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Charlemagne Grenzregion; Aktueller Sachstand und Perspektive


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9780

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag unterstützt die Weiterentwicklung der Charlemagne Grenzregion auf Grundlage einer neuen Vereinbarung und beauftragt die Verwaltung, im II. Quartal 2020 erneut zu berichten.

 

 

Sachlage:

Die AG Charlemagne Grenzregion, als 2012 gegründeter kommunaler Zusammenschluss in unmittelbarer Grenzlage, konzentriert sich auf operative Aktivitäten in den Themenfeldern Infrastruktur, Wirtschaft und Arbeit (vgl. SV-Nr. 2018/0082).

Die Steuerungsebene der Kooperation ist der Vorstand der AG Charlemagne, bestehend aus Hauptverwaltungsbeamten der Grenzregion. Zur Erfüllung von operativen Aufgaben sowie als Austausch- und Informationsebene besteht eine Arbeitsgruppe, die monatlich tagt. Es werden fachliche Themen innerhalb der Charlemagne Grenzregion diskutiert und ausgearbeitet, Veranstaltungen geplant und Initiativen vorangetrieben. Die eingerichtete Geschäftsführung/Geschäftsstelle organisiert die Sitzungen und unterstützt auch bei ggf. erforderlich werdenden Projektarbeiten.

Aufgrund der Umwandlung der EMR in einen EVTZ im April 2019, anstehender Personalwechsel im Vorstand und einer kritischen Evaluation der AG Charlemagne wurden die Strukturen intensiv beleuchtet und eine Weiterentwicklung der AG Charlemagne vereinbart.

Die entsprechend überarbeitete Vereinbarung zur Zusammenarbeit wurde in der Vorstandssitzung am 2. Oktober 2019 kontrovers diskutiert und Änderungsbedarf geäußert.

Die noch nicht abgeschlossene Vereinbarung beinhaltet, dass die bewährten Partner im Rahmen der Austauschplattform unverändert bleiben, aber die Struktur verschlankt und optimiert wird. Die trinationale Austauschplattform soll zukünftig aus folgenden Säulen bestehen:

  • Lenkungskreis
  • drei Koordinatoren
  • trinationale Arbeitsgruppe

Die Stadt Aachen sprach sich zudem dafür aus, eine weitere Koordinatorenstelle zu besetzen, die direkt bei der EMR angedockt werden soll.

Die aus den drei Teilregionen benannten Koordinatoren sollen im engen Austausch miteinander stehen. Die Personalbemessung legt jeder Partner selber fest. Um den geregelten Informationsaustausch sicherzustellen, Synergien zu schaffen und eine gemeinsame zielorientierte Strategie zu verfolgen, wird eine inhaltliche sowie räumliche Verknüpfung (z.B. Teilnahme an Besprechungen) mit der EMR Geschäftsstelle in Eupen angestrebt.

Durch die EMR wurde eine Studie in Auftrag gegeben, um die legitimierte Einbindung der kommunalen Ebene zu prüfen. Das beauftragte ITEM (Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility) hat auf Grundlage seiner Untersuchungsergebnisse diese Überlegungen positiv bewertet. Auf dieser Basis wurde die nftige Rolle der Gemeinden im Rahmen der EMR-Versammlung am 9. Oktober 2019 erläutert, ohne zu einer Beschlussfassung zu kommen. Eine zweite Studienphase soll sich nun daran anschließen, um das weitere Vorgehen zu konkretisieren. Ergebnisse und Beschlüsse werden im Mai/Juni 2020 erwartet.

Vor diesem Hintergrund soll dem Vorstand der Charlemagne Grenzregion im Wege eines Umlaufbeschlusses eine geänderte Form der Vereinbarung vorgelegt werden, die zeitlich begrenzt gelten soll. Diese soll explizit beinhalten, dass im Sommer 2020 - ein entsprechender Beschluss vorausgesetzt - eine organisatorische Angliederung an die EMR erfolgen soll.

Konkrete Absprachen werden in den nächsten Wochen mit der EMR zur weiteren operativen Zusammenarbeit besprochen. Die politische Beteiligung soll in den Teilregionen im Rahmen der zuständigen Ausschüsse und über die EMR-Versammlung stattfinden.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Das Gesamtbudget der AG Charlemagne liegt derzeit bei 155.000 €. Enthalten sind Personal- und Sach-/Projektkosten. Derzeit liegen die anteiligen Kosten für Personal- und Sachaufwendungen bei 40.000 €r die StädteRegion Aachen. Dieser Aufwand wird im Einvernehmen auf einen noch festzulegenden Betrag reduziert.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist der Haushalt 2020 entsprechend anzupassen.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 31. Oktober 2019Sitzung des Ausschusses für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für regionale Zusammenarbeit, Mobilität und Europa
Details
Tagesordnung