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Sachstandbericht „Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase“


Letzte Beratung
Dienstag, 12. November 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20723

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

In 2018 richtete das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen neben den bis dahin vorhandenen 593 Landesstellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase zusätzliche 600 Stellen ein.

Die Verteilung der insgesamt 1.193 Stellen erfolgte erstmals nach Maßgabe der Schülerzahl an den Grundschulen unter Berücksichtigung des Kreissozialindexes.

Auf die StädteRegion Aachen entfielen nach dieser Berechnung 31,72 Stellen.

  1. Ausweitung der Stellen in der StädteRegion Aachen

Für das Schuljahr 2018/2019 wurden in der StädteRegion Aachen zwölf neue Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase unter Vertrag genommen. Eine Stelle blieb zum Schuljahresbeginn 2018/2019 unbesetzt. Für die Grundschulen in der Stadt Aachen bedeutete dies einen Zuwachs um fünf Stellen, wobei die einzelnen Fachkräfte in der Regel an zwei Grundschulen in Form von Teilabordnungen eingesetzt wurden.

Für das Schuljahr 2019/2020 konnten weitere 14 Stellen für die StädteRegion Aachen ausgeschrieben und neu besetzt werden. Hierbei entfielen vier Stellen auf Grundschulen in der Stadt Aachen.

Die Auswahl der Schulen obliegt den Schulaufsichtsbeamten. Diese nahmen Kontakt zu den Vertreterinnen und Vertretern der Jugendämter auf mit dem Ziel, kommunalbezogene Absprachen hinsichtlich der Verteilung der Ressourcen zu treffen und eine entsprechende Steuerung vorzunehmen. Dies geschah mit der Perspektive einer bestmöglichen Versorgung der Schulen in der Städteregion Aachen, möglichst unter dem Verzicht kommunaler Einsparungen im Bereich der Schulsozialarbeit. Bei der konkreten Verteilung der Stellen berücksichtigte die Untere Schulaufsicht zudem die Daten und Erkenntnisse aus dem „Sozialraum-Monitoring Städteregion Aachen“, das durch das Geographische Institut der RWTH Aachen erstellt wurde.

  1. Tätigkeitsschwerpunkte und Rahmenbedingungen

Die Ausweitung der Stellen geschah auf der Grundlage des Runderlasses vom 08.06.2018, der den bis dahin geltenden Erlass aus 2009 ablöste. Laut Erlass bringen die Fachkräfte ihre sozialpädagogische Kompetenz in die Schuleingangsphase und in den Schulentwicklungsprozess ein.

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören:

  • Ermittlung von Lernausgangslagen,
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Förderdiagnostik und Erstellung von Förderplänen,
  • Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen bei Kindern, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Verhaltensweisen Entwicklungsrückstände aufweisen,
  • Förderung u.a. in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Grundlagen mathematischer Bildung und sozial-emotionaler Kompetenz,
  • Unterrichtsbegleitung mit dem Ziel der Unterstützung und Stabilisierung der Kinder im Unterricht,
  • Schaffung und Förderung von Organisationsstrukturen, die für schulisches Lernen und erfolgreiche Beteiligung am Unterricht Voraussetzung sind,
  • Zusammenarbeit mit Lehrkräften bei der Elterninformation und Elternberatung,
  • Kooperation mit außerschulischen Institutionen, Kindertageseinrichtungen und professionellen Beratern,
  • Durchführung ganzheitlicher kompetenzorientierter Angebote zur Stärkung der Selbstwirksamkeit, Konzentration und Leistungsbereitschaft.

Die Rahmenbedingungen sind:

  • Der Einsatz erfolgt ausschließlich in der Schuleingangsphase.
  • Die Stellenausschreibungen richten sich an Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und entsprechend qualifizierte weitere Fachkräfte mit Hochschulstudium (z.B. Dipl. Pädagoginnen und Pädagogen).
  • Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 TV-L.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,83 Stunden (39 Stunden 50 Minuten). Davon entfallen 23 Stunden auf die Arbeit mit den Kindern (analog zu den Pflichtstunden der Lehrkräfte in der 1. und 2. Klasse).
  • Der Erholungsurlaub wird in den Ferien genommen.

Die Stellen der sozialpädagogischen Fachkräfte werden nicht auf die Lehrerversorgung angerechnet.

  1. Fazit

Die erhebliche Ausweitung der Landesstellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase auf der Grundlage des Runderlasses von 2018 führte dazu, dass in der Stadt Aachen mittlerweile an 22 von 36 städtischen Grundschulen Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase tätig sind.


 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Runderlass Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase v. 08.06.2018

Anlage 2 Liste der Aachener Grundschulen mit Sozialpädagogischen Fachkräften in der
Schuleingangsphase



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Schulausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 05. November 2019öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung