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Strategische regionale Radverkehrsnetzplanung


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9932

Sachlage:

 

Mit dem Ausbau der Radinfrastruktur, der Veränderung der gesellschaftlichen Prioritäten beim Umwelt- und Klimaschutz und technischen Verbesserungen der Zweiradindustrie (z.B. Pedelecs) steigt die Bedeutung des Fahrrads auch im regionalen Verkehr. Während früher in der Verkehrsplanung von einer Reichweite des Radverkehrs im Alltag bis 5km ausgegangen wurde, wird heute eine Reichweite bis 10 oder sogar 15 km für realistisch gehalten.

 

Im Rheinischen Revier und der StädteRegion gibt es daher Überlegungen zu einer strategischen regionalen Radverkehrsnetzplanung.

 

1. Gesamtregionales Radverkehrsnetz im Rheinischen Revier

 

Das Rheinische Revier umfasst die Regionen des Braunkohlentagebaus und der zugehörigen Stromgewinnung in Nordrhein-Westfalen. In der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) haben sich die zugehörigen Kreise und die Stadt Mönchengladbach zusammengeschlossen. Die StädteRegion ist Mitglied.

 

Durch den geplanten Ausstieg aus der Braunkohleförderung und -verstromung geht der Region ein wichtiger Wirtschaftszweig mit zahlreichen Arbeitsplätzen verloren. Mit Projekten in unterschiedlichen Themenbereichen soll der Strukturwandel für die Zeit danach vorbereitet und begleitet werden. Hierfür stellt der Bund Strukturmittel zur Verfügung.

 

Das Verkehrsministerium NRW hat vorgeschlagen, den Ausbau des überregionalen Radverkehrs in diesen Prozess einzubringen. Als erster Schritt soll im Sofortprogramm “Das Rheinische Zukunftsrevier“ ein regionales Radverkehrsnetz durch ein Fachplanungsbüro erarbeitet und abgestimmt werden. Ziel ist eine Komplettkonzeption für den linksrheinischen Raum. Die ZRR bereitet zurzeit federführend für ihre Mitglieder einen Förderantrag dazu vor. Für den Förderantrag wurden erste Projektideen in einer Übersichtskarte dargestellt (Anlage 1). Im Bereich der StädteRegion können u.a. der Bahntrassenradweg Aachen-Jülich sowie der geplante Radschnellweg Euregio (RS 4 – Aachen-Herzogenrath) eine wichtige Funktion als regionale Hauptachsen übernehmen.

 

2. StädteRegionales Radverkehrsnetz

 

Für die StädteRegion wird zurzeit ein regionales Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr erarbeitet (Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0037 und 2019/0294). Die Verwaltung wird diese Netzkonzeption in das oben beschriebene gesamtregionale Konzept für das Rheinische Revier einbringen. Das städteregionale Netz soll die regionale Verdichtung sicherstellen.

 

In Anlage 1 ist dargestellt, dass u. a. der geplante Radschnellweg Euregio (RS 4) ein wichtiger Teilabschnitt einer überregionalen Verbindung von Aachen über Herzogenrath und Geilenkirchen in Richtung Mönchengladbach und Neuss sein kann. Hierzu muss frühzeitig die Weiterführung über Herzogenrath nach Norden gesichert werden. Die Verwaltung ist hierzu derzeit in Abstimmungsgesprächen mit der Stadt Herzogenrath.

 

Rechtslage:

 

Die Entwicklung eines regionalen Radroutennetzes ist eine freiwillige Leistung.

Personelle Auswirkungen:

 

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Für das gesamtregionale Radverkehrskonzept im Rheinischen Revier werden die Eigenanteile auf die einzelnen Mitglieder verteilt werden. Auf die StädteRegion wird voraussichtlich ein Betrag im oberen vierstelligen Bereich entfallen. Hierfür stehen im Haushalt 2020 bei Dezernat IV Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

Ökonomische Auswirkungen:

 

Die Erstellung einer regionalen Radverkehrsplanung trägt zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und somit zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung der StädteRegion Aachen bei.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Mit dem Ausbau der Radinfrastruktur wird die Verlagerung von Kfz-Verkehr auf den Radverkehr auch in regionalen Verkehrsbeziehungen gefördert. Der Radverkehr kann daher einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Klimagasemissionen leisten. Hiermit wird er zum wichtigen Baustein unterstützender Maßnahmen z.B. bei Luftreinhalteplänen und der Vermeidung von Fahrverboten für den motorisierten Individualverkehr.

 

Soziale Auswirkungen:

 

Die Förderung des Radverkehrs hat positive Auswirkungen auf soziale Strukturen, Er ist z.B. im besten Sinne gesundheits-fördernd. Aktiv, in dem er die zusätzliche Bewegung fördert und passiv dadurch, dass er -neben dem Fußverkehr- für die Anlieger von (stark frequentierten) Straßen das lärm- und abgasärmste Verkehrsmittel darstellt. Das Fahrrad ist ein unkompliziertes Verkehrsmittel, dessen Akzeptanz in der Gesellschaft immer weiter steigt und sich z.B. durch technische Unterstützung (E-Bikes, Pedelecs) ständig breiteren Nutzerschichten erschließt und dadurch zur echten Alternative für den motorisierten Individualverkehr wird.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Im Auftrag:

gez. Jücker

 

 

Seite: 1/1

Anlage:

Übersichtskarte Zukunftsregion Rheinisches Revier


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. September 2019Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

Mittwoch, 18. September 2019Sitzung des Bauausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bauausschuss
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Tagesordnung