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2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.


Letzte Beratung
Mittwoch, 11. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Aachener Stadtbetrieb
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20804

Erläuterungen:

Zur 2. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind die nachfolgenden Änderungen vorzunehmen.

1) Änderungen im Straßenverzeichnis

Die nachstehend aufgeführten und zum 01.01.2020 öffentlich gewidmeten Straßen sind unter Festlegung einer Reinigungsklasse in das Straßenverzeichnis aufzunehmen.

Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis:

- Alois-Riedler-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

- Campus-Boulevard(Aachen-Laurensberg)RKL S8

- Doris-Schachner-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

- Maria-Lipp-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

- Wilfried-König-Straße(Aachen-Laurensberg)RKL S9

Änderungen der Reinigungshäufigkeit

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit:

- Wolferskaul(Aachen Brand)von RKL S9 in RKL S8

- Marktstraße(Aachen Brand)von RKL S9 in RKL S8

Verringerung der Reinigungshäufigkeit:

- Severinusplatz (Aachen Eilendorf)von RKL S9 in RKL U6

Neueinteilung Marktplatz Brand:

Aufgrund der baulichen Veränderungen des Marktplatzes Brand ergibt sich folgende neue Einteilung der jeweiligen Straßenabschnitte und der somit zugehörigen Reinigungsklassen:

- MarktplatzHausnummer 11 – 15 in RKL S9

- MarktplatzHausnummer 4 – 30in RKL S8

- Marktplatz Hausnummer 5 – 9in RKL U6

2) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog).

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

- Lotharstraße(Aachen Mitte)

3) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen

(Stichstraßen – Negativkatalog)

- Schleswigstraße (Aachen Mitte)

- Buschhäuser Weg (Aachen Mitte)

4) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

- Bei der Kapelle (Aachen Eilendorf)

5) Gebühren

Eine Gebührenanpassung für das Jahr 2020 ist nicht erforderlich, da die Straßenreinigungsgebühren im Interesse einer Gebührenkonstanz in der Ratssitzung vom 12.12.2018 für den Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 festgesetzt wurden.

Vorstehende 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 01.01.2020 in Kraft.


Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen ist elektronisch abrufbar.

 

 

Beschlussvorschlag:

a) Die zuständigen Bezirksvertretungen

Aachen Mitte

Aachen Brand

Aachen Eilendorf

Aachen Laurensberg

b) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

c) Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.


 

 

Anlage/n:

2. Änderungssatzung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Marktplatz
  • Severinusplatz
  • Alois-Riedler-Straße
  • Wolferskaul
  • Campus-Boulevard
  • Doris-Schachner-Straße
  • Lotharstraße
  • Wilfried-König-Straße
  • Marktstraße
  • Schleswigstraße
  • Maria-Lipp-Straße

Beratungsfolge

Mittwoch, 11. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Mittwoch, 04. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 04. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Details
Tagesordnung

Dienstag, 03. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 27. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 27. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Details
Tagesordnung