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Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2020/2021
(Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen)


Letzte Beratung
Dienstag, 12. November 2019 (öffentlich)
Federführend
A 40 Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5891

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Mit der Beschlussfassung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes (SchulRÄG) wurde u.a. die jährliche Festsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl eingeführt.

Demnach berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres.

Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

Auf § 6a Abs. 2 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz Nr. 3 – AVO-Richtlinien 2016/2017 – AVO RL wird verwiesen.

Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und unter Zugrundelegung der kommunalen Klassenrichtzahl ergibt sich nachfolgend aufgeführte Bildung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2020/2021.

Durch die Regio iT wurde dem Schulträger die Anzahl der in Frage kommenden Kinder für das Einschulungsverfahren 2020/2021 im April 2019 mit insgesamt 448 gemeldet. Daraufhin wurden die entsprechenden Erziehungsberechtigten im Rahmen des „Schulwunschverfahrens“ aufgefordert, einen entsprechenden Wunsch abzugeben.

Über das Ergebnis wurden die Schulen informiert. Nach Einladung der Erziehungsberechtigten durch die Schulen wurden im September/Oktober 452 Schulneulinge angemeldet.

Die Zahl der angemeldeten Schulneulinge – geteilt durch den gesetzlich vorgegebenen Faktor 23 – ergibt für die Stadt Alsdorf im Schuljahr 2020/2021 die kommunale Klassenrichtzahl 19,7 – also 20 zu bildende Eingangsklassen im Grundschulbereich. Eine Überschreitung dieser Zahl ist unzulässig.

Nach erfolgter Anmeldung der Schulneulinge und den derzeitigen festgelegten Zügigkeiten sieht die vorläufige Verteilung der Schulneulinge für das Schuljahr 2020/2021 wie folgt aus:

SchuleAnmeldungenEingangsklassen

(Stand: 11.10.2019)Anzahl / Größe

GGS Annapark974 / (24/24/24/25)

GGS Schaufenberg432 / (21/22)

GGS Kellersberg/Ost562 / (28/28)

GGS Ofden532 / (26/27)

GGS Blumenrath532 / (26/27)

GGS Broicher Siedlung452 / (22/23)

KGS Hoengen532 / (26/27)

KGS Begau522 / (26/26)

Insgesamt 45218

Ein aktualisierter Stand der sich ständig verändernden Anmeldezahlen wird in der heutigen Sitzung mitgeteilt.

Anhand der vorweg dargestellten vorläufigen Verteilung und hieraus resultierenden Klassenstärken wird deutlich, dass von Seiten des Schulträgers weitere Schritte erforderlich sind, mit dem Ziel, mindestens 19 Eingangsklassen ggfls. 20 Eingangsklassen bilden zu können.

In dieser Angelegenheit fand am 18.10.2019 ein Termin zur Abklärung evtl. Möglichkeiten hinsichtlich räumlicher Unterbringung einer Mehrklasse (keine Veränderung der derzeitigen Zügigkeit gem. der geltenden Schulentwicklungsplanung) an einer Grundschule statt. Die Schule wird kurzfristig ein „Raumkonzept“ erstellen, um Bedarfe und Möglichkeiten hinsichtlich der Bildung einer Mehrklasse aufzuzeigen.

Ein weiterers Gespräch in der Sache ist bereits mit der unteren Schulaufsicht für den 04.11.2019 terminiert.

Über die Ergebnisse wird spätestens in der heutigen Sitzung berichtet.

In diesem Zusammenhang wird an dieser Stelle darüber informiert, dass die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Alsdorf in Vorbereitung ist. Hierbei soll auf die Möglichkeit zurückgegriffen werden, diese - mit dem Ziel Optimierungspotentiale aufzuzeigen - durch die gpaNRW beauftragen zu lassen. Zur Zeit wird durch die Verwaltung eine Leistungsbeschreibung erstellt, auf deren Grundlage die gpaNRW ein Planungsbüro beauftragen soll. Diese Möglichkeit ist grundsätzlich durch die Teilnahme der Stadt Alsdorf an der 3. Stufe des Stärkungspaktgesetzes gegeben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Für das Schuljahr 2020/2021 wird aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl die Zahl der Eingangsklassen für das Schuljahr 2020/2021 auf 20 festgesetzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung ordnungsgemäßen Schulbetriebs in die Wege zu leiten.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Zur Zeit noch nicht bezifferbar.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

gez. Schmidt

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. November 2019ASSK//23. 19. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
Details
Tagesordnung