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Neufestsetzung der Abfallgebühren ab dem
[01.01.2020](si010.asp?YY=2020&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2020 anzeigen"
)
hier: Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst KDW
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5144

Der Rat der Stadt stimmt der vom Fachdienst KDW vorgelegten Gebührenbedarfskalkulation 2020 für die Berechnung der Abfallgebühren zu.

gez. Nelles . gez. von Hoegen .

BM Nelles ETB von Hoegen

gez. Stolten . gez. Woldeit .

FDL KDW Stolten SB Woldeit

gez. Bremen .

Kämmerer Bremen

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Allgemeines

Der Bereich öffentliche Abfallwirtschaft wird seit dem 01.01.2016 als Fachdienst KDW innerhalb der Verwaltung der Stadt Würselen geführt und ist als solcher vollständig in den städtischen Haushalt integriert. Mit der Aufgabe der Abfallerfassung und dem Transport sowie mit dem Betrieb des Wertstoffhofes ist der Zweckverband RegioEntsorgung beauftragt.

  1. Kalkulationsgrundlagen

Basis für die Gebührenbedarfskalkulation für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2020 bilden für den Fachdienst „KDW“ die Leistungsdaten des Jahres 2018, die Kosten/Erlöse des laufenden Betriebsjahres 2019 und die prognostizierten Leistungsdaten des Jahres 2020.

Die Umlagekosten des Zweckverbandes beruhen auf der Kalkulation des Zweckverbandes RegioEntsorgung AöR unter Berücksichtigung der für das Jahr 2020 prognostizierten Leistungs- und Mengendaten.

  1. Kostenstruktur

  1. Ertragsstruktur

  1. Ermittlung der notwendigen Gebühren zur Kostendeckung im Haushaltsjahr 2020

  1. Kostenstellenrechnung

  1. Kostenträger / Kostenträgerrechnung

Der Kalkulation 2020 liegen daher folgende Kostenträger zu Grunde (konstant zum Vorjahr):

  • EW-EWG-Gebühr (Werte) 48.000
  • Biotonne (Werte) 30.500
  • Abfuhrgebühr (Liter)20.000.000

Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die durch Gebühren zu deckenden Kosten durch die Kostenträger dividiert und ergeben so den Gebührensatz.

Gebühr je EW / EWG

Kalkulationsjahr

2019

2020

Kostenträger

48.023

48.000

- durch Gebühr zu deckende Kosten

1.438.453

1.437.779 €

Gebühr EW/EWG

29.95373 €

29.95373 €

Es wurden 302.895 € aus dem Sonderposten aufgelöst. Die EW/EWG Gebühr bleibt gleich zum Vorjahr.

Abfuhrgebühr Restmüll

Unter Zugrundelegung der derzeitigen Gefäßanzahl multipliziert mit einer kalkulierten Entleerungshäufigkeit werden voraussichtlich 20.000.000 Liter Restmüll in 2020 entsorgt.

Kalkulationsjahr

2019

2020

Kostenträger

20.000.000

20.000.000

- durch Gebühr zu deckende Kosten

1.114.176 €

1.114.176 €

Kosten je Liter

0,05571 €

0,05571 €

Es wurden 59.804 € aus dem Sonderposten kostenmindernd eingesetzt. Die Kosten je Liter ändern sich zum Vorjahr nicht.

Auf Basis der der obigen Kosten je Liter errechnen sich folgende Abfuhrgebühren pro Entleerung:

Entscheidend für die Höhe der Abfuhrgebühren ist die Leerungshäufigkeit.

Biotonne

Kalkulationsjahr

2019

2020

Kostenträger

30.500

30.500

- durch Gebühr zu deckende Kosten

668.352 €

668.352 €

Gebühr Biotonne

21.91319 €

21.91318 €

Es wurden 120.833 € aus dem Sonderposten kostenmindernd eingesetzt. Auch hier bleibt die Gebühr gleich zum Vorjahr.

Abfallsäcke (70-Liter Abfallsäcke)

Volumen

Kosten je Liter

Gebühr je Leerung

Anschaffung / Provision

Gebühr je Sack

70 Liter

0,05571 €

3,90 €

0,50 €

4,40 €

Die Gebühr pro Sack bleibt konstant zum Vorjahr bei 4,40 €.

  1. Sonderposten

Der Sonderposten soll genutzt werden, um die jährlichen Schwankungen in den Kosten / Erlösen der Abfallwirtschaft abzufedern und somit eine weitgehend konstante Gebührenpolitik ermöglichen.

Nach den Vorgaben von § 6 KAG ist im Haushaltsjahr 2020 letztmalig eine Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage aus dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2016 möglich. Aus dem Jahr 2016 ist ein Restbetrag von 199.372,01 € aufzulösen. Die verbleibenden 284.160 werden aus dem Überschuss von 2017 verwendet. Es verbleibt ein Überschuss aus dem Jahre 2017 von 195.943, welcher in der Kalkulation 2021 aufgelöst wird.

 

 

8. Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen 2020 ergibt sich durch die vorgelegte Gebührenbedarfskalkulation eine Haushaltsverbesserung von 17 T€.

Die obigen Veränderungen beziehen sich ausschließlich auf die erfolgswirksamen Erträge und Sachaufwendungen. Veränderungen im Rahmen interner Leistungsverrechnungen gegenüber anderen gebührenrechnenden Haushalten sind nicht berücksichtigt, da diese nicht im Haushalt veranschlagt werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 17. Dezember 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 26. November 2019Sitzung des Technik- und Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Technik- und Bauausschuss
Details
Tagesordnung