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Stellenplanauswirkungen 2020;
Beamtenanwärter/innen


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10010

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt zur Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter, die im Jahr 2020 ihren Vorbereitungsdienst beenden, im Rahmen des Stellenplanes 2020 folgende 15 Stelleneinrichtungen:

6 Anwärter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt

9Anwärter der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt

  1. Er beschließt r die im Rahmen des Stellenplanes 2019 eingerichteten 15 Stellen zur Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter 13 Stelleneinsparungen.

 

 

Sachlage:

Im Rahmen der Fortschreibung des Stellenplans ist es Aufgabe der Verwaltung, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Stellenmehrbedarfe zu ermitteln sowie mögliche Stelleneinsparungen aufgrund Aufgabenwegfalls umzusetzen.

Aufgrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren, in denen eine Vielzahl nicht vorhersehbarer Austritte aus verschiedenen Gründen erfolgten, sowie mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung und den Fachkräftemangel werden über den voraussichtlich vorhandenen Bedarf hinaus Nachwuchskräfte ausgebildet.

Im Jahr 2020 werden insgesamt 15 Nachwuchskräfte ihren beamtenrechtlich vorgesehenen Anwärterdienst beenden. Erfolgt eine Übernahme der Beamtinnen und Beamten, ist es laufbahn- und haushaltsrechtlich erforderlich, diese in entsprechende Planstellen der Besoldungsgruppen A 6 (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) und A 9 (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) einzuweisen. Freie Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten können hierfür nicht in Anspruch genommen werden.

Derzeit ist noch nicht entschieden, welche anschließenden Einsatzbereicher die Nachwuchskräfte vorgesehen sind, weshalb noch keine Prüfung erfolgen kann, ob zum entsprechenden Zeitpunkt freie Planstellen im Beamtenbereich in den jeweiligen Organisationseinheiten vorhanden sind.

Auch im Rahmen des Stellenplans 2019 wurden für die Beamtenanwärter/innen, die ihren Vorbereitungsdienst beendet haben, 15 Planstellen eingerichtet. Diese Stellen zur Übernahme der Beamtenanwärter/innen konnten, bis auf zwei Stellen, in Abgang gebracht werden. Alle Nachwuchskräfte konnten übernommen werden. Die Anwärter/innen werden zwischenzeitlich auf unbesetzten bzw. neu eingerichteten Stellen eingesetzt. Bei der Übernahme von zwei Anwärterinnen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ergaben sich allerdings Besonderheiten:

- Eine Nachwuchskraft hat entschieden, nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes ein Studium (Jura) aufzunehmen. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel wurde sie, zwecks Erhalts einer im eigenen Hause ausgebildeten Nachwuchskraft, übernommen und zunächst bis zum 31.12.2020 beurlaubt. Für den Fall, dass sie sich zu einem späteren Zeitpunkt gegen die Weiterführung des Studiums entscheidet, wird ihr die Möglichkeit gegeben, wieder zur StädteRegion Aachen zurückzukehren und dann einem Amt zur Mitarbeit zugewiesen zu werden. Beamtenrechtlich wurde sie nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes einer Planstelle zugewiesen. Da sie allerdings derzeit keiner Organisationseinheit zugewiesen ist, konnte in diesem Falle keine Stellenstreichung vorgenommen werden. Sollte es in 2021 zu einer Beendigung der Beurlaubung mit anschließendem Einsatz oder einer Beendigung des Beamtenverltnisses kommen, wird die Stellenstreichung zu diesem Zeitpunkt vorgenommen.

- Eine weitere Nachwuchskraft wird die Nachfolge einer/s Mitarbeitenden antreten, welche/r erst am 31.12.2019 ein Sabbatjahr antreten wird. Dieses Sabbatjahr wird bis zum 31.12.2020 andauern. Die Nachwuchskraft wird auf der für sie eingerichteten Stelle geführt und die Stelle der/s ausscheidenden Mitarbeitenden mit einem kw-Vermerk für 2020 versehen.

Demnach können im Stellenplan 2020 13 Stellen eingespart werden. Die zwei weiteren Stellen werden zu entsprechend späteren Zeitpunkten eingespart.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich für das Jahr 2020 folgende Situation im Bereich der Nachwuchskräfte:

+ 15Stelleneinrichtungen für die Beamtenanwärter/innen, die ihren Vorbereitungsdienst im Jahr 2020 beenden werden

- 13Stellenstreichungen für die Übernahme der Nachwuchskräfte, die ihren Vorbereitungsdienst im Jahr 2019 beendeten

+ 2Stellen im Stellenplan 2020

Dieses seit dem Stellenplan 2015 praktizierte Verfahren hat sich bewährt und soll auch in 2020 und den Folgejahren zur Anwendung kommen.

Mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus den letzten Jahren und aufgrund der bestehenden Stellenvakanzen und Bedarfe ist bereits jetzt erkennbar, dass alle geeigneten Nachwuchskräfte in 2020 übernommen werden. Somit ist davon auszugehen, dass die in 2020 neu einzurichtenden 15 Planstellen im Rahmen des Stellenplans 2021 wieder eingespart werden können.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g) KrO ist der Städteregionstag für den Erlass des Stellenplans zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Der vorgeschlagene Beschluss hat eine personelle Auswirkung von 2 vorübergehenden Mehrbedarfen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf des Haushalts 2020 sind für die Stelleneinrichtungen keine zusätzlichen Personalkosten veranschlagt. Personalkostenansätze sind seitens der Organisationseinheiten aufgabenbezogen im Haushalt 2020 eingeplant und zum Zeitpunkt der Übernahme der Nachwuchskräfte verfügbar.

gez.: Dr. Grüttemeier


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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