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Flächennutzungsplan 2004 - 2. Änderung - Am Hüttchensweg
a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Am Hüttchensweg
b) Beschlussfassung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Am Hüttchensweg -


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6098

Darstellung der Sachlage:

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Alsdorf – Ost in etwa in 500 m Entfernung zum Alsdorfer Stadtzentrum, von welchem es durch den Kurt – Koblitz – Ring (B 57) im Westen räumlich getrennt wird. Im Süden wird das Plangebiet durch den Grenzweg und im Osten durch die angrenzende Wohnbebauung der Siedlung Ost entlang der Schweriner Straße, bzw. der Stettiner Straße / Posener Straße begrenzt. Im Norden wird das Plangebiet durch das Gelände eines Lebensmitteldiscounters abgeschlossen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 3,15 ha.

Planerische Rahmenbedingungen:

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet ASB – Allgemeiner Siedlungsbereich dar.

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt im Innenbereich und damit außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II ‚Baesweiler - Alsdorf – Merkstein’ der Städteregion Aachen.

Flächennutzungsplan

Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche ist im Flächennutzungsplan 2004 als „Wohnbaufläche“ dargestellt (Anlage 2). Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Am Hüttchensweg soll diese Darstellung in „Gewerbliche Bauflächen“, „Gemischte Bauflächen“ und „Sondergebiet“ geändert werden (Anlage 3).

Bebauungsplan

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 – Am Hüttchensweg – wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 293 – Am Hüttchensweg – durchgeführt.

Bisheriger Verfahrensverlauf:

In seiner Sitzung am 25.11.2010 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung (AfS) beschlossen, die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 – Am Hüttchensweg – aufzustellen.

Aufgrund geänderter städtebaulicher Entwicklungsabsichten wurde in einer weiteren Sitzung des AfS am 30.01.2014 eine Änderung des Entwurfs und des Geltungsbereiches der 2. FNP-Änderung beschlossen.

Im weiteren Verfahrensverlauf wurde im Rahmen des im Parallelverfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 293 – Am Hüttchensweg – das städtebauliche Konzept erneut überarbeitet, so dass für die 2. FNP-Änderung eine erneute Änderung und eine Anpassung des Geltungsbereiches erforderlich werden, damit der Bebauungsplan Nr. 293 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Die Anpassung des Entwurfes und des Geltungsbereiches sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 für die 2. FNP-Änderung wurden durch den AfS in seiner Sitzung am 26.06.2018 beschlossen. (Vorlage Nr. 2018/0256/A61).

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung fand am 20.03.2019 statt. Darüber hinaus bestand innerhalb von 14 Tagen nach diesem Termin die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planentwürfe im A 61 – Amt für Planung und Umwelt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 02.05.2019 bis zum 01.06.2019 und mit Schreiben vom 30.04.2019.

Im Rahmen der Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz NRW hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 31.07.2019 bestätigt, dass gegen die vorgesehene FNP-Änderung keine landesplanerischen Bedenken bestehen, unter dem Vorbehalt, dass das SO Reitsportfachmarkt um die folgende Zweckbestimmung ergänzt wird: „max. 400 m² Verkaufsfläche zentrenrelevantes Randsortiment“ (siehe Anlage 7). Daraufhin wurde der Planentwurf entsprechend den landesplanerischen Vorgaben angepasst (vgl. Anlage 3).

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26.09.2019 (VL 2019/0263/A61) wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt und die öffentliche Auslegung der 2. Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden im Rahmen der Offenlage erfolgte mit Schreiben vom 09.10.2019 und die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.10.2019 bis zum 11.11.2019.

Dieser Vorlage sind die bisherige und die geänderte Darstellung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2 und 3) sowie die Begründung einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 4) beigefügt.

Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der Offenlage sind keine Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeit vorgetragen worden.

Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

Eine tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Beschlussentwürfe der Verwaltung im Rahmen der Prüfung und Abwägung sind der detaillierten Anlage 5 (rechte Spalte) zu entnehmen.

Anlass und Ziel der Planung:

Die Stadt Alsdorf beabsichtigt schon seit längerem den Bereich zwischen der Weinstraße und der Bahntrasse sowie der B 57 und der östlich angrenzenden Wohnbebauung städtebaulich zu entwickeln und in weiten Teilen einer baulichen Nutzung zuzuführen. Mit der Durchführung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 280 – Ostpreußenstraße - sowie dem Bebauungsplan Nr. 282 – Grenzweg -, die in unmittelbarer Nähe liegen, wurden jeweils gewerblich genutzte Bauflächen u.a. für Einzelhandel entwickelt.

Die Fläche des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt und unterliegt aktuell einer landwirtschaftlichen Nutzung. Gegenwärtig besteht die Absicht, für eine in Alsdorf ansässige Firma in diesem Bereich einen neuen Firmenstandort in Form eines Misch- und eines Gewerbegebietes zu realisieren. Weiterhin soll mit der Ausweisung eines Sondergebietes einem bundesweit agierenden Reitsportfachhandels die Möglichkeit gegeben werden, einen neuen Standort im Alsdorfer Stadtgebiet zu errichten. Darüber hinaus soll mit der Ausweisung weiterer Bauflächen im Norden des Plangebietes das Angebot an gewerblichen und gemischt nutzbaren Bauflächen im Stadtgebiet erweitert werden.

Damit der im Parallelverfahren befindliche Bebauungsplan Nr. 293 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

Planinhalt:

Die im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2004 dargestellte „Wohnbaufläche“ soll in der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 in „Gemischte Bauflächen“, „Gewerbliche Bauflächen“ und „Sondergebiet“ geändert werden, da die ursprünglich angestrebte städtebauliche Entwicklung für den Bereich nicht mehr weiterverfolgt wird.

Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2 gliedert das Gebiet künftig in mehrere Bereiche. So werden im Norden und Süden des Plangebietes, entlang des Kurt – Koblitz – Ringes (B 57), „gewerbliche Bauflächen“ ausgewiesen, da in diesem Bereich bereits Vorbelastungen durch die verkehrliche Nutzung der B 57 bestehen und dadurch andere Nutzungen nur schwer zu realisieren sind. Darüber hinaus verfügt dieser Bereich über eine besonders gute und für Gewerbetreibende grundlegend notwendige öffentliche Wahrnehmbarkeit sowie über einen sehr guten Anschluss an das überörtliche Straßennetz.

Südöstlich der „gewerblichen Bauflächen“ sollen als Übergang zu den angrenzenden Wohnbauflächen der Siedlung Ost künftig „gemischte Bauflächen“ ausgewiesen werden, in denen neben Wohnnutzungen auch Gewerbebetriebe angesiedelt werden können, die das Wohnen nicht wesentlich stören, so dass dem städtebaulichen Trennungsgrundsatz entsprochen wird.

In der Mitte des Plangebietes soll eine Fläche als Sondergebiet „Reitsportfachmarkt“ gemäß § 11 BauNVO ausgewiesen werden, so dass hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Reitsportfachmarkt) geschaffen werden. Um den seitens der Bezirksregierung Köln geltend gemachten landesplanerischen Anforderungen Rechnung zu tragen, wird die innerhalb des Sondergebietes maximal zulässige Verkaufsfläche für zentrenrelevantes Randsortiment auf 400 m² begrenzt.

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2004 – Am Hüttchensweg ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Alsdorf

a) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung (VL 2019/0263/A61) sowie aus der öffentlichen Auslegung, die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe (Anlage 5, rechte Spalte) zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Am Hüttchensweg –

b) beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes – Am Hüttchensweg – als Satzung.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 sind mit Ausnahme der Personal- und Planungskosten zunächst keine weiteren finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Kosten werden im Parallelverfahren, dem Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg – dargestellt.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Mit der geplanten Bebauung entlang der B 57 werden die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen baulich entwickelt und geben der Stadt Alsdorf ein positives Bild. Darüber hinaus werden im Zuge der Entwicklung dieses Gebietes in Form von gewerblichen Nutzungen bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen.

Die Fläche befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches. Durch die städtebauliche Entwicklung des Plangebietes wird eine Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen vermieden, so dass die Planung im Sinne des vom Gesetzgeber vorgegebenen Leitbildes der „Innenentwicklung“ erfolgt.

Im Rahmen des Parallelverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 293 – Am Hüttchensweg – wird eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung sowie ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Untersuchung und Bewertung der ökologischen Auswirkungen erarbeitet.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1Geltungsbereich zur FNP-Änderung Nr. 2 – Am Hüttchensweg

Anlage 2Bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans

Anlage 3Neue Darstellung des Flächennutzungsplans

Anlage 4Begründung zur FNP-Änderung Nr. 2 – Am Hüttchensweg inkl. Umweltbericht

Anlage 5Tabellarische Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen inkl. Beschlussentwürfe

Anlage 6Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen

Anlage 7Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 31.07.2019 bezüglich der Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung

gez. Lo Cicero - Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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