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Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung der StädteRegion Aachen - Sachstand
räumliche Anforderungen


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9949

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass das Berufskollegr Wirtschaft und Verwaltung vereinbarungsgemäß ein pädagogisch begründetes, räumliches Anforderungsprofil als Diskussionsgrundlage erstellt und der Verwaltung vorgelegt hat.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, unter Nutzung von Best-Practice-Beispielen anderer Kommunen den durch die Schule anhand der Empfehlungen der Montag Stiftung formulierten Nutzerbedarf im Hinblick auf die Frage zu prüfen, welches Raumprogramm r ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung erforderlich ist und zur Realisierung vorgeschlagen wird.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, falls die erforderlichen zusätzlichen ume nicht am vorhandenen Standort geschaffen werden können, in enger Abstimmung mit der Schulleitung und Schulaufsicht unter Einbeziehung der übrigen acht BK-Schulleitungen die hieraus abzuleitenden Anforderungen an ein Baugrundstück im Aachener Stadtgebiet zu konkretisieren.
  4. Er beauftragt die Verwaltung, für den Fall der perspektivischen Aufgabe des Schulgebäudes Lothringerstraße 10 (ggf. auch der Nebenstelle des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung Lothringerstraße in der Beeckstraße) aufgrund eines Neubaus Aussagen zur möglichen Weiternutzung/Verwendung des Geudes (der Geude) zu treffen.

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung ist seit Anfang Februar 2019 mit der Schulleitung des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung (BWV) in Aachen zum Thema in einem intensiven Austausch. Die Schulleitung wurde gebeten, bis zum Ende der Sommerferien aus pädagogischer Sicht ihre Nutzungsanforderungen zu definieren. In einem zweiten Schritt soll im Dialog bewertet werden, ob diese im vorhandenen Gebäudebestand durch Umbaumaßnahmen erfüllt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre über die Frage eines Neubaus zu entscheiden.

Es wird desweiteren Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2019/0170 zur Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung vom 13.06.2019. Vor dem Hintergrund des FDP-Antrags vom 27.03.2019 wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Schulen und Bildung begrüßt das bewährte dialogische Verfahren in allen Fragen struktureller Schulentwicklungsplanung zwischen Verwaltung einschließlich Schulaufsicht, Politik, Kammern und den Berufskollegs. Wir erwarten, dass bei Vorliegen belastbarer Zahlen schnellstmöglich ein Forum einberufen wird, bei dem die Weiterentwicklung der Schulentwicklungsplanung gemeinsam diskutiert wird. Insbesondere soll bis zu den Haushaltsberatungen 2020 hier dem Investitionsbedarf des Berufskollegs Lothringerstraße Rechnung getragen werden.

Der Ausschuss begrüßt eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung in der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen, denn hier ist neben den Interessen der einzelnen Schulen das Bildungsangebot in der gesamten StädteRegion in den Blick zu nehmen.“

Nutzungsanforderungen des BWV:

hrend das Land in einem Runderlass "Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen" geregelt hatte (Gültigkeit bis 31.12.2010), gibt es etwas Vergleichbares vom Land für Berufskollegs nicht. Daher muss jeder Schulträger für sich darüber entscheiden, wie Raumbedarfe im Falle eines Neubaus ermittelt werden sollen.

Um sicherzustellen, dass aktuelle Erkenntnisse Berücksichtigung finden, wurden dabei die Empfehlungen der Montag Stiftung „Leitlinien r leistungsfähige Schulbauten in Deutschland“ zugrunde gelegt. Die dritte, überarbeitete Auflage der Leitlinien gibt Empfehlungen zur räumlichen Organisation von Schulen, formuliert Qualitsstandards und grundlegende Prinzipien für Umbau, Erweiterung und Neubau von Schulgebäuden, die ein zeitgemäßes Lernen und Arbeiten unterstützen. Der Verwaltung wurden über die Montag Stiftung Kontakte zu anderen Schulträgern vermittelt (u.a. Stadt Köln und Kreis Düren).

Die Definition der Nutzungsanforderungen als weitere Gesprächsgrundlage erfolgte durch die Schulleitung vereinbarungsgemäß bis Ende August unter Berücksichtigung des derzeitigen Bildungsangebotes.

Derzeit werden die 2.029 Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden und Studierenden an den Standorten Lothringerstraße (Hauptgebäude), Beeckstraße (Nebengebäude) sowie in den Pavillons Lothringerstraße unterrichtet.

Da eine umfassende Prüfung des formulierten Nutzerbedarfs noch nicht abgeschlossen werden konnte, werden an dieser Stelle lediglich erste Kernaussagen zur aktuellen Gebäudesituation festgehalten, die für die Verwaltung bereits nachvollziehbar sind:

  • Die Basisräume sind zu klein bzw. nicht ausgestattet, um sie als Multifunktionsräume und für moderne Unterrichtsmethoden (z.B. Gruppenarbeiten, Projektarbeiten) auch mit Blick auf Digitalisierung zu nutzen. Wünschenswert/Nötig sind offene Lernlandschaften/Clusterlösungen anpassungsfähige und mitwachsende Strukturen -, die den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen quantitativ und qualitativ gerecht werden können (z.B. Schwankungen in der Anzahl von Schülerinnen und Schülern), Technologiewandel (z. B. Anschlüsse für mobile Endgeräte).
  • Es stehen keinerlei Nebenräume zu den Klassenräumen zur Verfügung. Solche Nebenräume helfen, wenn z.B. verschiedene Schülergruppen oder auch Einzelschülerinnen und -schüler unterschiedliche Arbeiten erledigen, in Projekten gearbeitet wird.
  • Die Berufsbilder unterliegen zunehmenden Veränderungen (z.B. Digitalisierung). Es werden berufliche Schwerpunkte und Fachrichtungen gebildet oder Zusatzqualifikationen entwickelt. Diese Modularisierung bedarf flexibler Raumlösungen (multifunktionale Raumnutzung) für z.B. das Unterrichten in Kleingruppen oder selbstorganisiertem Lernen mit technischer Unterstützung (Internet).
  • Ob multifunktional oder mit Rückzugsmöglichkeiten in abgetrennten Räumen: Individuelle Förderung bedarf anderer Raumkonzepte, etwa die Ermöglichung von Plenum/Einzelarbeit/Prüfung/Selbstlernen/Teamarbeit mit Rückzugsglichkeiten, Projektarbeit, etc..
  • Die BWV-Gebäude sind in keinem Unterrichts- oder Gemeinschaftsbereich barrierefrei (z. B. keine Rampen und kein Aufzug).
  • Eine eigene Sporthalle ist bekanntlich nicht vorhanden.

Sollte die abschließende Prüfung ergeben, dass das durch die Schule formulierte Nutzerprofil realisiert werden soll, erscheint es als unwahrscheinlich, dass dies am vorhandenen Standort möglich wäre. Wenn der ermittelte Bedarf (eine abschließende Prüfung steht hierzu noch aus) realisiert werden soll, re dies sofern sich diese Annahme bestätigt - folglich nur durch einen Neubau auf einem geeigneten Grundstück zu erreichen.

Einschätzung der Oberen Schulaufsicht vom 19.09.2019:

Das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung verfügt durch den Standort an der Lothringerstraße (Hauptgebäude) zunächst über einen großen Vorteil angesichts der zentralen Lage und der sehr guten Erreichbarkeit über den ÖPNV. Dies ist insbesondere für die Auszubildenden des dualen Systems von Bedeutung, da die Ausbildungsorte über eine große Region gestreut sind. Eine gute Erreichbarkeit fördert nachgewiesenermaßen die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe.

Diesem Vorteil stehen erhebliche Nachteile seitens des Gebäudes gegeber: Vor allem die zu kleinen Klassenräume führen dazu, dass die Schule die Lehrerressourcen nicht vollumfänglich nutzen kann. Die Stellenzuweisung basiert gemäß VO zu § 93 SchulG auf einem Klassenfrequenzrichtwert von 22 Schülerinnen und Schülern pro Lerngruppe. Diese Zahl wird in Berufsschulklassen häufig nicht erreicht, sodass Berufskollegs durch Lerngruppen mit bis zu 31 Schülerinnen und Schülern für Ausgleich sorgen müssen. Diese Möglichkeit hat das Berufskolleg sowohl an der Lothringerstraße als auch an dem Nebenstandort Beeckstraße nicht.

Darüber hinaus entsprechen die Klassenräume nicht mehr den Ansprüchen an einen modernen, schüleraktivierenden Unterricht. Die kleinen Räume ermöglichen kaum das kooperative Lernen in Gruppen oder das selbstständige Erarbeiten von Inhalten anhand differenzierter Unterrichtsmaterialien auch unter Berücksichtigung von digitalen Belangen. Die Kapazitäten der Sporthalle reichen nicht aus.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Barrierefreiheit. Da es sowohl in der Lothringerstraße als auch in der Beeckstraße (Nebengebäude) ebenerdig keine Klassenräume gibt und selbst die Container auf dem Schulhof Lothringerstraße nicht barrierefrei sind, müssen gehbehinderte Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrerinnen und Lehrer auf andere Berufskollegs verwiesen werden. Wenn es sich um Berufe handelt, die in anderen Berufskollegs der StädteRegion nicht ausgebildet werden, kann dies im Extremfall für Auszubildende erhebliche Fahrzeiten bedeuten.

Das Berufskolleg an der Lothringerstraße verfügt nur über wenige multifunktional nutzbare große Räume, wie sie z. B. für die Einrichtung eines Selbstlernzentrums oder für flexibel nutzbare Lehrerarbeitsplätze notwendig wären.

Derzeitige Einschätzung der Verwaltung:

Die Verwaltung geht zum derzeitigen Zeitpunkt unter Würdigung der o.g. Ausführungen - unterstützt durch die Obere Schulaufsicht davon aus, dass ein Neubau des BWV nach modernen pädagogischen und baulichen Gesichtspunkten weiter geprüft werden sollte.

Dafür wären nach der Ermittlung des konkreten Baubedarfs in Abstimmung mit der Stadt Aachen ein geeignetes Baugrundstück mit Entwicklungsperspektive in Aachen zu suchen und es wäre die weitere Nutzung der derzeitigen Schulgebäude in der Lothringerstraße (Hauptgebäude) und der Beeckstraße (Nebengebäude) zu klären (Anmerkung: Beim Nebengebäude handelt es sich nicht um das eigenständige Paul-Julius-Reuter-Berufskolleg in der Beeckstraße).

Bedeutsame Aspekte für die Eignung eines Baugrundstücks sind u.a. eine zentrale Lage in Aachen, eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, ausreichende Flächen mit Entwicklungsperspektive und eine gesicherte Sporthalleninfrastruktur.

Inwieweit es im Falle eines Neubaus bei der bisherigen Profilierung der Berufskollegs bliebe, wäre dann unter schulfachlichen Gesichtspunkten zu diskutieren. Die Auswirkungen auf andere Standorte wären zu ermitteln und zu bewerten, wobei die Obere Schulaufsicht eine beratende Rolle hätte und alle BK-Schulleitungen einzubeziehen wären. Zum vorgeschlagenen Prozess der Schulentwicklungsplanung wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2019/0425.

Der bewährte dialogische Prozess zwischen den Schulleitungen, der Schulaufsicht, der Politik (auch mit Schulforen), Kammern und Verwaltung soll sicherstellen, dass alle zehn Berufskollegstandorte in Bezug auf ihre Entwicklung und Perspektiven multiperspektivisch analysiert und gestärkt werden.

Im Übrigen wären in dem Prozess wie bereits erwähnt - neben den Empfehlungen der Montag Stiftung weitere Kriterien zu prüfen. Hierfür könnte die Durchführung eines weiteren Schulforums ein geeignetes Format sein.

Rechtslage:

Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines Angebots beruflicher Bildung, das in seiner Qualität und Quantität den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen gleichermaßen gerecht wird.

Als Ergebnis sollen die Berufskollegs weiterhin ein hochwertiges, differenziertes und den qualitativen und quantitativen Anforderungen genügendes Bildungsangebot bereitstellen.

Neben standortpolitischen Gesichtspunkten sind schulfachliche Aspekte bei der Planung und Entwicklung des Bildungsangebots der öffentlichen Berufskollegs leitend, weshalb eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen, zwischen den Schulleitungen und dem Schulträger und gemeinsam mit der Schulaufsicht erfolgt. Hierbei ist neben den Interessen der einzelnen Schulen das Bildungsangebot in der gesamten StädteRegion Aachen in den Blick zu nehmen.

Im Übrigen wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2019/0425.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Im Bereich A 40-Schulverwaltung rden alle Arbeiten mit vorhandenem Personal ausgeführt (Arbeitsgruppenleitungen A 40. 1 und A 40.2 sowie Amtsleitung A 40).

Eventuell weitere Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Diese können derzeit noch nicht beziffert werden.

Soziale Auswirkungen:

Der Neubau des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung in Aachen würde die BildungsRegion Aachen deutlich stärken und ermöglichen, umfassend aktuelle Erkenntnisse darüber zu berücksichtigen, was heute leistungsfähige Schulbauten auszeichnet. Der Lern- und Lebensraum Schule würde sich für die Schüler/innen und Lehrer/innen deutlich positiv verändern. Im Zuge des Fachkräftemangels an beruflichen Schulen würde ein attraktiveres Arbeitsumfeld die Fachkräftesicherung erleichtern.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Die BWV-Gebäude sind in keinem Unterrichts- oder Gemeinschaftsbereich barrierefrei (z. B. keine Rampen und kein Aufzug). Bei einem Neubau würden aktuelle bauliche Anforderungen berücksichtigt und die Inklusion in der beruflichen Bildung damit gestärkt.

Im AuftragIm Auftrag

gez.: Terodde gez.: Jücker

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 28. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 20. November 2019Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 07. November 2019Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Details
Tagesordnung