Teilen:

Kostenbeiträge für Pflegekinder in Ausbildung; Antrag der CDU-
Städteregionstagsfraktion vom [12.06.2019](si010.asp?YY=2019&MM=06&DD=12
"Sitzungskalender 06/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Mittwoch, 18. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9940

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in seiner ersten Sitzung im Jahr 2020 einen glichst mit den städteregionalen Jugendämtern einvernehmlich abgestimmten - Vorschlag zur Neugestaltung von Kostenbeiträgen junger Menschen im stationären Jugendhilfebezug aus Ausbildungsvergütungen vorzulegen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Beratung der Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0242 Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe; Bericht über die Entwicklung in den Sozialen Diensten im Jahr 2018 in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 12.06.2019 stellte Frau SRTM Nolden r die CDU-Städteregionstagsfraktion folgenden Antrag:

Im Zuge der Hilfe zur Erziehung kommt es bei Jugendlichen in stationärer Unterbringung oder in Pflegefamilien, wenn sie z. B. eine Ausbildung beginnen, zu Kostenerstattungen aus diesen Ausbildungsvergütungen. Das führt häufig dazu, dass diese Jugendlichen demotiviert werden und sich benachteiligt fühlen und dies gerade an der Nahtstelle zur weiteren Verselbständigung. Andererseits ist der Lerneffekt, sich an den Kosten der Lebenshaltung zu beteiligen, auch von Bedeutung.

Wie ist die Situation in der StädteRegion? Über welche Summen sprechen wir in unserem Zuständigkeitsgebiet? Gibt es einheitliche Regelungen bei den unterschiedlichen Jugendämtern?

Wir bitten die Verwaltung, dem Ausschuss einen Vorschlag zu unterbreiten, wie diese Problematik künftig fair geregelt werden kann und dabei die Motivation für junge Leute stärker berücksichtigt wird, als dies jetzt zu sein scheint. Wenn möglich, sollte eine regional einheitliche Regelung erreicht werden bzw. erhalten bleiben.

Die Verpflichtung, sich als Empfänger von stationären Leistungen der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige aus eigenem Einkommen an den Kosten zu beteiligen, resultiert aus §§ 91 ff. SGB VIII und der auf § 94 Abs. 5 SGB VIII beruhenden Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV). Ergänzend gibt es von der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter herausgegebene „Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII“.

§ 94 Abs. 6 SGB VIII bestimmt zum Umfang der Heranziehung, dass junge Menschen nach Abzug bestimmter Betge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungen) 75 % ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen haben. Zum Einkommen gehören auch Ausbildungsvergütungen. Die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Ausgaben und ausbildungsbedingter Mehrbedarf wie z. B. Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule gehören bei einer stationären Unterbringung (Heim, Wohngruppe, Pflegefamilie) zu den Kosten der Jugendhilfemaßnahme, sofern sie nicht vom Ausbildungsbetrieb getragen werden, und müssen nicht vom jungen Menschen selbst aufgebracht werden.

In den Jugendamtsbereichen der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und der StädteRegion gibt es eine einheitliche Regelung, die für Empfänger von stationärer Jugendhilfe in Ausbildung bereits seit mehr als zehn Jahren eine Besserstellung bedeutet: In den aktuell geltenden Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung von Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe (Jugendhilferichtlinien) bleibt bei Heranziehung aus Ausbildungsvergütungen grundsätzlich ein Betrag von 150,- € unberücksichtigt. Der übersteigende Betrag wird zu 75 % herangezogen.

Bei einer Netto-Ausbildungsvergütung von 500,- € ergibt sich folgende Rechnung:

500,00 €

./.150,00 €

= 350,00

x 75 %

= 262,50 € Kostenbeitrag

Dem jungen Menschen bleiben in diesem Beispiel monatlich 237,50 € zur persönlichen Vergung.

Der Abzug eines Pauschbetrages von 150,- € wurde 2007 in die Jugendhilferichtlinien aufgenommen, um die Motivation zur Weiterführung einer Ausbildung zu stärken. Gleichzeitig sollte dem jungen Menschen die Notwendigkeit der Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts aus eigenem Einkommen schrittweise nahe gebracht werden. Auch Auszubildende, die bei ihren Eltern leben, geben in aller Regel einen Teil ihrer Ausbildungsvergütung zuhause ab. Eine Kostenbeteiligung junger Menschen in Heimunterbringung oder Pflegefamilien, in denen der komplette Lebensunterhalt durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, wird daher aus pädagogischen Gründen grundsätzlich für richtig gehalten.

Zu überlegen wäre, ob der Pauschbetrag aufgrund der seit 2007 eingetretenen allgemeinen Einkommensentwicklung angehoben werden kann. Die Verwaltung wird dieses Thema mit dem Ziel einer regional einheitlichen Regelung in den Arbeitskreis Wirtschaftliche Jugendhilfe der städteregionalen Jugendämter einbringen und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss anschließend einen Vorschlag vorlegen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Jugendamtsbereich der StädteRegion gab es im Laufe des ersten Halbjahres 2019 nf junge Menschen in Ausbildung, die stationäre Hilfe zur Erziehung erhielten. Die von ihnen geleisteten Kostenbeiträge belaufen sich insgesamt auf rd. 860,- € pro Monat und werden im Produkt 06.02.01 als Erträge vereinnahmt.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Mittwoch, 18. September 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung