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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses - Lichtenbusch Innenbereich - zwischen Monschauer Straße, Kesselstraße, Raerener Straße und Raafstraße;
hier: Aufhebungsbeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20856

Erläuterungen:

  1. Ziel und Zweck der Aufhebung

Der o.g. Aufstellungsbeschluss wurde am 14.11.2002 für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – gefasst. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 03.06.2015 mit einem viel kleineren Geltungsbereich gefasst, sodass für Teilbereiche des Aufstellungsbeschlusses weiter der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bestand.

Die städtebauliche Planung von 2002, die dem Beschluss zu Grunde lag, wird nicht mehr weiterverfolgt. Stattdessen wurde der Flächennutzungsplan so weiterentwickelt, dass zwischen dem Bebauungsplan Nr. 855 und der Monschauer Straße keine weitere bauliche Entwicklung mehr vorgesehen ist sondern Grünfläche dargestellt ist. Gleichzeitig wird für den Bereich zwischen Bebauungsplan Nr. 855 und der Raafstraße eine bauliche Entwicklung im Flächennnutzungsplan vorgesehen. Zu dieser Planungsabsicht gibt es bereits den Beschluss des Planungsausschusses zur Programmberatung vom 07.03.2019 (FB61/1136/WP17). Für diesen Planbereich wird voraussichtlich in gleicher Sitzung am 04.12.2019 bzw. 19.12.2019 der Aufstellungsbeschluss gefasst.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss vom 14.11.2002 aufzuheben, da die städtebaulichen Ziele im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 umgesetzt wurden und für die übrigen Bereiche überholt sind und nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielen entsprechen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 147 - Lichtenbusch Innenbereich - im Bereich zwischen Monschauer Str., Kesselstr, Raerener Str. und Raafstr. im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 147 - Lichtenbusch Innenbereich - im Bereich zwischen Monschauer Str. , Kesselstr, Raerener Str. und Raafstr. im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim.

 

 

Anlage/n:

  1. Übersichtsplan
  2. Luftbild
  3. Städtebauliches Konzept von 2002
  4. Bebauungsplan Nr. 855 I
  5. Ausschnitt aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanes von 2019

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Raerener Straße
  • Monschauer Straße
  • Kesselstraße
  • Raafstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 19. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Planungsausschuss

Mittwoch, 04. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Details
Tagesordnung