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Friedhofsgebühren der Stadt Aachen
- Gebührenbedarfsberechnung 2020 -


Letzte Beratung
Mittwoch, 11. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Aachener Stadtbetrieb
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20953

Erläuterungen:

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2020 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten weitestgehend zu decken.

Aus Sicht der Finanzsteuerung ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 nicht erforderlich.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 zu beschließen.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2020.


 

 

Anlage/n:

Gebührenbedarfsberechnung 2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 11. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Dienstag, 03. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Details
Tagesordnung