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Berufliche Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs der StädteRegion
Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9952

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er nimmt das der Sitzungvorlage-Nr. 2019/0425 als Anlage beigefügte gemeinsame Positionspapier der Schulleitungen der neun Berufskollegs der StädteRegion Aachen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Organisation eines dialogischen Prozesses mit allen relevanten regionalen Akteuren.

2. Er unterstützt die gemeinsame Intention der Verwaltung und neun Schulleitungen, die berufliche Schulentwicklungsplanung als dynamischen und kontinuierlichen Prozess zu gestalten und neben quantitativen Gesichtspunkten insbesondere qualitative Aspekte zu becksichtigen.

3. Er beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Schulleitungen der neun Berufskollegs unter enger Einbindung der Schulaufsicht das erforderliche Zahlenmaterial aufzubereiten und relevante Themen und geeignete Formate für den weiteren Prozess zu benennen. Auf die Beauftragung eines externen Planungsbüros wird verzichtet.

4. Er beauftragt die Verwaltung ferner, auf dieser Grundlage im nächsten Jahr zu einem ersten Forum einzuladen, in dem Politik, Verwaltung, die neun Schulleitungen und weitere Partner den bis dahin gegebenen Sachstand und das weitere Vorgehen gemeinsam diskutieren.

 

 

Sachlage:

Zum 01.09.2004 wurde der Schulverband in der StädteRegion Aachen gegründet. Zuvor hatten die Stadt Aachen und der damalige Kreis Aachen erkannt, dass es die berufliche Bildung in der Region insgesamt stärken würde, wenn durch eine gemeinsame Schulträgerschaft eine Schulentwicklungsplanung aus einer Hand ermöglichtrde.


Ein wichtiges Gründungsziel des Schulverbandes war die Optimierung der regionalen Bildungslandschaft, auch durch Beendigung der Konkurrenz um Bildungsgänge.

Der damalige Leitsatz, der auch heute noch Gültigkeit besitzt, lautete:

Ein berufliches Schulangebot so ortsnah wie möglich,

so zentral wie nötig sicherstellen!“


Weitere Gründungsziele waren:

- Einheitliche Standards in der beruflichen Bildung setzen

- Bildungsangebote aufeinander abstimmen und ggf. in kooperativer Form zusammenführen

- Kosteneinsparungen durch effizientereRessourcenverantwortung im investiven Bereich erzielen (Vermeidung von Doppelinvestitionen)

- Fachliche Schwerpunkte bilden

Mit Spannung wurde die erste gemeinsame Schulentwicklungsplanung erwartet. Diese wurde in der beim Kreis Aachen bestehenden Tradition dialogisch gestaltet, d.h. alle von der Planung Betroffenen (v.a. die Schulleitungen) wurden zu wirklichen Beteiligten.

Ebenfalls in Fortsetzung dieser Tradition wurde der erste Prozess, der zur Erarbeitung des Schulentwicklungsplans 2006-2011 führte, mit Unterstützung eines externen Gutachterros durchgeführt. Dies hatte den Hintergrund, dass seinerzeit sehr stark quantitative Fragen im Vordergrund standen (Raumauslastungen, Prognosen, Traghigkeiten, usw.). Die politischen Entscheidungen zu Verlagerungen und Zentrierungen von Bildungsgängen wurden durch Schulforen vorbereitet, in denen alle BK-Schulleitungen, Verwaltung und Politik in einem geeigneten Format alle Themen besprechen und Beschlüsse vorbereiten konnten.

Gleichermaßen mit externer Unterstützung wurde in einem dialogischen Verfahren der aktuelle Schulentwicklungsplan 2014-2019 erarbeitet (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2013/0393). Das Ergebnis der gemeinsamen Betrachtung war seinerzeit, dass die Berufskollegs der StädteRegion Aachen mit ihrem umfassenden Bildungsangebot gut aufgestellt sind und dass derzeit keine Verlagerungen erforderlich sind. Eine Evaluation der Entwicklung fand in einem Schulforum im Juni 2016 statt. Hierbei ging es auch um die Bewertung des Vorschlags 1 aus dem Strukturkonzept zur Prüfung der Schließung eines Berufskollegs in Aachen. Das Ergebnis der Prüfung war, dass alle Standorte benötigt werden und keiner verzichtbar ist.

Aktuell steht die Entscheidung darüber an, ob die berufliche Schulentwicklungsplanung - nach 15 Jahren gemeinsamer Schulträgerschaft - analog zu dem beschriebenen bisherigen Vorgehen fortgesetzt werden soll.

Im Ausschuss für Schulen und Bildung werden ein Vertreter der Verwaltung und ein/e Vertreter/in der BK-Schulleitungen gemeinsam zum Thema vortragen und einen alternativen Vorschlag unterbreiten.

Dieser geht skizziert von folgenden Überzeugungen aus:

- Die berufliche Schulentwicklungsplanung ist aufgrund des Tempos von Entwicklungen im Bereich der Arbeitswelt und damit auch der beruflichen Bildung ein dynamischer und kontinuierlicher Prozess. Die Fixierung auf einen 5-Jahres-Rhythmus ist daher nicht zielführend.

- Das Schulgesetz verpflichtet den Schulträger zwar zu der Aufgabe der Schulentwicklungsplanung, nicht jedoch zur Erarbeitung eines Schulentwicklungsplans. Hierbei besteht für die Kommunen eine große Gestaltungsfreiheit (siehe Rechtslage).

- Das Verständnis von Zusammenarbeit in einer BildungsRegion hat sich in den letzten Jahren nicht zuletzt durch Lernen vor Ort und die Etablierung des Bildungsbüros grundlegend verändert. Dieses geht über die klassische Schulträgerrolle hinaus von einer freiwilligen Zusammenarbeit von Partnern zur gemeinsamen Gestaltung der Bildungsregion aus.

- Unter Achtung der bestehenden Rollen (Schulleitung, Schulträger, Schulaufsicht und weitere Partner) hat sich mit und mit die Überzeugung durchgesetzt, dass eine Bündelung der Kräfte die berufliche Bildung in der Region insgesamt stärkt.

- Daher besteht zunehmend eine Bereitschaft, den Dialog zu intensivieren und neben quantitativen Fragestellungen vermehrt auch qualitative Fragestellungen zu diskutieren. Hier gilt es zu identifizieren, wo seitens der Schulleitungen eine abzustimmende Unterstützung durch den Schulträger gewünscht ist.

- Aufgrund der Komplexität der Zugänge in Berufskollegs ist selbst eine mittelfristige Schülerzahlprognose nicht möglich, da hier keine bloße Abhängigkeit von der erwarteten demographischen Entwicklung gegeben ist.

- Hintergrund dieser Feststellung ist einerseits, dass innerhalb der Berufskollegs viele Übergänge von einem Bildungsgang in weitere Bildungsgänge erfolgen. Außerdem haben die Berufskollegs z.T. eine deutlich überregionale Versorgungsfunktion, die je nach hiesigem Angebot und Angebot in den Heimatkreisen nicht prognostizierbaren Schwankungen unterliegt (v.a. Bezirksfachklassen). Nicht zuletzt haben die Berufskollegs und der Schulträger keinen direkten Einfluss darauf, wie viele Ausbildungsplätze besetzt werden und damit ein Bedürfnis nach ortsnaher Beschulung in dualen Fachklassen auslösen. Fehlende Ausbildungsplätze führen wiederum zu einer nicht prognostizierbaren Nachfrage im Angebotsbereich der Berufskollegs.

- re man bei der letzten Schulentwicklungsplanung den Prognosen des Gutachters inhaltlich gefolgt, hätte man den Raumbedarf unzutreffend eingeschätzt. Daher sind solcherlei Prognosen aus Sicht von Verwaltung und Schulleitungen nftig verzichtbar.

- Vor dem Hintergrund der hohen Kosten für eine externe Begleitung wird vorgeschlagen, auf eine externe Begleitung - bis auf weiteres - zu verzichten.

- Es besteht die gemeinsame Überzeugung, dass der größte Sachverstand, der regional für das komplexe Thema berufliche Bildung erreicht werden kann, dadurch entsteht, wenn alle neun Schulleitungen, Verwaltung, Schulaufsicht, Politik und weitere relevante externe Partner (v.a. Kammern) im kontunierlichen Dialog gemeinsame Einschätzungen über alle jeweils relevanten Themen vornehmen. Wenn dies in festen Formatenhrlich etabliert ist, ist sichergestellt, dass schnell auf neue Situationen reagiert werden kann.

Die Schulleitungen der neun Berufskollegs der StädteRegion Aachen haben der Verwaltung ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt, das als Anlage beigefügt ist. Die Verwaltung hat daraufhin erste Einzelgespräche mit allen BK-Schulleitungen geführt, um den Dialog zu vertiefen und wichtige Themen zu identifizieren. In Schulleiterbesprechungen wird daran gemeinsam mit der Verwaltung weitergearbeitet.

Diese Vorarbeit, in die die Obere Schulaufsicht eng eingebunden wird, dient der Vorbereitung eines Schulforums, das im nächsten Jahr stattfinden soll.

Rechtslage:

Das gesetzliche Gebot zur Schulentwicklungsplanung ist in § 80 Schulgesetz NRW geregelt, der die Schulträger zur Aufgabe der Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Die Vorschrift benennt die wesentlichen Vorgaben, die dabei zu berücksichtigen sind. Laut Kommentar bestand noch bis 1999 eine ausdrückliche Verpflichtung der Schulträger, Schulentwicklungspläne zu erstellen. Dies ist jedoch nicht mehr der Fall.

Da die Kommunen die örtlichen Verhältnisse am besten kennen, obliegt ihnen die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Schulträger haben damit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit im Detail, die die Realisierung des in der Vorlage gemachten Vorschlags abdeckt.

Die Verwaltung ist bereits mindestens jährlich auf Grundlage der jeweiligen aktuellen Schulstatistik mit den neun BK-Schulleitungen und der Schulaufsicht in einem engen Austausch (Einzelgespräche, Schulleiterrunden, u.a.). Dies erfolgt auch außerhalb des förmlichen Verfahrens mit der Politik. Dieser Dialog soll künftig um weitere qualitative Themen angereichert werden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Begleitung und Steuerung des Prozesses erfolgt derzeit mit vorhandenem Personal bei A 40-Schulverwaltung (Arbeitsgruppenleitung A 40.1-Verwaltung und Planung und Amtsleitung). Sollte im Laufe des Prozesses vereinbart werden, dass die Verwaltung neue, zusätzliche Aufgaben übernehmen soll, wären diese dann in Bezug auf eine evtl. Erhöhung des Personalbedarfs zu bewerten.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Mittel zur Gestaltung des Prozesses der beruflichen Schulentwicklungsplanung stehen im Haushalt von A 40-Schulverwaltung zur Verfügung.

Ökologische Auswirkungen:

Durch den Erhalt eines umfassenden und ortsnahen beruflichen Bildungsangebotes werden unnötig lange Fahrwege zum Besuch der Berufskollegs vermieden. Da die Berufskollegs der StädteRegion Aachen von ca. 18.500 Schülerinnen und Schülern (Stand Schuljahr 2018/2019) besucht werden, handelt es sich hierbei unter ökologischen Gesichtspunkten um einen bedeutsamen Aspekt.

Soziale Auswirkungen:

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Berufskollegs dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines Angebots beruflicher Bildung, das in seiner Qualität und Quantität den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Qualifikationsbedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen gleichermaßen gerecht wird.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Gemeinsames Positionspapier der Schulleitungen der neun Berufskollegs der StädteRegion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 07. November 2019Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
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Tagesordnung