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Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei den
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9898

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag stimmt gem. § 83 GO NRW i.V.m. § 7 der Haushaltssatzung 2019 der Städteregion Aachen unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen r 2019 im Produkt 050701 „Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz UVG (diff. RU)“ bis zur Höhe von 220.000 € zu. Den Mehraufwendungen stehen erwartbare Verbesserungen auf der Ertragsseite in Höhe von 416.000 € gegenüber.

 

 

Sachlage:

Im Produkt 050701 - „Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz UVG (diff. RU)“ des Amtesr Kinder, Jugend und Familie werden für den Jugendamtsbereich (Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath) zur Sicherstellung des Mindestunterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter bei Ausfall von Unterhalt des anderen Elternteils Leistungen zur Unterstützung gewährt. Zum 01.07.2017 wurde eine Reform des UVG vorgenommen, die den Anspruch auf UVG-Leistungen von der Geburt bis Volljährigkeit durchgehend gewährleistet. Dies entspricht einer Verdreifachung der bisherigen Höchstbezugsdauer (bisher 72 Monate bzw. 6 Jahre).

Im Haushaltsjahr 2017 wurden Aufwendungen beim Sachkonto 533903 - Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Höhe von rd. 827.000 ausgezahlt. Im Haushaltsjahr 2018 beträgt das Jahresergebnis bereits rd. 1.473.000 €, wobei hier noch ein Betrag in Höhe von rd. 94.000 € aufgrund einer vorher gebildeten Rückstellung hinzugerechnet werden muss. Somit wurden im Jahr 2018 insgesamt rd. 1.567.000 € ausgezahlt. Für das Haushaltsjahr 2019 prognostiziert die Verwaltung Aufwendungen bei diesem Sachkonto in Höhe von rd. 1.615.000 €. Bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2019 im April 2018 wurde der Haushaltsansatz wegen fehlender Erfahrungswerte zu niedrig geplant.

Um den Leistungsempfängern auch bis zum Ende des Jahres ihren gesetzlichen Anspruch auf Zahlung der Unterhaltsvorschussleistungen zu ermöglichen, werden

220.000 €

auf der Aufwandsseite zusätzlich benötigt.

Im Zuge dessen wurden auch die Erträge für das Haushaltsjahr 2019 zu niedrig eingeplant. Bei den Sachkonten für die Erstattungsleistungen des Landes (rd. 50 % der Aufwendungen) sowie beim Rückgriff von UVG-Leistungen können deutlich höhere Erträge prognostiziert werden (insgesamt rd. 416.000 €).

Rechtslage:

Nach § 83 (2) Gemeindeordnung NRW i.V.m. der Kreisordnung NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung des Städteregionstages einzuholen. Laut § 7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2019 der Städteregion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 40.000 € überschreiten.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

vgl. Sachlage

Die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“ wird von den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufgebracht. Für das Haushaltsjahr 2019 wird sie spitz abgerechnet. Die entstehende Haushaltsverschlechterung in 2019 (Zuschussbedarf) ist zu 100 % von den Jugendamtskommunen im Haushaltsjahr 2021 aufzubringen.

Die Aufwendungen werden im Rahmen von NKF als konsumtiver Aufwand verbucht.

In der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe vom 02.07.2019 und vom 27.08.2019 wurde den Vertretern der Jugendamtskommunen die aktuelle Entwicklung vorgestellt.

Soziale Auswirkungen:

Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützungs- und Hilfeangebote für Kinder, Jugendliche und Familien tragen zur Förderung guter Lebensbedingungen junger Menschen im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen bei.

Im Auftrag:

gez. Terodde


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 26. September 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 18. September 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung