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Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung und der verbindlichen
Bedarfsplanung 2020-2022


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10042

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt die der Sitzungsvorlage 2019/0514 als Anlage 1 beigefügte Kommunale Pflegeplanung StädteRegion Aachen 2019 zur Kenntnis.
  2. Er unterstützt die Aussagen zur Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsbestätigung 2020-2022r die vollstationären Pflegeeinrichtungen.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, alle Bedarfe auszuschreiben und die Ausschreibungskriterien mit den Kommunen festzulegen.

 

 

Sachlage- und Rechtslage:

Mit Beschluss des Städteregionstages vom 10.12.2015 ist die verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeplätze eingeführt worden (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2015/0420-E1).

Nach dem Alten- und Pflegegesetz sind die Ergebnisse der örtlichen Planung jedes zweite Jahr zusammenzustellen und die verbindliche Bedarfsplanung ist jährlich nach einer Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege durch förmlichen Beschluss des Städteregionstages fortzuschreiben.

Aufgrund der Pflegestatistik des Landes NRW wurde die kommunale Pflegeplanung fortgeschrieben und eine erneute Hochrechnung des Bedarfs an vollstationären Pflegeplätzen für die kommenden drei Jahre erstellt.

Die kommunale Pflegeplanung ist als Anlage 1 beigefügt.

Die rechnerischen Ergebnisse der Bedarfe und Überhänge für die Jahre 2020 bis 2022 werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die zur letzten Planung veränderte Bedarfsbestimmung hängt im Wesentlichen mit der neuen Bevölkerungsvorausberechnung und den neuen Daten der Pflegestatistik 2017 zusammen. Die Abweichungen zum bisherigen Quotienten und dem neuen gemittelten Quotienten sind insbesondere für die Stadt Aachen von Bedeutung. Der Platzbestand berücksichtigt alle in Planung befindlichen Einrichtungen und alle ausgeschriebenen Plätze (Eschweiler 73, Baesweiler 70, Alsdorf 65, Aachen 240, siehe Tabelle 17, Seite 83).

2020

2021

2022

Platzbestand

Bedarf (-) bzw. Überhang

StädteRegion

6.234

316

221

177

Aachen

2.528

55

20

1

Alsdorf

520

24

22

23

Baesweiler

260

-85

-13

-12

Eschweiler

893

289

282

282

Herzogenrath

573

35

24

17

Monschau

154

10

6

5

Roetgen

80

-7

-8

-9

Simmerath

172

-7

-13

-16

Stolberg

602

-41

-51

-57

rselen

452

-34

-48

-57

Danach wird am Ende des Planungszeitraums für die Kommunen Baesweiler, Roetgen, Simmerath, Stolberg und Würselen ein Bedarf in unterschiedlichen Größenordnungen gesehen. Bei den übrigen Kommunen sind Überhänge zu verzeichnen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, alle Bedarfe in der jeweiligen Kommune auszuschreiben.

Die Ausschreibung aller Bedarfe in der jeweiligen Kommune wurde in der vergangenen Jahren nicht als zielführend angesehen, da das Wohn- und Teilhabegesetz bis zum April 2019 eine Begrenzung der vollstationären Einrichtungen auf 80 Plätze vorsah und die meisten Einrichtungen diese Höchstgrenze bereits erreicht hatten. Daher wurden bisher nur wirtschaftlich zu realisierende Bedarfe ausgeschrieben. Zwischenzeitlich sind das Wohn- und Teilhabegesetz und die entsprechende Verordnung novelliert worden. Danach darf von der Vorgabe des § 20 Abs. 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes (80 Platzzahlgrenze) abgewichen werden, wenn mit jedem die 80 Plätze überschreitenden Platz ein weiterer gesonderter separater Kurzzeitpflegeplatz im selben Gebäude oder im selben räumlich verbundenen Gebäudekomplex errichtet wird, soweit die Gesamtzahl von 120 Plätzen nicht überschritten wird. Eine Abweichung setzt voraus, dass ein besonderes auf Dauer angelegtes Kurzzeitpflegekonzept vorhanden ist und die Kurzzeitpflegeplätze ausschließlich für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Die Belegung der Plätze ist zu dokumentieren. Eine Umwandlung der Plätze führt zum Widerruf der Ausnahmegenehmigung.

Der größte Anteil der Einrichtungen unterschreitet die neue Höchstgrenze von 120 Plätzen und hat somit theoretisch eine Erweiterungsmöglichkeit. Ob diese Option für die Träger wirtschaftlich reizvoll ist und umgesetzt werden kann, ist schwer zu beurteilen. Sofern die Träger aber leicht zu realisierende Baureserven haben, ist davon auszugehen.

Der Vorschlag der Verwaltung hat den Vorteil, dass alle Kommunen mit einem Bedarf die Möglichkeit haben, die Bedarfe zeit- und ortsnah zu befriedigen und die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Wohnortkommune entsprechend versorgt werden. Des Weiteren würden dadurch weitere Kurzzeitpflegeplätze entstehen, die nach der Planung ebenfalls dringend erforderlich sind.

Nach § 7 Abs. 2 Alten- und Pflegegesetz NRW sind die städteregionsangehörigen Kommunen in den Planungsprozess mit einzubeziehen.

Die Beteiligung der Kommunen erfolgte schriftlich und in der Sitzung der Sozialdezernenten am 29.10.2019. Die Stellungnahmen sind als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Zusätzliche Plätze können zu Steigerungen im Teilprodukt 950220 „Pflegewohngeld“, eine verstärkte Inanspruchnahme ambulanter Angebote zu Steigerungen in dem Teilprodukt 950210 „Bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse für Kurzzeit- und Tagespflege und Investitionszuschüsse ambulante Dienste“hren. Die Haushaltsansätze im Haushaltsentwurf 2020 in diesen Teilprodukten sind auskömmlich, eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Soziale Auswirkungen:

r die Menschen wird eine ausreichende und hochwertige Angebotsstruktur geschaffen, die einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung und im Quartier sicherstellen soll. Der Bedarf an vollstationären Plätzen wird gedeckt.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Kommunale Pflegeplanung (Anlage 1)

Stellungnahmen der Kommunen (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 28. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 20. November 2019Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
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Tagesordnung