Der Ausschuss nimmt die Berichterstattung zur Kommunalen Pflegeplanung der Städteregion Aachen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes NRW hat die Städteregion Aachen regelmäßig eine verbindliche Bedarfsplanung zu erstellen.
Zuletzt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 30.10.2018 (Drucksachen-Nr. V/2018/298) die Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2019 – 2021 vorgestellt.
In der heutigen Sitzung werden von der Abteilung Pflegeplanung der Städteregion Aachen, Frau Rüter und Herr Xhonneux, die Ergebnisse der Bedarfsplanung 2020 -2022 im Rahmen einer Powerpoint Präsentation vorgestellt.
Die städteregionsangehörigen Kommunen sind gem. § 7 Abs. 2 Alten- und Pflegegesetz in den Planungsprozess mit einzubeziehen.
Ein offizielles Beteiligungsschreiben lag zum Zeitpunkt der Zustellung der Sitzungsunterlagen noch nicht vor, gleichwohl bleibt es nach Auskunft der Städteregion bei einer Frist zur Stellungnahme bis zum 31.10.2019
Rechtliche Grundlagen:
Alten- und Pflegegesetz NRW
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales