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Sechster Sachstandbericht zur Schulsozialarbeit


Letzte Beratung
Dienstag, 12. November 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20720

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Konzeption der Schulsozialarbeit der Stadt Aachen sieht eine regelmäßige Berichterstattung im Kinder- und Jugendausschuss und im Schulausschuss vor. Der nun vorliegende sechste Sachstandbericht setzt die seit 2013 bestehende Informationsreihe fort und informiert über den derzeitigen Stand der Schulsozialarbeit in Aachen.

Als Maßnahme der Jugendhilfe auf der gesetzlichen Grundlage des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) ist die kommunale Schulsozialarbeit im Sachgebiet Jugendförderung und besondere Dienste in der Abteilung Jugend im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule verortet und bildet eine wichtige Schnittstelle in der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule.

  1. Schulsozialarbeit - ein kontinuierliches, verlässliches Angebot

Das kommunale Team Schulsozialarbeit verfügt unverändert über 29,5 Vollzeitäquivalente. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht das Team aus 38 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, einer Schulsozialarbeiterin für Integration sowie einer Teamleiterin.

Hinsichtlich der Einsatzorte wurden keine Änderung vorgenommen. Die städtischen Fachkräfte für Schulsozialarbeit sind an den gleichen 24 Grundschulen, vier Förderschulen, vier Gesamtschulen, drei Realschulen, zwei Gymnasien und einer Hauptschule tätig.

Bei den im Schuljahr 2018/2019 neu hinzugekommenen vier Einsatzorten lässt sich feststellen, dass an den Grundschulen GGS Am Höfling, GGS Oberforstbach und KGS Verlautenheide die Schulsozialarbeit nach anfänglichen organisatorischen, baulichen und arbeitsplatztechnischen (teils massiven) Widrigkeiten positiv gestartet ist und sich konzeptionell auf gutem Weg befindet. Am Geschwister-Scholl-Gymnasium erfolgt vor dem Hintergrund eines Stellenwechsels die Neubesetzung der Stelle zum 01. November 2019.

Die an den drei städtischen Gymnasien Anne-Frank, Kaiser-Karl und St. Leonhard installierten wöchentlichen Beratungstage im Rahmen der kommunalen Schulsozialarbeit haben sich bewährt und werden mit gleichbleibendem Personal im laufenden Schuljahr fortgesetzt.

Kontinuität besteht des Weiteren im Hinblick auf die zehn Landesstellen an Schulen in städtischer Trägerschaft. Diese verteilen sich nach wie vor auf eine Förderschule, drei Hauptschulen und vier Gesamtschulen.

Bestand hat zudem die in 2014 getroffene Vereinbarung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Schulsozialarbeit an der Viktor-Frankl-Schule. Der Einsatz einer kommunalen Fachkraft geschieht seitdem unter anteiliger Personalkostenbeteiligung des LVR und hat eine zusätzliche Landesstelle in Teilzeit für diese Schule bewirkt.

Die beiden Landesstellen auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen „Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler (Multiprofessionelle Teams)“ vom 02.02.2016, in geänderter Fassung vom 28.03.2017 sind unverändert besetzt und bilden mit der bereits oben aufgeführten städt. Mitarbeiterin das Team Schulsozialarbeit für Integration. Auch hier erfolgte keine Änderung in Bezug auf die Einsatzorte.

Eine detaillierte Auflistung der Schulen mit Schulsozialarbeit befindet sich in Anlage 1.

  1. Vernetzung und Kooperation als Auftrag mit wachsender Bedeutung
    1. Vernetzung und Kooperation innerhalb der Abteilung

Die kommunale Schulsozialarbeit ist als Jugendhilfeangebot folgerichtig im Sachgebiet Jugendförderung und besondere Dienste in der Abteilung Jugend im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule angesiedelt. Daraus resultiert eine enge Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst, der Jugendpflege, Jugendberufshilfe und Jugendgerichtshilfe sowie ein regelmäßiger Austausch mit dem Team Unterhaltsvorschusskasse (UVK) und dem Fachdienst Beistandschaften.

Die Zugehörigkeit zur Abteilung Jugend erleichtert den Kontakt und die Kooperation mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Sozialraumteams, der Frühen Hilfen und der Vormundschaften und ist insbesondere im Kontext der sozialen Einzelhilfen von besonderer Bedeutung.

3.2. Vernetzung und Kooperation in regionalen Netzwerken und Fachgremien

Auch in anderen Zusammenhängen ist außerschulische Vernetzung ein wichtiger Bestandteil des Tätigkeitsfeldes Schulsozialarbeit.

So arbeiten 15 Fachkräfte der Schulsozialarbeit in Absprache mit den Schulleitungen in den bestehenden Stadtteilkonferenzen bzw. in deren Untergruppen und Arbeitskreisen kontinuierlich und aktiv mit und tragen zur Sozialraumorientierung von Jugendhilfe und Schule bei.

Im Netzwerk Aachener Schulen gegen Gewalt und Rassismus, bei den Austauschtreffen schulischer Suchtprävention (Suchthilfe Aachen) und den ADHS-Netzwerktreffen sind einige Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen vertreten und berichten hierüber sowohl innerhalb der Schulsysteme als auch in den regelmäßigen Dienstbesprechungen der Schulsozialarbeit. Zwei Fachkräfte sind darüber hinaus ständige Mitglieder im AK Trennung und Scheidung und fungieren hier als Multiplikatoren für das Team der Schulsozialarbeit und somit für die Schulen. An den Interdisziplinären Fachberatungen bei Kindeswohlgefährdung des Kinderschutzbundes Aachen nehmen die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen je nach Bedarf ebenfalls teil.

3.3. Vernetzung und Kooperation in innerschulischen Arbeitsgruppen und Gremien

Innerschulisch wirken die Fachkräfte in diversen Gremien und Arbeitsgruppen mit. Hierzu gehören:

Krisenteams, Beratungsteams, Festkomitees, AGs bspw. zu den Themen Inklusion, Schutzkonzepte und Kindeswohl, Gewaltprävention, Gewaltfrei-lernen, Suchtprävention, Präventionskonzept sexuelle Gewalt, Medienkonzepte, Schulkultur, Raum- und Schulhofgestaltung, Ausflüge, Projektwochen, Homepage, Kooperationsprojekt JIB, Projekt Herausforderung sowie Steuerungsgruppen zu Schulentwicklung und Gesunde Familiengrundschule.

Darüber hinaus nehmen Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen je nach Sachlage und Ausrichtung an Klassenkonferenzen, Teilkonferenzen und Förderkonferenzen teil.

3.4.Vernetzung und Kooperation in multiprofessionellen Teams am Lern- und Lebensort Schule

In besonderem Maße an Bedeutung gewonnen hat die Zusammenarbeit mit den Lehr- und Fachkräften der jeweiligen Schulen, insbesondere vor dem Hintergrund der Ausweitung der Professionen. So sind vielerorts weitere Fachkräfte dazu gekommen wie z.B. Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams im Gemeinsamen Lernen an weiterführenden Schulen, Schulische Inklusionshilfen über das Modellprojekt KOBSI und Jugendhilfefachkräfte im Projekt JIB sowie Seiteneinsteiger als Lehrkräfte auf nichtbesetzen Lehrerstellen.

Daraus ergeben sich für die Schulsysteme zahlreiche neue Möglichkeiten aber auch Herausforderungen. Hierzu gehören vor allem die Profilschärfung der einzelnen Professionen, Vereinbarungen zur Aufgabenverteilung, Regelungen zu Informations- und Kommunikationsstrukturen sowie die Entwicklung bzw. Fortschreibung von Konzepten.
Eine zielführende und gelingende Arbeit in multiprofessionellen Teams erfordert zudem bedarfs- und situationsbedingt den einzelfall-, lerngruppen- und klassenbezogenen Austausch der Lehr- und Fachkräfte untereinander.

Das Arbeiten in multiprofessionellen Teams mit Fachkräften unterschiedlicher Professionen, verschiedener Aufgabenprofile und darüber hinaus diverser Anstellungsträger führt zu stark veränderten Systemen am Ort Schule und wirkt sich (auch) unmittelbar auf die Schulsozialarbeit aus. Dies geschieht insbesondere in Bezug auf die Zuständigkeiten in der Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und deren Familien. So wird eine Schulsozialarbeiterin an einer Grundschule mit bisherigem Schwerpunkt Übergang Elementar- / Primarbereich nach dem Zugang einer Sozialpädagogischen Fachkraft in der Schuleingangsphase ihre Schwerpunktsetzung und ihre Konzepte auf eine andere Zielgruppe hin verändern.
Eine einheitliche Schulsozialarbeit existiert nicht – sie agiert immer orientiert an den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und deren Familien sowie den Bedarfen und Möglichkeiten der einzelnen Schulsysteme.

In Bezug auf die in 3.1. – 3.4. beschriebene inner- und außerschulische Zusammenarbeit und Vernetzung übernehmen die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen wichtige Aufgaben und Funktionen, oftmals nehmen sie Schlüsselrollen ein.

  1. Wirkung von Schulsozialarbeit

In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses vom 30.10.2018 wurde vor dem Hintergrund des 5. Sachstandberichtes zur Schulsozialarbeit eine weitergehende Evaluation der Maßnahmen, der Qualität und des Erfolgs gewünscht.

Es wird auf die Evaluation der Schulsozialarbeit 2016 verwiesen, die auf der Grundlage des 3. Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Aachen 2015-2020 entstand und deren Ergebnisse auch zum aktuellen Zeitpunkt noch relevant sind. Für eine weitergehende Evaluation würde zunächst eine konkrete Fragestellung und Zielsetzung und sodann die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Evaluations-Konzeptentwicklung, -durchführung und –auswertung benötigt. Diese Ausgangskriterien lagen im Berichtszeitraum nicht vor. Es ist geplant, im neu zu erstellenden Kinder –und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2020 – 2025 aktualisierte Handlungsziele, Maßnahmen und Wirkungskriterien für Schulsozialarbeit zu definieren und diese innerhalb des Geltungszeitraums zu evaluieren.

Um der Frage nach der Wirkung von Schulsozialarbeit dennoch nachzugehen, wurden die Schulleitungen der drei Grundschulen befragt, an denen erst im letzten Schuljahr Schulsozialarbeit verankert wurde. Von Vorteil ist, dass hier ein direkter Vergleich möglich war zwischen der Zeit vor dem Einsatz der Schulsozialarbeit und der Zeit seit dem Agieren der Schulsozialarbeiterinnen.

4.1. Rückmeldung zur Wirkung von Schulsozialarbeit Schule A

  • Kinder werden beim Lernen unterstützt, indem die Schulsozialarbeiterin JutE-Helfer/-innen oder ehrenamtliche Helfer/-innen vermittelt und Anträge über BuT für Lernförderung begleitet.
  • Kinder, die im sozial-emotionalen Bereich auffällig sind, werden nun durch Entspannungskurse oder in der Kindersprechstunde aufgefangen.
  • In der Streitschlichterausbildung lernen die Kinder soziale Kompetenzen, sie erfahren, wie sie Konflikte sachbezogen lösen können, ohne dass es Verlierer und Gewinner gibt. Nach dem Motto "Kinder helfen Kindern" unterstützen die ausgebildeten Streitschlichter Kinder, die in einen Konflikt mit anderen geraten sind.
  • In der Kindersprechstunde können Kinder ihre Sorgen und Ängste, auch Mobbingerfahrungen artikulieren und kompetente Hilfe suchen. Die Methode "No-Blame-Approach" baut für diese Kinder ein Helfer-System auf und macht gleichzeitig den "Tätern" die Folgen ihres Handelns bewusst, ohne dass sie vor den anderen Kindern als Täter identifiziert werden.
  • Kinder, die von Kindeswohlgefährdung bedroht sind, erfahren eine kontinuierliche, nachhaltige Unterstützung und Anbindung an außerschulische Einrichtungen. Die Eltern werden intensiv beraten. Im Notfall profitieren alle durch die unkomplizierte Anbindung an das Jugendamt.
  • In der Beratung finden Kinder und Erwachsene den erforderlichen Raum, die benötigte Zeit und das Vertrauen (Schweigepflicht) bei der Schulsozialarbeiterin.
  • Die intensive Betreuung und Beratung sorgen dafür, dass Kinder sozial und emotional aufgehoben sind. Dadurch werden Unterrichtsstörungen weniger und die Lehrerinnen werden deutlich entlastet, zumal sie fachlich für viele dieser Fragen nicht ausgebildet sind.

4.2.Rückmeldung zur Wirkung von Schulsozialarbeit Schule B

Schulsozialarbeit trägt dazu bei, dass

  • es weniger Störungen im Unterricht gibt,
  • die Kinder respektvoll miteinander umgehen,
  • es weniger Gewalt in der Schule gibt,
  • sich die Kinder in der Schule wohler fühlen,
  • ein gutes Schulklima herrscht,
  • Probleme und Krisen des Schulalltags bewältigt werden,
  • sich die Arbeit mit den Eltern leichter gestaltet,
  • die Kinder und ihre Eltern leichter Zugang zu außerschulischen Hilfsangeboten haben.

Insbesondere wurde hervorgehoben, dass

  • sich die Kooperation mit anderen Institutionen (z.B. Jugendamt, ev. Beratungsstelle) verbessert,
  • die Schulleitung sowie andere Lehr- und Fachkräfte selbst entlastet werden,
  • es neue zusätzliche Angebote in der Schule gibt (konkret: Entspannungsangebot in der Projektwoche, Streitschlichter-AG, Kinderparlament, Installation von JutE und Gesund macht Schule)

4.3.Rückmeldung zur Wirkung von Schulsozialarbeit Schule C

Insgesamt hat sich der Einsatz der Schulsozialarbeiterin als Glücksgriff erwiesen, vor allem, weil Familien in schwierigen Situationen im schulischen Umfeld eine Ansprechperson finden, die Hilfestellung geben kann bei der Suche nach pädagogischen und finanziellen Lösungen sowie bei Kontakten mit Ämtern. Auch in der pädagogischen Arbeit in herausfordernden Situationen ist die Schulsozialarbeiterin eine wertvolle Hilfe durch Beratung und außerunterrichtliche Angebote.

Die Schulsozialarbeit trägt dazu bei, dass

  • sich die Kinder in der Schule wohler fühlen,
  • es neue zusätzliche Angebote in der Schule gibt,
  • die Kinder leichter Zugang zu außerschulischen Hilfsangeboten haben,
  • sich die Kooperation mit anderen Institutionen (z.B. Jugendamt) verbessert,
  • sich die Arbeit mit den Eltern leichter gestaltet,
  • sich das Schulkima bessert bzw. ein gutes Schulklima herrscht.

4.4.Statistik kommunaler Schulsozialarbeit

Informationen über die Tätigkeiten aller städtischen Fachkräfte für Schulsozialarbeit ergeben sich aus der statistischen Erhebung, die fortlaufend erfolgt und jährlich nach Schuljahresende ausgewertet wird. Die kontinuierliche zahlenmäßige Erfassung der Angebote, Beratungen etc. dient zum einen der Transparenz und zum anderen der Möglichkeit, Entwicklungen in Bezug auf Bedarfslagen und Nachfragen festzustellen und zahlenmäßig belegen zu können. Die Statistik findet sich in Anlage 2.

  1. Bedarfsmeldungen von Schulen ohne Schulsozialarbeit

Die beiden Grundschulen KGS Römerhof und Montessori-Grundschule Reumontstraße hatten bereits zu einem früheren Zeitpunkt ihren Bedarf gemeldet, konnten jedoch aufgrund mangelnder Kapazitäten beim Einsatz der in 2018 neu eingerichteten zwei Schulsozialarbeiterstellen nicht berücksichtigt werden (vgl. Vorlage Nr. FB 45/0505/WP17, KJA 03.07.2018, SchA 05.07.2019)

Im aktuellen Berichtszeitraum haben vier weitere Grundschulen Schulsozialarbeit beantragt:

  • GGS Walheim, mit Antrag vom 30.01.2019
  • KGS Marktschule Brand, mit Antrag vom 21.02.2019
  • KGS Höfchensweg, mit Antrag vom 29.03.2019
  • GGS Richterich mit Teilstandort Horbach, mit Antrag vom 15.05.2019

Aufgrund fehlender Ressourcen sieht sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zum Schuljahr 2019/2020 nicht in der Lage, das Jugendhilfeangebot Schulsozialarbeit auf weitere Schulen auszudehnen. Vor diesem Hintergrund erfolgte bisher bei den vier neu hinzu gekommenen bedarfsmeldenden Schulen keine Ermittlung der schulspezifischen Situation unter Anwendung der verabschiedeten Kriterien und Vorgehensweisen zum Einsatz von Schulsozialarbeit.

(vgl. Vorlage Nr. FB 45/0464/WP17).

Bedarfsmeldungen gibt es zudem aus dem Kreis der Schulen, die bereits über Schulsozialarbeit verfügen. Es liegen mehrere Anfragen und ein schriftlicher Antrag der Luise-Hensel-Realschule vor.

Die Nachfrage übersteigt vielerorts die personelle Ressource. Es müssen Prioritäten gesetzt werden mit der Folge, dass einige Maßnahmen gar nicht mehr oder nur in eingeschränkter Form angeboten werden können. Auch hier sieht der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule derzeit keine Möglichkeit zur Erhöhung der Stundenkontingente (an Schulen mit Schulsozialarbeit in Teilzeit) und der Ausweitung der Personalkontingente (an Schulen mit Fachkräften in Vollzeit).

  1. Überarbeitete Fassung der Grundsätze der Kooperation

Getragen von der gemeinsamen Verantwortung von Schule und Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler haben das Schulamt für die Städteregion Aachen und der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen Grundsätze zur Durchführung kommunaler Schulsozialarbeit an Schulen der Stadt Aachen entwickelt und 2012 den Fachausschüssen zur Kenntnisnahme und Zustimmung vorgelegt. Veränderungen der Organisationsstruktur im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung in der Stadt Aachen führten in 2019 zu einer Aktualisierung. Die aktualisierte Fassung ist als Anlage 3 beigefügt.


 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Sachstandbericht, keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Liste der Schulen mit Schulsozialarbeit

Anlage 2 Statistik Schulsozialarbeit im Schuljahr 2018/2019 (Zahlen, Tabellen und Diagramme)

Anlage 3 „Grundsätze der Kooperation zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und
den Schulleitungen hinsichtlich des Einsatzes städtischen Personals in Schulen“ in
aktualisierter Fassung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Am Höfling
  • Reumontstraße
  • Höfchensweg

Beratungsfolge

Dienstag, 12. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Schulausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 05. November 2019öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung