Erlass der Satzung der Städteregion Aachen über die Inanspruchnahme von
Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(Kinderfördersatzung)
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10019
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beschließt die Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kinderfördersatzung) in der der Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0491 als Anlage 1 beigefügten Fassung. Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Sachlage:
Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung setzt sich in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zusammen aus gesetzlich verpflichtenden
- Landeszuschüssen,
- Mitteln des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und
- Eigenanteilen der Träger und
- Elternbeiträgen.
Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Finanzierungsanteile hängt von der Art des jeweiligen Trägers ab. Es verbleibt nach Abzug aller anderen Finanzierungsanteile ein nicht gedeckter Eigenanteil des Jugendamtes von rd. 19 %.
Jedes Jugendamt hat einen Ermessensspielraum, wie es den verbleibenden Anteil deckt. § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) ermächtigt die Jugendämter, Kostenbeiträge zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu erheben. Das Nähere kann der kommunale Satzungsgeber per Satzung regeln.
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 20.10.2011 eine Satzung über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kinderfördersatzung) beschlossen, die zwischenzeitlich zweimal geändert wurde (vgl. Sitzungsvorlagen-Nummern 2011/0382, 2016/0387-E3 und 2018/0118).
Eine Anpassung der Elternbeiträge an die veränderten gesetzlichen Anforderungen, die Kostenentwicklung oder die soziale Leistungsfähigkeit von Familien hat seit 2011 nicht stattgefunden.
Der Städteregionstag hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 13.12.2018 beauftragt, in Abstimmung mit den Jugendamtskommunen und dem Jugendamtselternbeirat dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ein Konzept zur Entlastung von Familien durch Änderungen der KiTa-Beiträge vorzulegen. Das Ergebnis ist dem Städteregionstag zusammen mit eventuellen Vorschlägen für die Änderung der Kinderfördersatzung im zweiten Halbjahr 2019 vorzulegen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0532).
Der Vorschlag der Verwaltung für eine neue Kinderfördersatzung berücksichtigt folgende Rahmenbedingungen:
Die Einkommensentwicklung in den Familien ist seit 2011 höchst unterschiedlich verlaufen. Zum einen verzeichnet die Verwaltung mehr Familien, die den bisherigen Mindestbeitrag nicht aufbringen können, zum anderen erzielen auch mehr Familien ein Einkommen deutlich über der bisher höchsten Einkommensgruppe. Die bisherige Beitragsstaffelung entspricht nicht mehr dem Gebot der Leistungsgerechtigkeit. Mit dem neuen Vorschlag werden Familien bis zu einem Einkommen von 26.000 € daher komplett freigestellt. Auf der anderen Seite werden leistungsfähigere Familien mit einem Einkommen über 73.626 € und über 91.000 € künftig etwas stärker herangezogen.
Die Kosten der Kindertagesbetreuung haben sich nicht zuletzt durch den Ausbau der U3-Betreuung deutlich erhöht. Die bisher für U3-Kinder erzielten Elternbeiträge spiegeln weder den investiven noch den laufenden Aufwand für diese Betreuungsform wider. Auch der wirtschaftliche Vorteil, den Eltern durch die frühe Betreuung ihrer Kinder teilweise haben, wird nicht ausreichend berücksichtigt. Daher will die Verwaltung die Elternbeiträge im U3- und U2-Bereich künftig aufwandsgerecht an die Kindpauschalen laut KiBiz anpassen. Aufgrund der deutlich unterschiedlichen Kindpauschalen wird jetzt bis zum dritten (statt bis zum zweiten) Lebensjahr der höhere Beitrag erhoben. Dieses Vorgehen entspricht auch einem Hinweis der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) und des Amtes für Prüfung und Beratung der StädteRegion.
Die neuen Beitragssätze sind daher von den ab 01.08.2020 voraussichtlich geltenden Kindpauschalen abgeleitet. Das bedeutet, dass je Einkommensgruppe immer ein gleich hoher prozentualer Anteil an den Kindpauschalen von den Eltern getragen wird. Die Kosten werden so „verursachergerecht“ verteilt. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Betreuungszeit (25, 35, 45 Stunden), als auch auf die Betreuungsform (U3/Ü3).
Die Elternbeiträge für Kinder ab drei Jahren können in den meisten (hauptsächlich unteren bis mittleren) Einkommensgruppen deutlich gesenkt werden. Dies entspricht nicht nur dem Gedanken der Entlastung von Familien, sondern trägt auch dem Umstand Rechnung, dass mit Annäherung an das Schulalter der Bildungsauftrag immer bedeutsamer wird. Im letzten Kindergartenjahr ist die Förderung bereits jetzt für die Eltern beitragsfrei. Die vom Land NRW geplante Einführung eines zweiten beitragsfreien Jahres ist in der neuen Satzung ebenfalls bereits berücksichtigt und kann daher zukünftig ohne weiteres umgesetzt werden. Für Geschwisterkinder und Kinder in Pflegefamilien werden weiterhin keine (anteiligen) Beiträge erhoben. Aus Sicht der Verwaltung würde dies die Beitragszahler im Einzelfall überfordern und dem Sinn und Zweck des Zugangs zu Bildung für diese Kinder zuwiderlaufen.
Insgesamt ist die neue Beitragsstruktur in der Kindertagesbetreuung im Jugendamtsbereich sozial ausgewogen. Die qualitativ hochwertigen Angebote stehen dadurch allen Familien offen.
Der Satzungsentwurf enthält Anpassungen an die geänderte bzw. geplante Rechtslage und aktuelle Rechtsprechung. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die weitere Gleichstellung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Die Beitragsbefreiungen für Familien aufgrund des „Starke-Familien-Gesetzes“ bzw. des „Gute-KiTa-Gesetzes“ und des für 2020 geplanten neuen Kinderbildungsgesetzes sind –vorbehaltlich des jeweiligen Inkrafttretens- ebenfalls berücksichtigt.
Der Entwurf einer neuen Kinderfördersatzung ist als Anlage 1 und eine Gegenüberstellung mit Erläuterungen als Anlage 2 beigefügt. Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2020 vorgesehen.
Die Vorschläge wurden mit den Bürgermeistern/der Bürgermeisterin der Jugendamtskommunen abgestimmt.
Dem Jugendamtselternbeirat wurde der Vorschlag vorgestellt. Er hat gemäß § 9b Abs. 1 Kinderbildungsgesetz Gelegenheit, bis zur Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 06.11.2019 eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme abzugeben. Gegebenenfalls wird die Verwaltung hierzu eine Ergänzungsvorlage erstellen.
Rechtslage:
Der Städteregionstag ist gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) Kreisordnung i. V. m. § 3 StädteRegion-Aachen-Gesetz für den Erlass von Satzungen ausschließlich zuständig.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Elternbeiträge sind in den Voranschlägen für den Haushalt 2020 im Produkt 06.03.01 – Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) - wie folgt veranschlagt:
SK 421102 Kostenbeiträge (Tagespflege)120.000 €
SK 432110 Elternbeiträge (KiTas)2.000.000 €
Unter der Voraussetzung, dass sich aufgrund der neuen Satzung keine Veränderungen im Buchungsverhalten der Eltern ergeben, könnten Mehrerträge von rd. 200.000 €/Jahr erzielt werden. Bei verändertem Buchungsverhalten wären geringere Erträge, aber auch Wenigeraufwendungen in gleicher Größenordnung möglich.
Soziale Auswirkungen:
Durch sozial gestaffelte Elternbeiträge werden der Zugang zu Bildung für alle Familien weiter sichergestellt und die Lasten leistungsgerecht verteilt.
Im Auftrag:
gez.: Terodde
Anlagen:
Entwurf einer Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Kinderfördersatzung - (Anlage 1)
Synopse der Änderungen (Anlage 2)
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Beratungsfolge
Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Städteregionstag
Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Städteregionsausschuss
- Details
- Tagesordnung
Mittwoch, 06. November 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Details
- Tagesordnung