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Kinder- und Jugendförderplan der Städteregion Aachen (KiJuFöPl);
1. Verlängerung des KiJuFöPl 2016 - 2020
2. Planungskonzeption für den KiJuFöPl 2022 - 2026


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9988

A. Beschlussvorschlag für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die Planungskonzeption für die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes der Städteregion Aachen 2022 2026 vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages über die Verlängerung des Kinder- und Jugendförderplanes der Städteregion Aachen 2016 2020 in der zurzeit geltenden Fassung um ein Jahr.

B. Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag beschließt die Verlängerung des Kinder- und Jugendförderplanes der Städteregion Aachen 2016 bis 2020 in der zurzeit gültigen Fassung um ein Jahr bis zum 31.12.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Trägern von Jugendfreizeiteinrichtungen bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

 

 

Sachlage:

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (KiJuFöPl) zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Er umfasst die Teilbereiche Jugendarbeit (§ 11), Förderung der Jugendverbände (§ 12), Jugendsozialarbeit (§ 13) undErzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14) des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe. Der laufende KiJuFöPl (vgl. Sitzungsvorlagen-Nrn: 2015/0152 und 2017/0253) ist gültig bis zum 31.12.2020. Die laufende kommunale Wahlperiode beträgt jedoch ausnahmsweise sechs Jahre.

Mit der Steuerungsgruppe Jugendarbeit, in der die Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vertreten sind, ist der Vorschlag einvernehmlich abgestimmt, den zurzeit geltenden KiJuFöPl 2016 2020 um ein Jahr bis zum 31.12.2021 zu verlängern und einen neuen KiJuFöPl mit Gültigkeit für die Jahre 2022 2026 zu erstellen. Damit ist sichergestellt, dass die im Herbst 2020 neu konstituierte Vertretungskörperschaft den Beschluss über den neuen KiJuFöPl fassen kann.

Es ist ebenfalls über die Möglichkeit gesprochen worden, für das Jahr 2021 einen Einzelbeschluss über eine zusätzliche Förderung herbeizuführen, falls sich die begründete Notwendigkeit ergibt. Voraussichtlich wird das für den Malteser Jugendtreff Setterich als größte Jugendeinrichtung im Zuständigkeitsbereich der Fall sein, da für diese Einrichtung bedarfsbezogen schon für die Jahre 2019 und 2020 ein Einzelbeschluss gefasst wurde (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0091). Die Stadt Baesweiler führt die entsprechenden Gespräche mit dem Träger. Im Jahr 2020 wird die Verwaltung dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss diesbezüglich einen Beschlussvorschlag vorlegen. Bei weiteren Trägern ist die Notwendigkeit für einen Einzelbeschluss derzeit nicht zu erwarten.

Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit werden regelmäßig mit der Erstellung eines neuen KiJuFöPl überarbeitet und vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossen. Sie verlieren ihre Gültigkeit zum 31.12.2020 jedoch nicht und bedürfen daher keiner expliziten Verlängerung.

r die Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes 2022 2026 wurde bereits eine Planungskonzeption mit der Steuerungsgruppe Jugendarbeit einvernehmlich abgestimmt (s. Anlage).

Die Verwaltung schlägt vor, den derzeit gültigen KiJuFöPl 2016 2020 um ein Jahr bis zum 31.12.2021 zu verlängern und die Planungskonzeption für die Erstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplanes der Städteregion Aachen für die Jahre 2022 2026 zu beschließen. Dieses Vorgehen ist mit den Jugendamtskommunen abgestimmt.

Rechtslage:

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG - KJHG - KJFöG) regelt die Grundsätze zur Ausführung der §§ 11 bis 14 SGB VIII. Gemäß § 15 Abs. 4 KJFöG erstellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Zuständig für den Beschluss über den Kinder- und Jugendförderplan ist der Städteregionstag nach § 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Bei Beschluss des KiJuFöPl 2016 2020 umfasste das Finanzvolumen auf der Basis des Jahres 2016 folgende Beträger jeweils ein Jahr:

Aufwendungen: 599.674 €

Erträge: 75.794 €

Zuschussbedarf: 523.880 €

In vergleichbarer Größenordnung (mit Tarifsteigerungen) sind im (Teil)produkt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugend­schutz (diff. RU)“ bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 Erträge und Aufwendungen zu becksichtigen.

Soziale Auswirkungen:

Die im Kinder- und Jugendförderplan dargestellten Angebote fördern die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse. Sie vermitteln Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu solidarischem Miteinander, selbst bestimmter Lebensführung, ökologischem Bewusstsein, nachhaltigem umweltbewussten Handeln und die Fähigkeit, sich selbst in einer ausdifferenzierten Gesellschaft vor Gefahren zu schützen und sie fördern die Inklusion. Sie befähigen darüber hinaus zu eigenverantwortlichem Handeln, gesellschaftlicher Mitwirkung, demokratischer Teilhabe, zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen und beugen sozialen Benachteiligungen vor.

Im Auftrag:

gez. Dr. Derichs

 

 

Anlage:

Planungskonzeption zur Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes

2022 - 2026


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 06. November 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung