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Kindertageseinrichtung der StädteRegion Aachen, Simmerath-Kesternich


Letzte Beratung
Mittwoch, 18. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9873

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1. Er beschließt vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit des Stellenplanes 2020- die Aufteilung des Simmerather KiTa-Verbundes der StädteRegion Aachen in eine dreigruppige Kindertageseinrichtung Simmerath-Kesternich und einen dreigruppigen KiTa-Verbund Simmerath-Rollesbroich/Lammersdorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

2. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2020 die Umwandlung von zwei Stellen für pädagogische Fachkräfte in eine Stelle für eine Leitungskraft und eine Stelle für eine ständige stellvertretende Leitungskraft vorzusehen.

 

 

Sachlage:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2016 der unbefristeten Einrichtung von zwei KiTa-Verbünden aus den städteregionalen Kitas Baesweiler-Beggendorf und -Loverich sowie aus den städteregionalen KiTas Simmerath-Kesternich, -Lammersdorf und -Rollesbroich zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlagen- Nr. 2016/0092).

Seinerzeit bestand die Einschätzung, dass die drei KiTas Kesternich, Rollesbroich und Lammersdorf auf Dauer je eingruppig bleiben würden und als Verbund eine insgesamt effektivere Arbeit möglich ist. Wesentliche Bestandteile eines KiTa-Verbundes sind die Bestellung einer gemeinsamen Leitungskraft und ein standortübergreifendes Personalmanagement.

Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung der Anmeldezahlen wurden die KiTa Kesternich zum 01.08.2018 und zum 01.08.2019 um jeweils eine auf insgesamt drei Gruppen erweitert.

Auch die KiTa Lammersdorf ist zum 01.08.2018 um eine auf zwei Gruppen erweitert worden. Die KiTa Rollesbroich ist nach wie vor eingruppig.

Die Erweiterung auf jetzt sechs Gruppen bedingt eine stärkere Präsenz der Leitungskraft an jedem Standort. Daher ist es erforderlich, für den größten Teilstandort Kesternich wieder eine eigene Leitungskraft und ständige Stellvertretung zu bestellen. Die KiTa Kesternich hat jetzt eine Größe erreicht, mit der ein eigenständiger Betrieb sichergestellt werden kann.

Rechtslage:

Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtung setzt u.a. voraus, dass die Leitung der Einrichtung und die Leitung jeder Gruppe einer sozialpädagogischen Fachkraft übertragen sind (§ 18 Abs. 3 SGB VIII).

Die Errichtung von bedarfsgerechten Kindertageseinrichtungen und der Betrieb erfolgen auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch SGB VIII sowie des Kinderbildungsgesetzes KiBiz - und sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entscheidet gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) der Satzung für das Jugendamt der Städteregion Aachen über den Bedarfsplan für Tageseinrichtungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Bestellung einer Leitungskraft und ständigen stellvertretenden Leitungskraft für die KiTa Kesternich erfordert die Umwandlung von zwei Stellen für pädagogische Fachkräfte in je eine Stelle für die Leitung und Stellvertretung.

Leitung und Stellvertretung sind zeitanteilig von der Betreuung einer eigenen Gruppe freigestellt.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Leitungsfreistellung und die Eingruppierung der Führungskräfte erfolgen auf Grundlage der Kinderzahlen. Wesentliche Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen im Vergleich zur Fortführung des Verbundes nicht.

Im Auftrag:

gez. Terodde


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Beratungsfolge

Mittwoch, 18. September 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung