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Bebauungsplan Nr. 12 - 1. Änderung - Feuerwache -
a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 12 - 1. Änderung - Feuerwache
b) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 -1. Änderung - Feuerwache


Letzte Beratung
Donnerstag, 21. November 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5983

Darstellung der Sachlage:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache - befindet sich im Stadtteil Alsdorf – Schaufenberg und wird im Norden von der Florianstraße, im Westen von der Straße Am Feuerwehrhaus, im Süden von der Luisenstraße und im Osten von den rückwärtigen Gärten der Bebauung an der Brucknerstraße begrenzt.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache - ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt etwa 5191m² (ca. 0,52ha).

Planerische Rahmenbedingungen

Regionalplan

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (Rechtskraft 2003) ist der Änderungsbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.

Landschaftsplan

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung - Feuerwehr - befindet sich im Innenbereich und damit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II „Baesweiler – Alsdorf – Merkstein “ 1. Änderung.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf 2004 stellt für das Plangebiet „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Festlegung „Feuerwehr“ dar. (Anlage 2)

Die Darstellung des Flächennutzungsplanes entspricht somit der beabsichtigten Nutzung des hiesigen Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung - Feuerwache.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache - überplant einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 12, der seit dem 10.07.1969 rechtskräftig ist und für das Plangebiet eine „Fläche für den Gemeinbedarf - Feuerwehr“ mit maximal vier Geschossen und einer GRZ von 0,3 sowie eine GFZ von 1,0 festsetzt. Die überbaubare Fläche besitzt einen Abstand von 7m zur öffentlichen Verkehrsfläche und 6m zu den östlich angrenzenden Grundstücksgrenzen. (Anlage 3)

Anlass der Planung

Der Ausschuss für Gebäudewirtschaft hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 die Sanierung und Erweiterung der Feuer- und Rettungswache in Alsdorf Mitte "Am Feuerwehrhaus" beschlossen und die GSG Grund- und Stadtentwicklung (heute SEA – Stadtentwicklung Alsdorf GmbH) mit der Ausführung des vorgestellten Sanierungs- und Erweiterungskonzeptes beauftragt (VL 2018/0334/A60).

Neben der Installation einer elektrischen Schließanlage und der Erneuerung des Hallenbodens in der bestehenden Fahrzeughalle sind eine Sanierung und Erweiterung der asphaltierten Hoffläche und der Anbau einer neuen dreiständigen Fahrzeughalle in Verlängerung der bestehenden Fahrzeughalle entlang der Straße „Am Feuerwehrhaus“ vorgesehen.

Die Feuerwehr Alsdorf verfolgt damit das Ziel, sich für die Aufgaben der hauptamtlichen Wache / Berufsfeuerwehr an ihrem bestehenden zentralen Standort „Am Feuerwehrhaus“ nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen - mit entsprechender Einsatzbereitschaft für den Feuerschutz sowie für den Rettungsdienst, damit einhergehenden Tätigkeiten und Anforderungen in den Bereichen Schirrmeisterei, Schlauch-, Atemschutz- und Elektrowerkstatt, dem Arbeitsfeld als Brandschutzdienststelle sowie der Unterhaltung einer Freiwilligen Feuerwehr nach den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls mit Vorhaltung von Löschzügen am dortigen Standort.

Die Feuerwehr der Stadt Alsdorf dient für die Bevölkerung dabei nicht nur als kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Fürsorge. Da die Wurzeln der Feuerwehr – in Alsdorf 1898 – in besonderem Maße auch im bürgerschaftlichen Engagement mit dem Ziel einer Selbsthilfe von Menschen für Menschen vor Ort liegen, hat die Feuerwehr vielmehr ihren bürgerlichen Charakter, ihren lokalen Bezug und ihr gesellschaftliches Wirken auf kommunaler Ebene bis heute bewahrt und fungiert insofern auch in besonderem Umfang als Träger gesellschaftlicher und/oder kultureller Belange, oftmals auch in enger Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Verbänden vor Ort.

Vor dem Hintergrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, des in Alsdorf in jüngster Zeit zu verzeichnenden Siedlungsflächen- und Bevölkerungszuwachses und den damit verbundenen Aufgaben für den Brandschutz und den Rettungsdienst sind Anforderungen und Ansprüche an die Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr gestiegen, so dass zur Ablaufoptimierung u.a. zusätzliche Technik und veränderte Fahrzeugabstellmöglichkeiten notwendig werden. Im Zuge der Modernisierung des Fuhrparks weisen neue Einsatzfahrzeuge nach dem aktuellen Stand der Technik deutlich größere Dimensionen / Abmessungen auf, so dass sich eine Unterbringung der neuen Fahrzeuge in den vorhandenen Hallen als nicht möglich darstellt, auch unter Berücksichtigung notwendiger Bewegung- und Abstandsflächen aus dem Arbeits- und Unfallschutz. Der bestehende Standort bietet noch Flächenreserven, die im Zuge des o.g. Sanierungs- und Erweiterungskonzepts eruiert und unter Berücksichtigung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften sowie örtlichen Rahmenbedingungen mit einem angemessenen Hallenanbau zur dringenden Unterbringung dieser Großfahrzeuge beplant wurden.

Daher wird mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Gebäudekomplexes der Feuerwehr nach Norden in Richtung Florianstraße zu schaffen und die Hoffläche zur Gewährleistung geregelter Fahrzeugabläufe und Abstellflächen zu optimieren.

Bisheriger Verfahrensverlauf

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasste am 27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, billigte den Bebauungsplanentwurf und beschloss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache.

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 24.05.2019 – 24.06.2019 und die Beteiligung der Behörden mit Schreiben und E-Mail vom 23.05.2019 ebenfalls in diesem Zeitraum.

Inhalt des Bebauungsplanes

Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache – ist die hiesige Art der Nutzung ebenfalls als „Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr“ festgesetzt.

Die Planung sieht die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes in Form einer Halle für drei Fahrzeuge mit einem Werkstattbereich nach Norden in Richtung der Florianstraße vor.

Im östlichen Bereich des Grundstückes sind einerseits Nebenanlagen und andererseits eine Erweiterung der asphaltierten Hoffläche für Stellplätze sowie die Optimierung von Fahrzeugbewegungen und Abstellmöglichkeiten angedacht.

Die Baugrenzen werden dahingehend festgesetzt, dass die überbaubare Fläche in einem Maß dimensioniert ist, welches bei der Planung und Errichtung des Erweiterungsbaukörpers der Feuerwehr ausreichend Spielraum für die Gestaltung ermöglicht.

Folglich ist die östliche Baugrenze drei Meter von den Grundstücksgrenzen und die nördliche Baugrenze unmittelbar an der öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt.

Die westliche und südliche Baugrenze bleiben unverändert, um die bauliche Flucht an der öffentlichen Verkehrsflächen weiterzuverfolgen und somit die straßenbildprägenden Raumkanten zu sichern. (Anlage 4)

In Anlehnung an den bereits vorhandenen Bestand wird damit eine adäquate bauliche Arrondierung auf den Reserveflächen am bestehenden Feuerwehrstandort avisiert.

Mit der neugeplanten Halle und dem Werkstattbereich nach Norden Richtung Florianstraße wird ebenfalls die gegenwärtige Zufahrt zu der Hoffläche überbaut. Aufgrund dessen erfolgt die neue Zufahrt über die Florianstraße, wodurch 3-4 Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum entfallen.

Darüber hinaus wird eine Neugestaltung des Gehweges zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche (Florianstraße) und dem Gelände der Feuerwehr in Abstimmung mit dem A 32 resultieren.

Der Gehweg im Bereich der neugeplanten Hallen wird eine Breite von ca. 1,29m auf einer Länge von etwa 30m besitzen. Damit wird das Mindestmaß gemäß RASt zwar geringfügig unterschritten, ermöglicht dem Fußgänger jedoch weiterhin die Nutzung des Gehweges der Florianstraße/Am Feuerwehrhaus, ohne mehrmals die öffentliche Verkehrsfläche überqueren zu müssen.

Eine zusätzliche Querungshilfe an dieser Stelle ermöglicht eine sichere Überquerung auf den gegenüberliegenden Gehweg.

Die Ein- und Ausfahrten an der Straße „Am Feuerwehrhaus“ werden im Bereich des neu ausgebauten Gehweges mit einer zusätzlichen Zaunanlage von etwa 2,00m Länge und 1,50m Höhe gesichert, sodass es im Falles eines Einsatzes nicht zu Konflikten zwischen Fußgängerverkehr und den auszurückenden Fahrzeugen an der Ecke Florianstraße/Am Feuerwehrhaus kommt.

Der Bebauungsplan Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache – (Anlage 4) mit den textlichen Festsetzungen (Anlage 5) und der Begründung (Anlage 6) sind als Anlage beigefügt.

  1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Eine tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 7) sowie die jeweiligen Beschlussentwürfe der Verwaltung im Rahmen der Prüfung und Abwägung sind der detaillierten Anlage 8 zu entnehmen.

  1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Eine tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 7) sowie die jeweiligen Beschlussentwürfe der Verwaltung im Rahmen der Prüfung und Abwägung sind der detaillierten Anlage 8 zu entnehmen.

Darstellung der Rechtslage:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt.

Gemäß § 13 BauGB kann ein Bebauungsplan im so genannten vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wenn die Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Der Bebauungsplan Nr. 12 – 1. Änderung sieht die nördliche Erweiterung der überbaubaren Fläche in der Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ vor und die Grundzüge der Planung werden insofern nicht wesentlich berührt.

Auch werden durch das Baugebiet keine ausgewiesenen Schutzgebiete beeinträchtigt. Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Somit kann das Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 BauGB ohne die frühzeitigen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 i. V. m § 4 Abs. 1 im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:

a) nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache -, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.

b) den Bebauungsplan Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache – als Satzung.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache – entstehen der Stadt Alsdorf lediglich Personal- und Planungskosten.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache - wird die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung einer bestehenden Feuerwache geschaffen. Unter der Berücksichtigung des Bevölkerungszuwachses in Alsdorf wird somit der Daseinsvorsorge und den damit verbundenen Aufgaben für den Brandschutz und Rettungsdienst in Alsdorf Rechnung getragen.

Des Weiteren wird mit der nachhaltigen Optimierung der Feuerwehr an diesem Standort die Bedeutung der Feuerwehr mit ihrem bürgerlichen Engagement und lokalen Bezug als Träger soziokultureller Werte gestärkt.

Da es sich hier um ein Vorhaben auf dem innerstädtischen Grundstück der Feuerwache handelt, welches weitestgehend versiegelt ist, wird eine Inanspruchnahme von Flächen in Freiräumen vermieden und der ökologische Eingriff als geringfügig bewertet, was dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung entspricht.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: FNP 2004

Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 12

Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 12 – 1. Änderung – Feuerwache

Anlage 5: Textliche Festsetzungen

Anlage 6: Begründung

Anlage 7: Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung

Anlage 8: Tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der Beteiligung eingegangenen

Stellungnahme einschließlich der Beschlussentwürfe

Anlage 9: Betroffenenbeteiligung

Anlage 10: Stellungnahme Feuerwehr an StraßenNRW

gez. Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Luisenstraße
  • Florianstraße
  • Am Feuerwehrhaus
  • Brucknerstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 21. November 2019Rat//42. 37. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

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Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Donnerstag, 26. September 2019AfS//31. 30. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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Ausschuss für Stadtentwicklung
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