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Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die
Förderschulen der StädteRegion Aachen gem. § 84 Schulgesetz NRW (SchulG)


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9854

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag erlässt auf der Grundlage von § 84 Schulgesetz NRW mit Wirkung vom 01.11.2019 die der Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0331 als Anlage beigegte Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die in Trägerschaft der StädteRegion geführten Förderschulen.

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen hat von der Möglichkeit nach § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) Gebrauch gemacht und mit Wirkung vom 01.07.2016 letztmalig eine „Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Förderschulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen“ erlassen.

Seinerzeit hatte die Förderschule Nordeifel nicht mehr die nach der „Verordnung über die Mindestgrößen von Förderschulen und der Schule für Kranke (MindestgrößenVO) erforderlichen Schülerzahlen erreicht und sollte zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 auslaufen. Der im Förderschwerpunkt „Sprache“ gegebene Förderbedarf bezüglich Schülerinnen und Schüler (SuS) aus den Kommunen der Nordeifel hätte somit dort nicht mehr abgedeckt werden können. Unter schulorganisatorischen Gesichtspunkten insbesondere zur Sicherstellung angemessener Schulgrößen und der Lenkung des Schülerspezialverkehrs - wurde der Einzugsbereich der Erich Kästner-Schule um die Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath erweitert. Zur Beförderung dieser Schüler wurde eine zusätzliche Linie im Rahmen des Schülerspezialverkehrs eingerichtet. Die jährlichen Kosten dieser Linie belaufen sich auf ca. 40.000 €.here Einzelheiten können der Sitzungsvorlagen-Nr.: 2016/0215 entnommen werden.

Mit Verfügung vom 02.02.2018 erhielt der Förderschulverband Simmerath die Genehmigung der Bezirksregierung zur vorläufigen Weiterführung der Förderschule Nordeifel. Die Förderschule Nordeifel umfasst wie bisher die Primar- und Sekundarstufe I in den drei Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung). Der Schulträger Förderschulverband Simmerath hat im Rahmen der bestehenden Übergangsfrist Zeit, bis zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 das Förderschulangebot weiter zu stärken und die Mindestgröße von derzeit 112 SuS zu erreichen.

Der im Förderschwerpunkt „Sprache“ gegebene Förderbedarf bezüglich SuS aus den Kommunen der Nordeifel kann somit wieder wohnortnah abgedeckt werden. Um den damaligen Zustand wieder herzustellen und der Förderschule Nordeifel die Möglichkeit zu geben, die geforderte Mindestgröße zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, den Einzugsbereich der Erich Kästner-Schule wieder um die Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath zu verkleinern und die Rechtsverordnung mit Wirkung vom 01.11.2019 in der als Anlage beigefügten Fassung neu zu erlassen.

Im Rahmen der Mitwirkung gem. § 76 SchulG in Verbindung mit § 65 SchulG hat die Schulkonferenz der Erich Kästner-Schule der Änderung der Schuleinzugsbereiche am 01.07.2019 einstimmig zugestimmt. Die Maßnahme ist ebenfalls mit der Unteren Schulaufsicht, Fachaufsicht Förderschulen, abgestimmt.

Derzeit werden sechs Kinder aus Monschau und Simmerath in der Erich Kästner-Schule beschult. Um für diese Kinder im Rahmen eines „Vertrauensschutzes“ eine Kontinuität in der Förderung sicher zu stellen, ist es ausdagogischer Sicht erforderlich, eine Beschulung bis zum Ende der Schulzeit in Eschweiler zu ermöglichen.

Rechtslage:

Nach § 84 Absatz 1 SchulG kann der Schulträger für jede öffentliche Schule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt.

Aufgrund von schulorganisatorischen Gesichtspunkten insbesondere zur Sicherstellung angemessener Schulgrößen und der Lenkung des Schülerspezialverkehrs macht die StädteRegion von der Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche zu bilden, Gebrauch.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Nach Entlassung der sechs derzeit beschulten Kinder zu weiterführenden Schulennnen die bisher jährlich für den Schülerspezialverkehr eingeplanten Kosten in Höhe von ca. 40.000 € vollständig eingespart werden.

Ökologische Auswirkungen:

Durch ein wohnortnahes Förderschulangebot werden unnötig weite Schulwege vermieden.

Soziale Auswirkungen:

Auch unter Berücksichtigung der Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches der Erich Kästner-Schule haben im Förderschwerpunkt Sprache rderbedürftige SuS aus den Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath mit der Förderschule Nordeifel weiterhin die Möglichkeit, eine wohnortnahe rderschule hlen zu können.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Rechtsverordnung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Förderschulen der StädteRegion Aachen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 26. September 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 12. September 2019Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
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