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Sicherung und Weiterentwicklung der Maßnahmen im Modellprojekt KOBSI


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. November 2019 (öffentlich)
Federführend
A 41 - Schulamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9906

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1. Er unterstützt die Sicherung der Maßnahmen im Modellprojekt der „Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz an Schulen“ (KOBSI) über den 26.06.2020 hinaus bis zum 02.07.2021, um die pädagogischen Effekte der systemischen Inklusionsassistenz durch die personelle Kontinuit an den Schulstandorten zu ermöglichen.

2. Im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2020 ist über die für die Sicherung der Aufgaben bis zum Jahresende zusätzlich benötigten Personalkosten/-aufwendungen i. H. v. rund 410.000 € zu beschließen.

3. Vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2020 wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Personalmaßnahmen einzuleiten. Dazu wird der Personalkostenansatz für 2020 (Basiswert) bei A 41 um 410.000 € erhöht.

4. r den Haushalt 2021 sind entsprechende Mittel für Personalaufwendungen vorzusehen.

5. Er beauftragt die Verwaltung, mit dem Schulministerium Rahmenbedingungen zu verhandeln, die eine Verstetigung der systemischen Inklusionsassistenz in der Städteregion Aachen ermöglichen.

 

 

Sachlage:

In der Städteregion Aachen werden die Mittel aus der Inklusionspauschale im Modellprojekt der „Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfen an Schulen“ (KOBSI) entsprechend der Zweckbindung nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.07.2014 für „nicht-lehrendes Unterstützungspersonal an Schulen des gemeinsamen Lernens im Dienst der Kommune“ verwendet.

Das Modell der systemischen Inklusionsassistenz (siA) wurde in den letzten nf Schuljahren konsequent von anfangs fünf Grundschulen auf inzwischen 13 (von 88) Grundschulen und auf acht (von 52) weiterführende Schulen des gemeinsamen Lernens in der Städteregion Aachen ausgebaut, da die pädagogische und systemische Wirkung des Einsatzes systemischer Inklusionsassistentinnen und assistenten überzeugend ist.

Die Hilfe kommt beim Kind an. Mit der systemisch arbeitenden Inklusionsassistenz werden die multiprofessionellen schulischen Teams gestärkt. Die Schulen können sich somit noch besser nach den Bedürfnissen aller Lernenden ausrichten. Es gibt zutzliche Angebote für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler (SuS). Die Inklusionsassistenz steht als flexible Einsatzkraft im System zur Verfügung, wenn SuS akute Hilfe zur besseren Teilhabe am schulischen Leben und Lernen brauchen. Klassen werden entlastet und alle Kinder gewinnen Lernzeit.

Steuerungsdaten aus Vollerhebung und Evaluation

Schulrechtliche und organisatorische Maßnahmen können sich auf den Bedarf an Schulbegleitungen auswirken. Zur Beobachtung der weiteren Kostenentwicklung ist im Mai 2019 die fünfte städteregionale Vollerhebung der Kosten für Schulbegleitungen aus der Eingliederungshilfe durchgeführt worden.

Danach sind die kommunalen Ausgaben für Integrationshilfen nach § 35a SGB VIII und § 54 SGB XII in der Städteregion Aachen bei insgesamt leicht sinkenden Schülerzahlen weiter angestiegen. Im Schuljahr 2017/2018 wurden von den örtlichen Sozial- und Jugendhilfeträgern Schulbegleitungen mit einem Kostenvolumen von über 9,6 Mio. € finanziert. Nach der Prognose für das Schuljahr 2018/2019 betragen die Gesamtausgaben für Schulbegleitungen rund 11,3 Mio €(vgl. Anlage 1).

In der Vollerhebung 2019, an der sich die sieben Jugendämter in der StädteRegion und das städteregionale Sozialamt beteiligt haben, wurde die Abfrage um zusätzliche Daten erweitert. Neben den Kennzahlen zu den Kosten, Fallzahlen, Schulformen und dem bewilligten Stundenumfang wurden Angaben zum Geschlecht, zum Alter und zum Migrationshintergrund der Empfänger einer Schulbegleitung erfragt. Die Auswertung erfolgte mit Hilfe der fachlichen Unterstützung des Amtes für Inklusion und Sozialplanung (A 58). Die Ergebnisse, die wertvolle Hinweise r die pädagogische Arbeit liefern, der Weiterentwicklung des Modellprojektes dienen sowie auch für die Steuerung und Planung von Hilfsleistungen in der Jugend- und Sozialhilfe relevant sein können, werden dem Ausschuss für Schule und Bildung in seiner Sitzung am 07.11.2019 in einer Kurzpräsentation vorgestellt.

Im Rahmen der Evaluation an den Projektschulen im zweiten Schulhalbjahr 2018/2019 sowie in der aktuellen Abfrage im Rahmen des Runden Tisches am 07.10.2019 stellten die Leitungen der Pilotschulen ihre hohe Zufriedenheit mit der Arbeit der systemischen Inklusionsassistenz, die Entlastung und den Mehrwert für das schulische System, die Kinder und Kollegien dar:

  • Anlaufstelle für „Systemsprenger“ und Problemkinder, die „untergehen“
  • vielfältige Einsetzbarkeit (Unterricht, Pausen, Feuerwehr, eigene Angebote, OGS)
  • Krisenintervention: Kinder erhalten unbürokratische Soforthilfe, dadurch ist die Beschulung von Kindern in Krisen möglich.
  • Flexibilität
  • Temporäre 1:1-Begleitung (in Krisen, im Übergang, vor einer Antragsstellung)
  • Selbstständigkeit, Eigeninitiative der siAs
  • Kooperation im multiprofessionellen Team
  • siAs haben einen anderen Blick auf die Kinder
  • die Arbeit der siA ist abgestimmt und transparent
  • Weiterentwicklung schulischer Kommunikationsstrukturen
  • zusätzliche Angebote (von Boxen bis Marmelade kochen)

Der systemische Ansatz wirkt aus Sicht der Schulleitungen inklusiver als eine 1:1 Schulbegleitung:

1:1-Schulbegleitung

Systemische Inklusionsassistenz

einem Schüler zugeordnet

dem System zugeordnet

unsicheres Arbeitsverhältnis

festes“, kontinuierliches Arbeitsverhältnis

Einbindung in eine Klasse, geringe Akzeptanz im Schulsystem

Einbindung in das System „Schule“ und Akzeptanz durch das Kollegium

nicht systembezogen

Teil der pädagogischen Geschlossenheit, Mitarbeit im multiprofessionellen Team

Allgemeine Fort- und Weiterbildung in geringem Maße

Systembezogene Fort- und Weiterbildung

intensive, persönliche 1:1 Betreuung

vertrauensvolle Betreuung in Gruppen

permanente Unterstützung 1:1

1:1 Unterstützung in akuten Krisensituationen, Prävention

wirkt exklusiv

wirkt inklusiv

rdert Abhängigkeit von Hilfe

rdert Selbstständigkeit

vorgeschriebener, einem Kind zugeordneter Einsatz

flexibler, bedarfsorientierter Einsatz durch die Schulleitung

Problem im Krankheitsfall

System fängt im Krankheitsfall auf

kein Zusatzangebot

Zusatzangebote, in denen die SuS individuell förderliche positive Erfahrungen machen, Erfolge erleben

An den 21 KOBSI-Schulen lernen insgesamt 8.600 SuS. Davon benötigen 2.300 SuS (= 27 %) zusätzliche Unterstützung aufgrund von Behinderung, von rderbedarfen im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung, aufgrund ihrer individuell kritischen Ausgangslage (z.B. unzureichende Deutschkenntnisse, Traumata durch Kriegs- und Fluchterfahrung) oder aufgrund ihres familiären Hintergrundes (z.B. prekäre Familienverhältnisse). An den beteiligten Grundschulen liegt der Prozentsatz von SuS, die eine besondere Unterstützung betigen, im Schnitt bei 44% der Schülerschaft, an den weiterführenden Projektschulen liegt er durchschnittlich bei 19 %.

Die Wirksamkeit der systemischen Assistenz ist vor diesem Hintergrund als sehr gut einzustufen. Der überwiegende Teil der Kinder und Jugendlichen, die besondere Unterstützung und Aufmerksamkeit benötigen, wird durch das systemische Angebot erreicht:

  • Der Anteil der Kinder an Grundschulen, die direkt vom Angebot der systemischen Inklusionshilfe profitieren, da sie im Unterricht, in der Pause, in einer Lehrzeit oder im OGS durch die sIA betreut werden oder an einem Zusatzangebot teilnehmen, liegt an den Grundschulen bei 44 %.
  • An den weiterführenden Schulen erfolgt der Einsatz der systemischen Assistenz hauptsächlich in den Eingangsklassen und Erprobungsstufen. Mit 13 % wird ein großer Teil der SuS erreicht, die zusätzliche Hilfen benötigen.

Die Arbeit der systemischen Inklusionsassistenz entwickelt Effizienz durch gute Integration im System und durch Konstanz. Die kontinuierliche Beziehungsarbeit mit den Kindern, die vertrauensvolle Kooperation im Kollegium und der verlässliche Aufbau eigener Angebote im individuellen Kompetenzrahmen der systemischen Assistenz entfalten eine präventive Wirkung. Dann spricht Inklusionsassistenz nicht nur das Kind unterstützend an, stärkt das schulische System und wirkt inklusiv, sondern bringt auch einen Kosten mpfenden Effekt mit.

  • An den 13 KOBSI-Grundschulen können insgesamt 29 Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen durch die systemische Assistenz so gut aufgefangen werden, dass eine zusätzliche 1:1-Begleitung nicht erforderlich ist.
  • An den acht weiterführenden Schulen sind insgesamt zehn Inklusionsassistenzstellen eingerichtet. Durch sie werden 17 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen (wie z.B. stark regelverletzendem Verhalten) aus dem System heraus im Bedarfsfall so unterstützt, dass diese auch ohne individuelle Schulbegleitung am schulischen Leben und Lernen teilhabennnen.

Die systemische Hilfe kommt vor allem Kindern mit extremen Verhaltensauffälligkeiten zugute, für die ohne den Einsatz der Inklusionsassistenzen einzelne Schulbegleitungen im Rahmen von § 35a SGB VIII hätten installiert werden müssen. Diese Einsparungen (vgl. finanzielle Auswirkungen) wirken entlastend auf die Haushalte der Jugendhilfe der regionsangehörigen Kommunen.

Eine finanzielle Entlastung für das Budget der örtlichen Sozialhilfe im A 50 lässt sich nicht darstellen. Nach der Rückmeldung der Schulleitungen profitieren aber auch Kinder, die aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Behinderung mit einer Schulbegleitung nach § 54 SGB XII die KOBSI-Schulen besuchen, von der systemischen Assistenz an ihrer Schule. Im Krankheitsfall ihrer Schulbegleitungen müssen sie nicht zuhause bleiben, da für sie an diesen Tagen die Assistenzkraft aus dem schulischen System da sein kann.

Arbeitsschwerpunkte zur qualitativen Weiterentwickung des Modellprojektes

Die Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfe an Schulen setzt für die qualitative Entwicklung des Modellprojektes bis Ende 2020 folgende Arbeitsschwerpunkte:

  • Weitere Unterstützung der Schulen bei der Implementierung der systemischen Assistenz in das schulische Konzept (Dokumentation, Kommunikationsstrukturen, Austausch im Inklusionsteam, Einsatz der Inklusionsassistenz in der Intensivbetreuung und r zeitweise Herausnahme aus dem Unterricht, Kooperation mit der Jugendhilfe)
  • Auf dem Weg zur Qualitätssicherung: Erstellung von Transfermodellen und Prüfung ihrer Übertragbarkeit, Dokumentation guter Beispiele aus der Praxis, Entwicklung von Standards
  • Weitere fachliche Stärkung der Assistenzen, durch:
  1. Qualifizierung (u.a. zu den Themen „Jungenarbeit“, „Abgrenzung und Kooperation im Rollenkonflikt zur Schulsozialarbeit“, „Aggression im Klassenraum. Was tun bei ausagierendem Verhalten?, „Bewegtes Lernen, „Positives Feedback“, „Sozialkompetenz-Training“)
  2. Kollegiale Fallberatung
  3. Unterstützung bei der Entwicklung des individuellen, kompetenzorientierten Angebots an der Schule
  4. Supervision
  • Entwicklung einer Qualifizierungsmaßnahme mit dem Jobcenter in Kooperation mit den Anstellungsträgern
  • Intensivierung des Beratungsangebotes für Schulen, Eltern, Anstellungs- und Leistungsträger für die Einrichtung von Pool-Lösungen mit Änderung des BTHG ab 01.01.2020

Brückenlösung zur Verstetigung

Die Auszahlungsmodalitäten des Landes für die Inklusionspauschale (zu Beginn der zweiten Hälfte des jeweiligen Schuljahres für das Schuljahr) stehen dem Aufbau nachhaltiger Maßnahmen zur Umsetzung des vom Gesetzgeber beabsichtigen Zwecks der Pauschale entgegen. Ein kontinuierlicher Personaleinsatz ist ohne verbindliche Mittelzusage für das kommende Schuljahr 2020/2021 nicht rechtzeitig zu organisieren.

Die Verwaltung setzt sich für die bruchlose Fortsetzung der guten Arbeit an den 21 Projektschulen ein und schlägt die Verlängerung der Verträge für die Inklusionsassistenzen bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 vor.

Die beteiligten Projektschulen, die die Vorteile einer systemischen Assistenz genießen, befürworten einen bedarfsgerechten Ausbau und die Verstetigung der Maßnahmen. Eine solche Perspektive setzt die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen durch das Land voraus. Eine positive Beschlussfassung vorausgesetzt, ist die Verwaltung bereit, mit dem Schulministerium Lösungen für den Übergang des Modellprojektes in die Verstetigung zu beraten.

Rechtslage:

Die Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion tritt nach § 2 am 31.07.2020 außer Kraft. Die Evaluation der der Inklusionspauschale zugrundeliegenden Aufwendungen soll nach Auskunft des Schulministeriums zum 01.08.2020 durchgeführt werden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Um die personelle Kontinuität der an den 21 Projektschulen implementierten systemischen Arbeit sicher zu stellen, werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Vertragslaufzeiten für die 23 Inklusionsassistenzstellen bis zum 02.07.2021 zu verngern. Die zusätzlichen Personalaufwendungen für 2020 i.H.v. 410.000 sind im Personalbudget des Schulamtes für 2020 nicht enthalten. Das Personalkostenbudget des A 41 ist für 2020 entsprechend zu erhöhen.r den Haushalt 2021 sind entsprechende Mittel für Personalaufwendungen vorzusehen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Personalausgaben für den Einsatz von 23 Inklusionsassistentinnen und Assistenten betragen 907.200 r das laufende Schuljahr. Die geschätzten Einsparungen durch die systemische Begleitung dieser Schülerinnen und Schüler belaufen sich für das Schuljahr 2019/2020 auf 1.104.000 (ausgehend von einem Mittelwert von 24.000 Euro schuljährlich pro 1:1- Begleitung).

r den Haushaltsentwurf 2020 wurden die Personalkosten für 23 Inklusionsassistentinnen und assistenten für sechs Monate bis zum Schuljahresende 2019/2020 veranschlagt, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes noch keine Aussage über eine Fortzahlung der Inklusionspauschale getroffen werden konnte.

r die Refinanzierung steht mit Zahlungseingang spätestens zum 01.02.2020 die Auszahlung der zweckgebundenen Inklusionspauschale für das Schuljahr 2019/2020 i.H.v. ca. 663.000 € (Auszahlung unterliegt Schwankungen aufgrund veränderter Schülerzahlen) zur Verfügung. Des Weiteren stehen für den Haushaltsansatz 250.000 € aus Eigenmitteln zur Verfügung. In der Summe stehen mit 913.000 Euro ausreichende zweckgebundene Mittel für die Deckung der Personalkosten zur Verfügung.

Die Inklusionspauschale ist im Haushaltsentwurf 2020 bereits in voller Höhe veranschlagt. Daher führt die Anhebung des Personalkostenansatzes um 410.000 € zu einer entsprechenden Deckungslücke. Von den 410.000 € entfallen 192.331 € auf die Stadt Aachen und somit auf die differenzierte Umlage. Die verbleibenden 217.669 € sind im Rahmen der Allgemeinen Umlage zu decken. Sie erhöhen den Fehlbedarf und nnen zusätzlich aus der Ausgleichsrücklage (nach der bisherigen Planung verbleiben darin rd. 474.000 €) finanziert werden.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag. Durch die Arbeit der Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionshilfe an Schulen sowie den Einsatz der systemischen Assistenzkräfte werden die Teilhabe- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in der Städteregion Aachen erhöht.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 

Anlage:

Entwicklung der kommunalen Aufwendungen für Schulbegleitungen in der Städteregion Aachen, Stand 6/2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

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