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Satzung vom [09.07.2009](si010.asp?YY=2009&MM=07&DD=09 "Sitzungskalender
07/2009 anzeigen" ) über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe
der Schulen der Stadt Alsdorf (Offene Ganztagsschulen) - Dritte Änderung -
Anpassung der Elternbeiträge ab dem [01.08.2020](si010.asp?YY=2020&MM=08&DD=01
"Sitzungskalender 08/2020 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 21. November 2019 (öffentlich)
Federführend
A 40 Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5828

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Der Alsdorfer Förderkreis für Kinder und Familien e.V. (AKiFa) führt seit dem 01.08.2005 die Angebote für SchülerInnen an den Grundschulen in der Stadt Alsdorf im Bereich der offenen Ganztagsschule durch. Grundlage für dieses Betreuungsangebot ist die derzeit gültige „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offene Ganztagsschulen“ vom 09.07.2009, in Kraft getreten am 01.08.2009.

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 08.11.2018 (Vorlagen-Nr. 2018/0444/A40) dem Rat der Stadt die Zweite Änderung der o.g. Satzung empfohlen. Diese wurde in der Sitzung des Rates am 29.11.2018 beschlossen und trat am 01.08.2019 in Kraft.

Im Rahmen des Landesanteils zur Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule sieht der Gesetzgeber eine jährliche Erhöhung der Mittel um 3% vor. Diese Handhabung ist der allgemeinen Preis-/Lohnentwicklung geschuldet.

Mit Erlass vom 13.12.2018 legt das Land allerdings ausnahmsweise eine weitere mögliche Erhöhung von 3 % zum 01.02.2020 sowie einem damit einhergehenden zulässigen Elternbeitragshöchstbetrag in Höhe von 197,00 € mtl. fest; ab dem 01.08.2020 erhöht sich dieser jährlich zum Schuljahresbeginn – kaufmännisch gerundet – wiederum jeweils um 3%. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vorlagen-Nr. 2018/0444/A40 noch davon ausgegangen wurde, dass ausschließlich eine jährliche Erhöhung von 3 % vorgesehen wird. Selbstredend steigen die städt. Anteile an der Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule im gleichen Maße.

Um eine Kontinuität in der Beitragsstruktur im lfd. Schul-/Beitragsjahr zu gewährleisten und insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eltern die Verträge mit dem AKiFa e. V. bereits geschlossen haben, ohne eine Kenntnis von einer möglichen Beitragserhöhung zum 01.02.2020 zu haben, schlägt die Verwaltung daher vor, die Elternbeiträge zum 01.08.2020 einmalig um 6 % anzupassen..

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die Dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf – Offene Ganztagsschulen - (Anlage)

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Durch Beschluss des Rates der Stadt Alsdorf in der Sitzung am 20.09.2016 (Vorlagen-Nr. 2016/0306/3.3) wurde u. a. festgelegt, eine Geschwisterregelung sowie eine Beitragspflicht erst ab einer Jahreseinkommenshöhe von 24.000 € einzuführen. Gleichzeitig wurden die Beiträge moderat erhöht.

Die hierbei prognostizierte Kompensation der (entfallenen) Elternbeiträge durch diese Beitragserhöhungen hat sich jedoch nicht eingestellt. Im Jahr 2018 wurde ein Rechnungsergebnis in Höhe von 401.305 € festgestellt; der Haushaltsansatz betrug hingegen 532.000 €.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass seiner Zeit (2016) davon ausgegangen wurde, dass 116 Fälle aufgrund von geringem Einkommen von der Beitragspflicht zu befreien sind (bis 18.000 € Jahresbruttoeinkommen). Hingegen sind im Jahr 2019 insgesamt 310 Fälle (bis 24.000 € Jahresbruttoeinkommen) zu befreien. Hierdurch entfallen nicht rd. 30.000 €, sondern rd. 102.000 € Erträge (Differenz: rd. 72.000 €).

Die Anzahl der von der Beitragspflicht zu befreienden Geschwisterkinder steigt um rd. 20 (von 120 auf 140). Geht man hierbei von einem in Abhängigkeit der Einkommen monatlichen Durchschnittsbeitragssatz in Höhe von 73 € (der potenziellen Beitragspflichtigen) aus, entfallen hierbei weitere Beiträge in Höhe von rd. 18.000 € (20 Kinder x rd. 73 € x 12 Monate).

Bei Anpassungen der Elternbeiträge ab dem 01.08.2020 wird für das Haushaltsjahr 2020 von einer Ertragssteigerung in Höhe von rd. 80.000,00 € gegenüber dem Jahr 2018 ausgegangen. Hierbei wird eine Erhöhung der Anzahl der OGS-Kinder von rd. 10 % (also insgesamt 863 Kinder) unter Zugrundelegung einer identischen Einkommensstruktur der Eltern vorausgesetzt. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2020 ist daher auf 480.000 € festzusetzen.

Haushalterisch wird bezugnehmend auf die Fortschreibung bei einer kontinuierlichen Steigerung der OGS-Kinder von 10 %/Jahr sowie ebenfalls unter Zugrundelegung einer identischen Einkommensstruktur der Eltern folgende Entwicklung angenommen:

Haushaltsjahr:

Haushaltsansatz:

(Prognostiziertes) Rechnungsergebnis:

2018

532.000 €

401.305 €

2019

552.960 €

440.000 €

2020

556.560 €

480.000 €

2021

559.440 €

520.000 €

2022

563.040 €

560.000 €

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anzahl der OGS-Kinder für das Jahr 2020 auf den aktuellen Anmeldezahlen des AKiFa e. V. basieren. Wie viele Kinder im Jahr 2020 sowie in den Folgejahren tatsächlich die OGS besuchen (An- und Abmeldungen) und wie viele Eltern beitragspflichtig (einkommensabhängig) werden, kann daher aktuell nur prognostiziert werden.

Die Auswirkungen auf die Elternbeitragstabelle stellen sich wie folgt dar:

Jahreseinkommen: Elternbeitrag/Kind/Monat:

ab neu

01.08.2019ab 01.08.2020

bis 24.000 € 0 € 0 €

bis 36.000 € 59 € 63 €

bis 48.000 € 86 € 92 €

bis 60.000 € 112 € 118 €

bis 72.000 € 139 € 147 €

bis 84.000 € 165 € 175 €

über 84.000 € 191 € 203 €

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Dritte Änderung der Satzung vom 09.07.2009 über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf – Offenen Ganztagsschule

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

gez. Schmidt

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 21. November 2019Rat//42. 37. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Dienstag, 12. November 2019ASSK//23. 19. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
Details
Tagesordnung