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Ehrenamtsstipendium für junge Erwachsene; Antrag der SPD-
Städteregionstagsfraktion vom [29.05.2019](si010.asp?YY=2019&MM=05&DD=29
"Sitzungskalender 05/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10045

Sachlage:

Mit Schreiben vom 29.05.2019 beantragte die SPD-Städteregionstagsfraktion die Schaffung eines Ehrenamtsstipendiums für junge Erwachsene für den ehrenamtlichen und gemeinnützigen Bereich sowie die Einplanung der entsprechenden Haushaltsmittel für 2020.

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 beschlossen, dass die Verwaltung zunächst die finanziellen sowie personellen Rahmenbedingungen prüft sowie die Mehrwerte der Schaffung eines Ehrenamtsstipendiums nach Sichtung guter Praxisbeispiele sowie durch Expertengespräche identifiziert und einen Vorschlag über das weitere Vorgehen vorlegt (siehe SV-Nr. 2019/0303).

Im Rahmen der Sitzung des Städteregionsausschusses am 26.09.2019 wurde die eingebrachte SV-Nr. 2019/0303-E1 beraten und aufgrund einiger offener Fragen vertagt. Das Thema soll im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert werden.

Die Verwaltung hat die Richtlinien vor dem Hintergrund der politischen Diskussion nochmals geprüft und weitere Experten einbezogen.

Folgende Fragestellungen wurden erörtert:

Mindestalter der Antragsberechtigten

In Anlehnung an die „Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung des Sports“ wurde der Altersrahmen auf 18 bis 27 Jahre festgelegt. Nach Aussage des RegioSportBundes ist erfahrungsgemäß die Übernahme einer vereinsgebundenen Schlüsselposition oftmals mit dem Erfahrungsgrad sowie dem Alter einer ehrenamtlich tätigen Person verbunden. Vor diesem Hintergrund hat man sich im Rahmen der Sportrichtlinien für 18 als Mindestalter entschieden.

Um weiteren Personen den Zugang zum Ehrenamtsstipendium zu ermöglichen,chte die Verwaltung den Vorschlag der Politik aufnehmen und das Mindestalter auf 16 Jahre herabsetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Wahrnehmung einer Schlüsselposition bzw. ein erhebliches Maß an ehrenamtlicher Tätigkeit und Einbringen von Erfahrung auch in diesem Alter bereits möglich ist.

rderfähigkeit von Einzelpersonen

Weiterhin kam die Frage nach der Möglichkeit einer Förderung für Einzelpersonen ohne Vereinsbindung auf. Hier ist die Verwaltung der Ansicht, dass die Richtlinien implizit ein Förderinstrument für die städteregionalen Vereine und Verbände darstellen. Die Gewinnung von Nachwuchs in der Vereinsarbeit ist enorm schwierig. Die Richtlinien sollen auch hier unterstützend eingreifen und Ehrenamtler sowie die Vereinskultur stärken. Eine Vereinsanbindung ist auch deshalb vorteilhaft, um an verantwortungsvolle Ämter herangeführt und in ein funktionierendes Netzwerk integriert zu werden. In der Gründung befindliche Vereine sind gleich zu bewerten, sodass auch hier Stipendien vergeben werden können.

Städteregionale Förderkulisse

Die Verwaltung schlägt vor, im Unterschied zu anderen Förderrichtlinien der StädteRegion Aachen das Ehrenamtsstipendium auf die gesamte StädteRegion Aachen zu beziehen. Die Stadt Aachen hat hierzu noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Nach Aussage des dortigen Hauptausschusses soll zunächst der Beschluss in den Gremien der StädteRegion Aachen gefasst werden, um dann eine Beteiligung der Stadt Aachen zu prüfen.

Falls die Stadt Aachen sich nicht beteiligen möchte, wird die Anzahl der Stipendien von 20 auf 15 reduziert. Zudem wird sich der Personalaufwand von 8 Std./Woche auf 5 Std./Woche reduzieren.

Beteiligung der Politik

Das über die Anträge entscheidende Gremium wird mit je einer Vertretung der Stabsstelle 85 Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa - sowie der kommunalen Verwaltungen der Kommunen (vornehmlich der/die Ehrenamtsbeauftragte bzw. für das Thema Ehrenamt zuständige Mitarbeiter/in) und dem Ehrenamtsbeauftragten der StädteRegion Aachen besetzt. Zusätzlich wird der Beratungstermin mit den Fraktionen abgestimmt, diese können ebenfalls einen Vertreter entsenden.

Das Gremium entscheidet mehrheitlich im Oktober/November jeden Jahres gemeinsam über die eingegangenen Anträge, die im Folgejahr (01.01.-31.12.) monatlich ausgezahlt werden. Die Entscheidung der Gremien wird dem Tourismus- und Kulturausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres mitgeteilt.

Die Richtlinien sollen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf in Kraft treten, sodass unter Berücksichtigung der vorbereitenden Tätigkeiten (Bewerbung der Förderung, Antragstellerakquise, Antragsbearbeitung etc.) im Jahr 2021 die ersten Stipendien ausgezahlt werden könnten.

Die Anträge sollen bis 30. September 2020 eingereicht werden, sodass die Jury im Oktober 2020 über diese entscheiden kann. Die Gehrung würde vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 erfolgen.

Rechtslage:

Die Schaffung eines Ehrenamtsstipendiums ist eine freiwillige Maßnahme.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Der zusätzliche Personalbedarf liegt nach derzeitiger Einschätzung bei ca. 8 Std./Woche.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen liegen für 2020 bei 4.000 € (Sachkosten z.B. für Druckerzeugnisse, Bewerbung, Informationsveranstaltungen) und ca. 5.500 € Personalkosten (EG 8). Diese werden aus bestehenden Mitteln (u.a. SK 531810 und SK 543985) aufgebracht. Ab 2021 entstehen Stipendienkosten i.H.v. 24.000 € sowie Sachkosten (z.B. für Druckerzeugnisse, Bewerbung, Informationsveranstaltungen) i.H.v. 4.000 €. Hinzu kommen Personalkosten in Höhe von rund 11.000 € pro Jahr.

Ohne Beteiligung der Stadt Aachen reduzieren sich die Stipendienkosten auf 18.000 € und die Personalkosten auf 3.500 €r 2020 und auf 7.000 €r 2021.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung