Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, DigitalPakt Schule NRW und
Umsetzung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche;
Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10037
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:
- Er beauftragt die Verwaltung – in Ergänzung seiner Beschlüsse vom 06.04.2017 (Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0070-E2), vom 14.12.2017 (Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0489), vom 05.07.2018 (Sitzungsvorlage-Nr. 2018/0151), vom 13.12.2018 (Sitzungsvorlage-Nr. 2018/0520, Beschlüsse zu NRW.Bank.Gute Schule 2020 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019) und vom 04.07.2019 (Sitzungsvorlage-Nr. 2019/0293-E1) - zur Durchführung der in den Anlagen 1, 2, und 3 der Sitzungsvorlage-Nr. 2019/0509 aufgeführten Maßnahmen zum Förderprogramm NRW.Bank.Gute Schule 2020, Förderprogramm DigitalPakt Schule NRW und nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes betreffend KInvFG 2. Tranche („Schulsanierungsprogramm“).
- Er stellt fest, dass aufgrund des hohen Bedarfs für eigene Einrichtungen und für Maßnahmen in eigenen Aufgabenbereichen eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte nicht in Betracht kommt.
Sachlage:
Es wird zunächst auf die folgenden Sitzungsvorlagen verwiesen:
▪2017/0070-E2Förderprogramm – NRW.Bank.Gute Schule 2020
▪2017/0072-E1Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförder-
programms; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
▪2017/0489Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG);
Umsetzung der 2. Tranche
▪2018/0151Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgeset- zes (KInvFG); 1. + 2. Tranche
▪2018/0520 Beschlüsse zu NRW.Bank.Gute Schule 2020 im Rahmen der Verabschiebung des Haushaltes 2019
- 2019/0293-E1Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 - undUmsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
Mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 04.09.2019 wurde bekannt gegeben, dass der Städteregion Aachen Fördermittel in Höhe von 6.543.659 € aus dem DigitalPakt Schule NRW zugewiesen wurden. Die Förderung ist an einen 10%igen Eigenanteil (727.073 €) gebunden.
Das zur Verfügung stehende Fördervolumen der vier Förderprogramme beträgt gesamt 31,90 Mio. € exklusive des zu tragenden Eigenanteils in Höhe von 2,13 Mio €.
Der nachfolgenden Tabelle ist die Aufteilung zu entnehmen:
|
Geplante Mittelaufteilung der Förderprogramme |
|||
|
Digitalisierungsmaßnahmen |
Baumaßnahmen und sonstiges |
Eigenanteil |
Föder- volumen |
DigitalPakt Schule NRW |
7,27 Mio. € |
- |
727 T€ |
6,54 Mio. € |
Gute Schule 2020 |
3,85 Mio. € |
8,92 Mio. € |
0 T€ |
12,77 Mio. € |
KInvFG II |
2,89 Mio. € |
5,47 Mio. € |
837 T€ |
7,53 Mio. € |
KInvFG I |
- |
5,58 Mio. € |
562 T€ |
5,06 Mio. € |
|
14,01 Mio. € |
19,97 Mio. € |
2,13 Mio. € |
31,90 Mio. € |
Der Schwerpunkt der umzusetzenden Maßnahmen liegt im Bereich der Digitalisierung der Schulen. Dies machte es erforderlich, dass zwischen den einzelnen Förderprogrammen Umschichtungen der Maßnahmen erfolgen. Aufgrund von Abweichungen zu den bisherigen Schätzungen für die Aufwendungen zur Digitalisierung der Schulen der StädteRegion Aachen in Höhe von ca. 3,0 Mio. €, besteht die Absicht, diesen Finanzbedarf mit den Fördermitteln inkl. des 10%igen Eigenanteils aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule NRW zu decken.
Um sicher zu stellen, dass die Summe aller Fördermittel verwendet wird, sind trotz der aktuell für die Digitalisierung vorgesehenen Mittel, in den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und KInvFG II neue Maßnahmen aufgenommen worden.
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass es vorkommen kann, dass sich Maßnahmen verschieben, verzögern oder die geplante Fördersumme unterschritten wird. Nur durch eine Überzeichnung des insgesamt zur Verfügung stehenden Fördervolumens ist der vorstehend genannte Entfall von Maßnahmen aus der Förderung oder die Unterschreitung der vorgesehenen Refinanzierung zu kompensieren.
Sobald feststeht, dass die Fördermittel vollständig abgerufen und eingesetzt wurden, werden die Maßnahmen, die für eine Förderung vorgesehen waren, für die aber dann keine Refinanzierung durch eines der Förderprogramme möglich ist, mittels „normaler“ Haushaltsmittel finanziert und durchgeführt. Dies ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 fortfolgende zu berücksichtigen.
Eine aktualisierte Übersicht der für die Förderprogramme KInvFG II, DigitalPakt NRW und Gute Schule 2020 vorgesehenen Maßnahmen ist den Anlagen 1-3 zu entnehmen.
Änderungen für das Förderprogramm KInvFG I erfolgen nicht.
Rechtslage:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW, mit dem die zweite Fördertranche umgesetzt wird, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2018 Nr. 2 vom 18.01.2018 veröffentlicht und ist somit am 19.01.2018 in Kraft getreten.
Mit dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.02.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurden der StädteRegion Aachen Fördermittel in Höhe von 7.530.197 € (90 % Förderanteil) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereit gestellt.
Gute Schule 2020
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) erhalten die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt. Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0342). Das Konzept ist unabhängig davon dafür erforderlich, welche Zwecke (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) mit den Krediten finanziert werden.
DigitalPakt Schule NRW
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, BASS 11-02 Nr. 34; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt Schule NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen, gewährt das Land Nordrhein-Westfallen Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen
Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Der durch die StädteRegion aufzubringende Eigenanteil von mindestens 10 % (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Tranche sowie Digital Pakt Schule NRW) ist aus dem städteregionalen Haushalt zu tragen.
Die im Programm „Gute Schule 2020“ vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100 % über die Zuwendung refinanziert.
Im Entwurf des Haushaltes 2020 sind im Produkt 01.12.03 – Gebäudemanagement für Schulgebäude – die geplanten Einzelmaßnahmen bei den jeweiligen Teilprodukten im Investitionsprogramm sowie bei den Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen für die Jahre 2020 – 2022 veranschlagt und als Maßnahmen des Förderprogrammes – Gute Schule 2020 bzw. KInvFG II – dargestellt. Darüber hinaus sind im Teilhaushalt von A 40 – Schulverwaltung Gute Schule 2020 – Mittel für Endgeräte und aktive Komponenten eingestellt.
Außerdem sind im jeweiligen Teilprodukt die Schuldendiensthilfen zur Entlastung des städteregionalen Haushaltes ausgewiesen.
Die konkrete finanzielle Abwicklung wird bei der jeweiligen Vorlage für die Auftragsvergabe der Einzelmaßnahme dargestellt.
Im Auftrag:
gez. Jücker
Anlagen:
Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen KInvFG II (Anlage 1)
Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen Gute Schule 2020 (Anlage 2)
Übersicht der vorgesehenen baulichen Maßnahmen DigitalPakt Schule NRW (Anlage 3)
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 12. Dezember 2019Sitzung des Städteregionstages
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Städteregionstag
Donnerstag, 28. November 2019Sitzung des Städteregionsausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Städteregionsausschuss
- Details
- Tagesordnung
Mittwoch, 20. November 2019Sitzung des Bauausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Bauausschuss
- Details
- Tagesordnung