Budgetbericht zum [30.09.2019](si010.asp?YY=2019&MM=09&DD=30 "Sitzungskalender
09/2019 anzeigen" )
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 20 - Kämmerei/Kasse
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10016
Sachlage:
Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 30.09.2019 termingerecht zum 15.10.2019 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.
Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten
Fehlbedarf im Haushalt 2019 von |
-5.054.787 € |
voraussichtlich ein Fehlbetrag von |
-2.767.541 € |
und somit eine Haushaltsverbesserung von |
2.287.246 €
|
Die verbesserte Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2019 ist auf
- Verbesserungen von rd. 1,8 % bei den Personalkosten (s. Anlage 1.1),
- Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage 1.2) sowie durch
- die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage,
- durch Verschlechterungen im Produkt „Rettungsdienst“ sowie
- darüber hinaus durch eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage 1)
zurückzuführen.
- Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2019
1.1. Allgemeines
Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2019 folgende Festsetzungen vor:
10 |
Ordentliche Erträge |
687.291.646 € |
17 |
- Ordentliche Aufwendungen |
- 711.842.140 € |
18 |
= Ordentliches Ergebnis |
- 24.550.494 € |
19 |
+ Finanzerträge |
+ 21.511.948 € |
20 |
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
- 2.016.241 € |
22 |
= Ordentliches Jahresergebnis |
- 5.054.787 € |
24 |
- Außerordentliche Aufwendungen |
- 0€ |
26 |
= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung |
- 5.054.787 € |
Mit Bericht vom 24.01.2019 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 05.03.2019.
1.2. Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt
Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt |
|||||
OE |
Produkt/ Teilprodukt/ Sachkonto |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz 2019 |
voraussichtl. Ergebnis 2019 |
Verbesserung/ Verschlechterung € |
PK |
s. Anlage |
Personalaufwendungen |
(inkl. beschl. Mehrbedarfe) |
-72.376.285 |
1.794.482 |
Personalaufwendungen |
-14.706.365 |
-15.182.573 |
-476.208 |
||
Personalaufwendungen |
-21.035.637 |
-20.368.027 |
667.610 |
||
ADM |
16.02.01
E/418511
A/539903 |
Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft |
|
|
|
Regionsumlage Mehrbelastung Jugendamt (Abr.) |
0 |
914.036 |
914.036 |
||
Regionsumlage Mehrbelastung Stadt AC (Abr.) |
0 |
-3.082.464 |
-3.082.464 |
||
A 50 |
05.01.01 |
Sozialleistungen im Städteregionshaushalt (vgl. Anlage 1.2) |
-159.852.929 |
-156.129.845 |
3.723.084 |
A 38 |
02.05.01 |
Rettungsdienst |
-876.776 |
-4.189.728 |
-3.312.952 |
A 61 |
01.12.01 bis 01.12.04 |
Gebäudemanagement (ohne PK) |
196.261 |
1.246.534 |
1.050.273 |
A 85 |
15.01.01 |
Strukturentwicklung u. Wirtschaftsförderung |
-1.596.092 |
-538.535 |
1.057.557 |
1.3. Regionsumlage, Schlüsselzuweisung, Landschaftsumlage
Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2019 am 13.12.2018 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf der Basis der Proberechnung von IT NRW und somit bis auf marginale Abweichungen in zutreffender Höhe eingeplant.
1.4. Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“
Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung- ergibt sich nach der Prognose zum 30.09.2019 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 0,9 Mio. €.
Diese wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2019 der StädteRegion mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2019 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen.
1.5. Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2019 (vgl. Anlage 1) sind mit
-110.019.570 €
angesetzt worden.
Außen vor bleiben – gemäß Beschluss des Städteregionstages – bei der Betrachtung die Bereiche
Tageseinrichtungen für Kinder |
14.706.365 € |
Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) |
21.035.637 € |
Geschäftsführung Energeticon |
106.801 € |
= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2019) |
-74.170.767 € |
Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 30.09.2019 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und GF Energeticon) von
-72.376.285 €
prognostiziert. Bei der Hochrechnung berücksichtigt sind die bekannten Tarif- und Besoldungssteigerungen.
Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen – unter Berücksichtungen der Tarifsteigerungen etc. – bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2019 voraussichtlich
Verbesserungen in Höhe von insgesamt 1.794.482 €.
Die erfolgreiche Einhaltung der Vorgaben beruht darauf, dass die Verwaltung gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen umgeht. Die Verwaltung geht davon aus, dass es weitere Einsparungen im Laufe des Jahres im Personalkostenbudget geben wird, die derzeit aber noch nicht kalkuliert werden können.
Unter Einbeziehung der von der Deckelung ausgenommenen Bereiche kommt es trotz der Überschreitung bei den KiTa‘s zu einer Einhaltung des Gesamtansatzes für Personalaufwendungen. Während bei den KiTa’s von einer Überschreitung der Ansätze auszugehen ist, können im Jobcenter gegenüber dem Personalkonstenansatz deutliche Einsparungen erwartet werden.
Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus Anlage 1.1 ersichtlich.
1.6. Sozialleistungen
Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 3.723.084 €) für das Haushaltsjahr 2019 sind aus Anlage 1.2 zum Budgetbericht ersichtlich.
1.7. Rettungsdienst
Die im Jahr 2019 entstehenden Mehrkosten im Rettungsdienst, insbesondere aus den Kosten der Notfallsanitäterausbildung und der Rettungsdienstausschreibung (nichtöffentliche Sitzungsvorlagen 2019/0219 und 2019/0223) können nur teilweise durch die zum 01.08.2019 in Kraft getretene neue Gebührensatzung (Sitzungsvorlage 2019/0264) kompensiert werden. Die verbleibende Unterdeckung wird in die Gebührenkalkulationen der Folgejahre einbezogen.
Rechtslage:
Gemäß § 26 (2) Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
In Vertretung:
gez.: Jansen
Anlage:
Budgetbericht zum 30.09.2019
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
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Donnerstag, 14. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses
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