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Veränderung des Stellenplans durch Einrichtung von fünf befristeten Stellen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie einer befristeten Stelle im Bereich Bauverwaltung für das Projekt "Aachen MooVe! - Modellstadt Emission ohne Verkehr" im Programm Kommunaler Klimaschutz


Letzte Beratung
Mittwoch, 06. November 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20597

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen hat sich erfolgreich an der Ausschreibung zum Projektaufruf Kommunaler Klimaschutz beworben und wurde als Modellstadt im Landeswettbewerb „Emissionsfreie Innenstadt“ ausgewählt. Mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sollen in Aachen und einigen Nachbarkommunen Maßnahmen in den Bereichen Fuß- und Radverkehr, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Urbaner Wirtschaftsverkehr und Elektromobilität umgesetzt werden, um zeitnah CO2-Minderungen im Verkehrsbereich zu erreichen.

Stelleneinrichtung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61):

Mit Bescheid vom 19.06.2019 wurde der Stadt Aachen seitens der Bezirksregierung eine zweckgebundene Zuwendung zur Umsetzung des ersten Arbeitspaketes „AachenMooVe! 1 – Ausbau Fuß- und Radverkehr“ gewährt.

Zur Erfüllung des ersten Teilprojektauftrages sind Ressourcen im Umfang von 6,0 Stellen erforderlich. Hiervon wurde vorbehaltlich des Fördermittelbescheides bereits eine Vollzeitstelle (Projektleitung) im Stelleneinrichtungsverfahren 2019 eingerichtet, für die aufgrund der vorliegenden Bewilligungszusage nunmehr das Besetzungsverfahren eingeleitet worden ist. Neben der Projektleitung werden jedoch weitere 5,0 Stellen benötigt, um die geförderten Maßnahmen im Rahmen des Bewilligungszeitraums umzusetzen. Damit die seit dem 01.07.2019 zur Verfügung stehenden Fördermittel zeitnah abgerufen werden können, sollen die Stellen daher unterjährig im Stellenplan 2019 eingerichtet und die Stellenbesetzungsverfahren zeitnah eingeleitet werden.

Stelleneinrichtung im Bereich Bauverwaltung:

Mit Bescheid vom 18.06.2019 wurde der Stadt Aachen seitens der Bezirksregierung eine zweckgebundene Zuwendung zur Umsetzung des fünften Arbeitspaketes „AachenMooVe! 5 – Alternativ betriebene Fahrzeuge beim Aachener Stadtbetrieb und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektromobilität“ gewährt.

Zur Erfüllung des fünften Teilprojektauftrages sind Ressourcen im Umfang von einer Vollzeitstelle erforderlich, um die geförderten Maßnahmen im Rahmen des Bewilligungszeitraums umzusetzen. Damit die seit dem 01.07.2019 zur Verfügung stehenden Fördermittel zeitnah abgerufen werden können, soll die Stelle daher ebenfalls unterjährig im Stellenplan 2019 eingerichtet und das Stellenbesetzungsverfahren zeitnah eingeleitet werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch die, zunächst bis 30.06.2022 befristete, Einrichtung von fünf Vollzeitstellen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie einer Vollzeitstelle im Bereich Bauverwaltung für die Umsetzung des drittmittelgeförderten Projektes „Aachen MooVe! – Modellstadt Emission ohne Verkehr“ im Programm Kommunaler Klimaschutz.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2019 durch die, zunächst bis 30.06.2022 befristete, Einrichtung von fünf Vollzeitstellen im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie einer Vollzeitstelle im Bereich Bauverwaltung für die Umsetzung des drittmittelgeförderten Projektes „Aachen MooVe! – Modellstadt Emission ohne Verkehr“ im Programm Kommunaler Klimaschutz.

Philipp

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Die Förderquote für das Projekt „Aachen MooVe! – Modellstadt Emission ohne Verkehr“ gemäß Bewilligungsbescheid beträgt für die Personalaufwendungen 80%. Die entsprechenden Aufwendungen und Fördermittel wurden im Rahmen der Antragsstellung bereits im Haushalt 2019 (beginnend ab 01.07.2019) für drei Jahre eingeplant.

FB 61 (PSP-Element 4-120102-984-1):

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschrie-bener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Fördermittel

183.400 €

183.400 €

956.900 €

956.900 €

0 €

0

Personal/Sach-aufwand

210.500 €

210.500 €

1.054.000 €

1.320.000 €

0

0

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

27.100 €

27.100 €

97.100 €

363.100 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

-266.000 €

Deckung teilweise vorhanden (siehe unten)

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von 5,0 neuen Sachbearbeitungsstellen (technischer Dienst), ausgewiesen nach EG 12 TVöD.

Gemäß KGSt-Materialien 2018/2019 sind hierfür jährlich 437.000 € (87.400 € pro Stelle) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Darüber hinaus sind in den Planwerten Personalkosten in Höhe von 91.000 Euro jährlich für die Stelle der Projektleitung zu berücksichtigen. Diese ist bereits im Stellenplan 2019 eingerichtet worden (siehe Erläuterungen), jedoch nicht in den Planwerten der Personalaufwendungen enthalten. Entsprechend wurde der fortgeschriebene Ansatz 2020 ff angepasst.

Da für das Jahr 2019 aufgrund des fortgeschrittenen Zeitpunktes jedoch nicht mehr mit Personalausgaben zu rechnen ist, beabsichtigt die Fachdienststelle, für diese Aufwendungen eine Übertragung in das Haushaltsjahr 2020 zu beantragen. Damit stünden für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt finanzielle Mittel für Personalaufwendungen in Höhe von 1.264.500 € sowie Fördermittel in Höhe von 1.140.300 € zur Verfügung. Da für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2022 nunmehr Personalkosten in Höhe von insgesamt 1.320.000 € zugrunde zu legen sind, verbleibt rein rechnerisch ein ungedeckter Betrag in Höhe von 55.500 €. Dieser Differenzbetrag ist im Rahmen der Veränderungsnachweisung entsprechend einzuplanen. Die Berechnung basiert auf durchschnittlichen KGSt-Werten. Die tatsächlichen Personalkosten können hiervon abweichen und im Einzelfall auch durchaus geringer ausfallen.

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass in 2020 nur anteilige Personalkosten anfallen, weil die Stellen voraussichtlich erst nach dem 01.01.2020 sukzessive besetzt werden.

B 03 (PSP-Element 4-100301-903-7):

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschrie-bener Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2020 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Fördermittel

52.600

52.600

160.300

160.300

0 €

0

Personal/Sach-aufwand

40.100

40.100

200.500

218.500

0

0

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

12.500

12.500

40.200

58.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

-18.000

Deckung teilweise vorhanden (siehe unten)

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen Sachbearbeitungsstelle (technischer Dienst), ausgewiesen nach EG 12 TVöD.

Gemäß KGSt-Materialien 2018/2019 sind hierfür jährlich 87.400 € anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Entsprechend wurde der fortgeschriebene Ansatz 2020 ff angepasst.

Da für das Jahr 2019 aufgrund des fortgeschrittenen Zeitpunktes jedoch nicht mehr mit Personalausgaben zu rechnen ist, beabsichtigt die Fachdienststelle, für diese Aufwendungen eine Übertragung in das Haushaltsjahr 2020 zu beantragen. Damit stünden für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt finanzielle Mittel für Personalaufwendungen in Höhe von 240.600 € sowie Fördermittel in Höhe von 212.900 € zur Verfügung. Da für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 30.06.2022 nunmehr Personalkosten in Höhe von insgesamt 218.500 € zugrunde zu legen sind, entsteht rein rechnerisch somit ein theoretischer Überschuss in Höhe von 22.100 €. Diese Berechnung basiert auf durchschnittlichen KGSt-Werten. Die tatsächlichen Personalkosten können hiervon abweichen und im Einzelfall auch durchaus geringer ausfallen.

Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass in 2020 nur anteilige Personalkosten anfallen, weil die Stelle voraussichtlich erst nach dem 01.01.2020 besetzt wird.

Fazit:

Soweit es insgesamt im Rahmen der Stelleneinrichtungen (6,0 Stellen) zu einer verbleibenden Deckungslücke kommen sollte, ist diese gesamtstädtisch zu tragen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 06. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Donnerstag, 10. Oktober 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Details
Tagesordnung