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Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage für das Haushaltsjahr
2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9896

Beschlussvorschlag:

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag am 10.10.2019:

Der Städteregionstag nimmt die Stellungnahmen der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur Sitzung des Städteregionstages am 12.12.2019 eine Bewertung mit einer Beschlussvorlage vorzubereiten, im Rahmen derer über die Einwendungen beschlossen wird (§ 55 Abs. 2 Satz 3 KrO).

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag am 12.12.2019:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1) Er ……

2) Er ……

 

 

Sachlage:

Ausgangssituation:

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements trat im September 2012 das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz UmlGenehmG) in Kraft.

Aus Art. 1 UmlGenehmG resultiert, dass der Haushaltsaufstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) ein Benehmensverfahren mit den regionsangehörigen Kommunen zur Festsetzung der Regionsumlage vorgeschaltet ist.

Das Verfahren ist sechs Wochen vor der Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten und soll den kreis-/regionsangehörigen Kommunen eine frühzeitige Beteiligung noch während der Planungsphase zur Aufstellung des Haushaltsentwurfes des Kreises/ der Städteregion Aachen bieten. Gegenstand der Benehmensherstellung ist dabei ausschließlich die Bestimmung des Umlagesatzes der Regionsumlage und nicht die Haushaltsplanung insgesamt.

Das verbindlich durchzuführende Benehmensverfahren wurde mit der Übersendung der Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2020 am 05.08.2019 sowie einer gemeinsamen Besprechung mit dem OB und der Bürgermeisterin/ den Bürgermeistern (BM-Konferenz) am 29.08.2019 eingeleitet. Das Eckdatenpapier ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Da nach dem 05.08.2019, aber vor der BM-Konferenz, vom Land die Orientierungsdaten hinsichtlich der Steigerung der Umlagegrundlagen (Regionsumlage und Landschaftsumlage) für die mittelfristige Haushaltsplanung 2021 ff. vorgelegt wurden, erfolgte zur Besprechung am 29.08.2019 eine entsprechende Aktualisierung der Eckdaten für die Jahre 2021 bis 2023 (Anlagen 2 und 3).

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen lief nach einer gewährten Fristverlängerung bis zum 20.09.2019.

Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte haben in der Zeit vom 05.08.2019 bis 20.09.2019 die regionsangehörigen Kommunen ihre Stellungnahme abgegeben:

Stadt Alsdorf, Stellungnahme vom 20.09.2019 (Anlage 4)

Stadt Baesweiler, Stellungnahme vom 17.09.2019 (Anlage 5)

Stadt Eschweiler, Stellungnahme vom 18.09.2019 (Anlage 6)

Stadt Herzogenrath, Stellungnahme vom 11.09.2019 (Anlage 7)

Stadt Monschau, Stellungnahme vom 04.09.2019 (Anlage 8)

Gemeinde Roetgen, Stellungnahme vom 11.09.2019 (Anlage 9)

Gemeinde Simmerath, Stellungnahme vom 05.09.2019 (Anlage 10)

Stadt Stolberg, Stellungnahme vom 11.09.2019 (Anlage 11)

Stadt Würselen, Stellungnahme vom 12.09.2019 (Anlage 12)

Stadt Aachen, Stellungnahme vom 19.09.2019 (Anlage 13)

Alle vorgelegten Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 4 bis 13 beigefügt.

Zulässigkeit der Einwendungen:

Die Beteiligungsrechte der regionsangehörigen Kommunen bei der Aufstellung der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen resultieren aus § 55 KrO NRW.

§ 55 KrO NRW hat folgenden Wortlaut:

Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden

(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anrung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.“

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO NRW zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

Das Benehmen ist seinem Rechtscharakter nach eine bestimmte Form der rechtlichen Mitwirkung an einem Verfahren. Im Unterschied zum Einvernehmen ist eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle, hier den regionsangehörigen Kommunen, zu treffen ist, nicht zwingend mit dem Einverständnis dieser zu llen. Vielmehr kann von den Äerungen der regionsangehörigen Kommunen aus sachlichen Gründen abgewichen werden.

Gegen die Zulässigkeit der Einwendungen gem. § 55 KrO NRW bestehen keine Bedenken.

Herstellung des Benehmens durch die städteregionsangehörigen Kommunen:

Die Städte und Gemeinden Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg und rselen stellen das Benehmen hinsichtlich des von der Städteregion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2020 mitgeteilten Umlagesatzes r die allgemeine Städteregionsumlage gemäß § 55 KrO NRW in Höhe von 40,3862 %, verbunden mit Bedingungen/ Erwartungen, her.

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastung für das Jugendamt betroffenen Städte und Gemeinden Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath stellen das Benehmen hinsichtlich des Umlagesatzes in Höhe von 25,7355 % her.

Die von der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV betroffenen Städte und Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Simmerath, Stolberg und rselen stellen das Benehmen hinsichtlich des jeweiligen individuellen Umlagebetrages bzw. Umlagesatzes her.

Die Gemeinde Roetgen hingegen stellt das Benehmen hinsichtlich der Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV auf Grund des hohen Anstieges des Umlagebedarfs zuchst nicht her.

Die Stadt Aachen stellt das Benehmenr die differenzierte Regionsumlage her.

Folgende Bedingungen/ Erwartungen wurden von den regionsangehörigen Kommunen mit der Benehmensherstellung verbunden:

  1. Es wird die Erwartung ausgesprochen, dass die Vorgabe eines unveränderten allgemeinen Umlagesatzes für 2020 bis zur Beschlussfassung des Haushaltes Bestand hat. (Gemeinde Simmerath)

Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2020 Verschlechterungen gegenüber den Eckdaten ergeben, wird erwartet, dass diese soweit wie möglich durch Einsparungen oder einen zusätzlichen Zugriff auf die Ausgleichsrücklage kompensiert werden und der Umlagesatz unverändert bleibt. (Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Stadt Stolberg)

  1. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2020 Verbesserungen gegenüber den Eckdaten ergeben, sind diese zur Senkung des Umlagesatzes zu verwenden. (Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath, Stadt Stolberg)

  1. Die Städteregion wird aufgefordert, die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine Regionsumlage 2020 auf 200 Mio. € zu begrenzen und den darüber hinaus zum Haushaltsausgleich benötigten Bedarf (rd. 1,47 Mio. €) über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken. (Stadt Eschweiler, Gemeinde Roetgen)

  1. Darüber hinaus besteht die Forderung gegenüber der Städteregion Aachen, über den bisher eingesetzten Betrag von 4,1 Mio. Euro hinaus alle verfügbaren Mittel der Ausgleichsrücklage den Kommunen für das Jahr 2020 zur Verfügung zu stellen. (Stadt Würselen)

  1. Des Weiteren wird die Städteregion aufgefordert, den fortschreitenden Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden bzw. zu begrenzen mit dem Ziel, den Umlagebedarf dauerhaft zu reduzieren bzw. auf das Niveau des Jahres 2020 zu begrenzen. (Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Gemeinde Simmerath)

  1. Gleichzeitig wird die Städteregion Aachen aufgefordert, das nach Ziffer 4 der „Vereinbarung vom 09.01.2019 zur Abrechnungssystematik zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen“ von den Kämmerern der Altkreiskommunen erarbeitete und der Bürgermeisterkonferenz am 20.05.2019 vorgelegte „Positionspapier zur erforderlichen Anpassung/Fortschreibung der anzuwendenden Abrechnungsbestandteile und parameter“ vollständig und zeitnah umzusetzen und damit zu prüfen, inwieweit weitere Aufgabenbereiche systemgerecht in die Berechnung der differenzierten Umlage für die Stadt Aachen einzubeziehen sind. Sie wird des Weiteren aufgefordert, den regionsangehörigen Kommunen für ihre Gremien hierzu schnellstmöglich eine beschlussfähige Vereinbarung zu unterbreiten, welche eine konsequente Kostenbeteiligung der Stadt Aachen becksichtigt. (Stadt Baesweiler, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Stadt Monschau, Gemeinde Simmerath, Stadt Stolberg, Stadt Würselen)

  1. Der Städteregionsrat soll weiterhin darauf hinwirken, dass auch der LVR seine Ausgleichsrücklage zur Reduzierung der Umlagebelastung seiner Mitglieder einsetzt. (Stadt Monschau)

  1. Der Städteregionsrat soll sich im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Landschaftsumlage 2020 dafür einsetzen, dass die entgegen der bisherigen Annahmen zu erwartenden Mehrerträge des LVR vollständig zur Reduzierung des geplanten Umlagesatzes eingesetzt und die daraus resultierenden Verbesserungen für den Städteregionshaushalt vollständig an deren Kommunen weitergegeben werden. (Stadt Monschau, Gemeinde Roetgen, Stadt Würselen)

  1. Die Städteregion wird aufgefordert, für den Fall, dass eine Bundeserstattung für die Kosten der Unterkunft über den Satz von bisher 5 % hinaus erfolgt, die dadurch entstehenden Haushaltsverbesserungen den regionsangehörigen Kommunen im Jahr 2020 zur Verfügung zu stellen. (Stadt Würselen)

  1. Des Weiteren soll sich die Städteregion zur nachhaltigen Konsolidierung den aufsichtsbehördlichen Regelungen für die Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten ohne Einschränkung unterwerfen. (Stadt Würselen)

  1. Die Städteregion wird zudem aufgefordert, eine Auflistung der ergebniswirksamen nicht pflichtigen Aufwendungen sowie eine Auflistung über neue zu finanzierende Aufgaben den Haushaltsunterlagen beizufügen. (Stadt Würselen)

  1. Zudem wird die Städteregion Aachen angehalten, zur Minimierung künftiger Risiken aus der Regionsumlage, ihre Konsolidierungsbemühungen weiter zu intensivieren. (Stadt Alsdorf)

Bewertung der Einwendungen:

Die Würdigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird im Wege des Beratungsverfahrens zum Haushalt 2020 von der Verwaltung im Rahmen eines Beschlussvorschlages r den Städteregionstag am 12.12.2019 mit einer Ergänzungsvorlage eingebracht.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. g) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag für

den Erlass der Haushaltssatzung zuständig.

Die im Rahmen der Benehmensherstellung eingegangenen Stellungnahmen der regionsangehörigen Kommunen sind als Einwendungen im Sinne des § 55 Abs. 2 KrO NRW zu werten und dem Städteregionstag zusammen mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis zu geben.

Es ist vorgesehen, die regionsangehörigen Kommunen zur öffentlichen Sitzung des Städteregionsausschusses am 14.11.2019 einzuladen, um diesen die gem. § 55 Abs. 2 KrO NRW vorgesehene Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/ bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

In Vertretung:

gez.: Jansen

 

 

Anlagen:

Eckdatenpapier zur Benehmensherstellung vom 05.08.2019 (Anlage 1)

Anpassung Eckdatenpapier für die differenzierte Umlage „Abrechnung Stadt Aachen“ (Anlage 2)

Anpassung Eckdatenpapier in der mittelfristigen Planung 2021 bis 2023 (Anlage 3)

Stellungnahme der Stadt Alsdorf vom 20.09.2019 (Anlage 4)

Stellungnahme der Stadt Baesweiler vom 17.09.2019 (Anlage 5)

Stellungnahme der Stadt Eschweiler vom 18.09.2019 (Anlage 6)

Stellungnahme der Stadt Herzogenrath vom 11.09.2019 (Anlage 7)

Stellungnahme der Stadt Monschau vom 04.09.2019 (Anlage 8)

Stellungnahme der Gemeinde Roetgen vom 11.09.2019 (Anlage 9)

Stellungnahme der Gemeinde Simmerath vom 05.09.2019 (Anlage 10)

Stellungnahme der Stadt Stolberg vom 11.09.2019 (Anlage 11)

Stellungnahme der Stadt Würselen vom 12.09.2019 (Anlage 12)

Stellungnahme der Stadt Aachen vom 19.09.2019 (Anlage 13)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung