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Bericht über die Maßnahmen der zweiten Sitzung der Unfallkommission zu den Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2018


Letzte Beratung
Mittwoch, 04. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20680

Erläuterungen:


Sachstandsbericht:

Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner, die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.

Die Aufgabe der Unfallkommission besteht darin zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen. Bisher hat die Verwaltung einmal pro Jahr eine Unfallkommissionssitzung durchgeführt, in der sie sich sowohl mit den aktuellen Unfällen als auch in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst hat. Ziel der Unfalluntersuchung war und ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die Verhinderung von Verkehrsunfällen. In der Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus dem Vorjahr wurde die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wurde über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch erneut beraten.

Bisher wurden bei der Identifikation der Unfallhäufungsstellen sämtliche Unfälle gleichen Typs (z.B. Abbiegeunfälle) über einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelt. Die Festlegung als Unfallhäufungsstelle erfolgte erlasskonform in Abhängig von der täglichen Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße.

Entsprechend dem neuem Runderlass werden neben den Unfällen gleichen Typs über einen Zeitraum von drei Jahren auch alle Unfälle ungleichen Typs betrachtet, sofern es sich um Unfälle der Kategorie 1 und 2 (Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie 1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern handelt.

Nach Identifikation einer Unfallhäufungsstelle ist nun zwingend spätestens nach Ablauf von drei Monaten eine sogenannte anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Nach aktueller Einschätzung geht die Verwaltung davon aus, dass mindestens pro Quartal eine anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen sein wird.

Die Verwaltung hat zugesagt, laufend über die Sitzungen der Unfallkommission zu berichten.

Am 22.05.2019 hat die zweite anlassbezogene Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2018 stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass grundsätzliche Unfallhäufungsstellen festgelegt.

Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:

3-1-03-18 Hohenstaufenallee – Limburger Straße

Von den fünf in 2018 aufgenommenen Verkehrsunfällen haben sich zwei bei Nachtabschaltung der Signalanlage und zwei bei technischen Ausfällen der Ampel ereignet. Die Teilnehmer vereinbaren deshalb die Aufhebung der

Nachtabschaltung.

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, die Nachtabschaltung der Signalanlage ab sofort aufzuheben.

Hinweis: Die Maßnahme ist zwischenzeitlich schon umgesetzt.

5-1-18 Berensberger Straße – Ferberberg

Im Bereich der Kreuzung Berensberger Straße / Ferberberg / Hasenwaldstraße haben sich im Jahr 2018 insgesamt fünf Verkehrsunfälle ereignet. Obwohl die Sichtverhältnisse im Kreuzungsbereich gut sind und die Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt, sind drei Verkehrsunfälle unter Beteiligung eines Pkw und jeweils ein Unfall unter Beteiligung von Pkw/Fahrrad bzw. Pkw/Krad durch die Polizei aufgenommen worden. Bei der Auswertung der Unfallberichte konnte nicht ermittelt werden, welche Gründe für die Unfallentstehung entscheidend waren.

Beschluss der Unfallkommission:

Unabhängig davon, dass die Gründe für die Unfälle aus den Berichten nicht erkennbar waren, beschließt die Unfallkommission, in der Örtlichkeit die Markierungen zu erneuern und ein Langzeitgeschwindigkeitsprofil zu erstellen.

Hinweis: Die Markierungsarbeiten sind zwischenzeitlich schon umgesetzt.

46-1-18 Stolberger Straße /Sedanstraße/ Joseph-von-Görres-Straße (Hohenzollernplatz)

Im Kreuzungsbereich haben sich im Jahr 2018 insgesamt sechs Verkehrsunfälle ereignet. Bei vier Unfällen handelt es sich jeweils um Abbiegeunfälle nach links bzw. in zwei Fällen um Abbiegeunfälle nach rechts, wobei das Queren von Fußgängern durch Fahrzeugführer missachtet wurde. Die Linksabbiegerunfälle in diesem Knoten wurden schon in der Vergangenheit in der Unfallkommission behandelt. In dem Zusammenhang wurden am 07.01.2019 separate Spursignalisierungen nach links auf der Stolberger Straße in Richtung Sedanstraße bzw. in Joseph-von-Görres-Straße eingerichtet. In der Zukunft sollen in der Stolberger Straße, im Kreuzungsbereich Hohenzollernplatz und in der Joseph-von-Görres-Straße Markierungen für überbreite Fahrbahnen mit Radschutzstreifen angelegt werden. Die derzeit in der Fahrbahn befindlichen Markierungsnägel werden dazu entfernt.

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, dass vor den Markierungen an den Örtlichkeiten eine Prüfung der jetzigen

Fahrbahndecken in ganzen Bereichen bzw. in Teilbereichen durch die Verwaltung vorgenommen wird.

56-1-18 Berliner Ring / BAB-Auffahrt A 544

Auf dem Berliner Ring haben sich im Jahr 2018 insgesamt sieben Verkehrsunfälle zwischen dem Geradeausverkehr in Richtung Prager Ring und den Linksabbiegern in Richtung A 544 ereignet. Bei der Auswertung aller Unfallberichte wurde festgestellt, dass alle entgegenkommenden Fahrzeuge bei den Kollisionen auf der rechten Fahrspur fuhren.

Es wurden folgende Möglichkeiten diskutiert:

- Einrichtung eines separaten Rechtsabbiegers unter Einbeziehung des Grünstreifens

- Prüfung der Verkehrsmengen auf dem Berliner Ring in Höhe des Abzweigs auf die A 544

- Signalisierung der Abbiegemöglichkeit auf die A 544

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt,

- die Prüfung eines ausreichend langen separaten Rechtsabbiegers vom Berliner Ring auf die A 544 unter Einbeziehung des Grünstreifens. Hier sind die Eigentumsverhältnisse der Flächen zu prüfen.

- die Prüfung der Verkehrsmengen in den Fahrstreifen bzw. Festlegung der Einflechtungen in die Fahrspuren

- die Prüfung einer Signalisierung der Abbiegesituation vom Berliner Ring auf die A 544

Die Verkehrsmengen werden von der Verwaltung vor den Sommerferien erhoben.

Die Prüfung der Eigentumsverhältnisse wird durch strassen.nrw ermittelt.

Nach der Zählung der Verkehrsmengen und der Ermittlung der Eigentumsverhältnisse wird das Ergebnis schriftlich an alle Teilnehmer übermittelt, so dass in einer Verkehrsbesprechung erneut beraten werden kann.

Als Sofortmaßnahme wird durch strassen.nrw die vorhandene Absperrschranke (Vz. 600) am Ende der

Linksabbiegespur in der Höhe heruntergesetzt, um Sichteinschränkungen zu vermeiden.

61-1-18 Lütticher Straße – Ronheider Berg

In zwei der drei Verkehrsunfälle wurden Autofahrer aus Richtung Belgien durch Ausbieger aus dem Ronheider Berg als Verursacher erfasst und beim Dritten ein Autofahrer aus Richtung Innenstadt. In diesem freien Straßenstück ist in beiden Fahrtrichtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erlaubt. Alle Unfallverursacher gaben an, sie hätten die Geschwindigkeit der Autofahrer auf der Lütticher Straße unterschätzt. Dabei bleibt offen, ob der Verkehr auf der Lütticher Straße tatsächlich zu schnell unterwegs war oder ob die Einbieger ihn nur falsch eingeschätzt haben.

Deshalb ist ein mehrtägiges Geschwindigkeitsprofil unter Einbeziehung eines Wochenendes für die Lütticher Straße zu erstellen und auf der Grundlage der Messergebnisse dann mit strassen.nrw weiter zu diskutieren. Auch die Markierung im Knoten ist sowohl bei der Verwaltung als auch bei strassen.nrw für eine Erneuerung einzuplanen.

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt das Erstellen eines Geschwindigkeitsprofiles für die B 264 unter Einbeziehung eines Wochenendes als Grundlage für weitere inhaltliche Diskussionen sowie die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung im gesamten Knoten.

Hinweis: Die Markierungsarbeiten sind zwischenzeitlich schon umgesetzt.

64-1-18 Madrider Ring – Freunder Weg

An der Kreuzung Madrider Ring/Freunder Weg haben sich drei Verkehrsunfälle ereignet.

Bevor der Knoten als Unfallhäufungsstelle behandelt wird, müssen zunächst aktuelle Verkehrsmengen durch die Verwaltung erhoben werden.

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung aktuelle Verkehrsmengen im Knoten erhebt, um festzustellen, ob die Örtlichkeit tatsächlich als Unfallhäufungsstelle bewertet werden muss. Die Zählungen sollen zeitnah erfolgen. Nach Vorlage der Ergebnisse werden die Teilnehmer der Unfallkommission informiert, so dass eine weitere Beratung in einer Verkehrsbesprechung erfolgen kann.

65-1-18 Theaterstraße zwischen Borngasse und Harscampstraße

Auf dieser Strecke haben sich insgesamt sechs Unfälle mit weitgehend unterschiedlichen Ursachen ereignet, die über eine gemeinsame Veränderung im Verkehrsraum nicht behoben werden können. Lediglich zwei Unfälle, die sich im Knoten Borngasse (aus Richtung Franzstraße / Theaterstraße) ereignet haben, sind vergleichbar. Hier könnte die dortige Stadtinformationsanlage (SIA) die Sicht zwischen den Autofahrern aus der Borngasse und den querenden Fußgängern auf der Theaterstraße bzw. den von dort kommenden Kraftfahrern beeinträchtigen. Deshalb sind zunächst durch die Verwaltung die Sichtdreiecke an dieser Stelle zu prüfen.

Beschluss der Unfallkommission:

Die Verwaltung prüft die Sichtdreiecke an der SIA Theaterstraße / Borngasse und stellt das Ergebnis in der Verkehrsbesprechung vor. Nach diesem Bericht beschließen die Teilnehmer der Verkehrsbesprechung als Unfallkommission, ob und welche Maßnahmen an der Unfallhäufungsstrecke ergriffen werden müssen.

Hinweis: Im Rahmen des Prüfauftrages hat die Verwaltung festgestellt, dass sich die Richtlinien zur Überprüfung der Sichtdreiecke nicht auf Abbiegevorgänge an signalisierten Knoten beziehen und deshalb nicht zur Bewertung herangezogen werden können. Als mögliche Maßnahmen kämen das Versetzen der SIA und auch die Verlegung der Furt in Betracht. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei zwei Unfällen nach Erlasslage nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt, ist eine weitere Behandlung nicht erforderlich. Dennoch soll die Maßnahme in einem Auditorenlehrgang zum Thema Verkehrssicherheit vorgestellt werden, um eine abschließende Behandlung in einer der nächsten Verkehrsbesprechungen herbeizuführen.

66-1-18 Schillerstraße – Goethestraße

Hier wurden in 2018 insgesamt drei Verkehrsunfälle aufgenommen; einer ereignete sich durch Kurvenschneiden eines Abbiegers, einer durch Anfahren eines mit dem Fahrrad über den Fußgängerüberweg fahrenden Radfahrers und einer als Berührungsunfall zweier stehender Radfahrer. Offensichtlich wollen Autofahrer das Warten vor dem FGÜ mit möglicher Verkehrsbehinderung der Kreuzung vermeiden und überfahren deshalb ordnungswidrig den Fußgängerüberweg trotz querungswilliger Fußgänger.

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission bittet die Polizei, die Beachtung des Anhaltegebotes der Autofahrer an diesem Fußgängerüberweg bei ankommenden querungswilligen Fußgängern zu kontrollieren.

104-1-18 Viktoriaallee – Bismarckstraße

Der Beschluss der Unfallkommission vom 14.03.2018, Fahrradbügel in den jeweils vorderen linken Parkständen der beiden zufließenden Äste Viktoriaallee aufzustellen, sollte spätestens Ende Mai 2019 umgesetzt worden sein. Die jetzt für das Jahr 2018 zur Behandlung anstehenden vier Verkehrsunfälle sind aber ausschließlich als Kreuzungsunfälle aus der Viktoriaallee mit bevorrechtigten Autofahrern von rechts (3x) oder im Begegnungsverkehr auf der Bismarckstraße entstanden. Mittelfristig steht nach Abschluss der Bauarbeiten am ehemaligen Vegla-Gebäude und fertiger Überplanung die Umgestaltung der Bismarckstraße als Fahrradstraße an, die für diese Kreuzung auch eine Vorfahrtsregelung für die Bismarckstraße mit sich bringt. Da dies aber noch einige Jahre dauern kann, werden Aufpflasterungen in der Bismarckstraße, das Verlegen des aufgeschulterten Parkens an den Fahrbahnrand der Bismarckstraße und die Veränderung des Fahrbahnquerschnittes der Bismarckstraße zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit diskutiert, wodurch auch die Einheit von Bau und Betrieb hergestellt werden kann.

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Fahrbahnbreite der Bismarckstraße den Einbau einer provisorischen Mittelinsel bis zur Umgestaltung zur Fahrradstraße zulässt und/oder ob das aufgeschulterte Parken in beiden Ästen der Bismarckstraße zum Fahrbahnrandparken geändert werden kann. Weiterhin sind die das rechts-vor-links unterstützenden Warteblockreihen durch die Verwaltung bis an den rechten Bordsteinrand zu verlängern. Schließlich ist im Rahmen der Planung der Fahrradstraße eine deutliche Unterordnung der zuführenden Äste Viktoriaallee vorzunehmen.

Hinweis: Die Warteblöcke wurden zwischenzeitlich bereits markiert.

107-1-18 Stolberger Straße zwischen Joseph-von-Görres-Straße und Eifelstraße

Auf dem Streckenabschnitt der Stolberger Straße zwischen der Joseph-von-Görres-Straße und der Eifelstraße

haben sich insgesamt sechs Verkehrsunfälle ereignet. Die Unfallereignisse sind in ihrer Art nicht systematisch

gleich. Durch die Neumarkierung der Stolberger Straße mit einer überbreiten Fahrspur und einem Radschutzstreifen wird sich die Situation für Radfahrer verbessern.

Beschluss der Unfallkommission:

Die Unfallkommission beschließt, dass die Verwaltung zur Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung in den Einmündungen der Eifelstraße das Verkehrszeichen 206 incl. der Pfosten und die Haltlinien im Rahmen der geplanten Markierungen ebenfalls erneuert.

Hinweis: Die Verkehrszeichen wurden zwischenzeitlich bereits aufgestellt.

Fazit:

Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen. Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


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Beratungsfolge

Mittwoch, 27. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Donnerstag, 31. Oktober 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
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Tagesordnung

Mittwoch, 30. Oktober 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung