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Informationen und Anfragen
a) Aktualisierung Verteilschlüssel Frühe Hilfen NRW


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7073

Zu a) Aktualisierung Verteilschlüssel Frühe Hilfen NRW

Im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammendienst werden die Zuschüsse für die Stadt Herzogenrath für das Jahr 2020 von 22.888 € auf 21.589 € reduziert, da das Land NRW ab 2020 ein neuen Verteilschlüssel für die Bundesmittel anwendet, der einerseits Planungssicherheit und andererseits Bedarfsorientierung gewährleistet.

Danach wird jedes Bundesland einen Sockelbetrag von 66,7 % der in 2019 zugewiesenen Fördermittel erhalten. Die verbleibenden 33,3 % werden nach dem bisherigen Schlüssel verteilt, wobei die Datenbasis für 2020 aktualisiert wurde. Aufgrund des neuen Verteilungsschlüssels erhält das Land NRW 100.000 € mehr als in 2019.

Alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten 50% der 2019 jeweils bewilligten fachbezogenen Pauschale als Sockelbetrag.

Die verbleibenden Mittel in Höhe von 4.654.378 € werden an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren im SGB II Leistungsbezug im jeweiligen Jugendamtsbezirk im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren im SGB II Leistungsbezug verteilt.

In Herzogenrath gibt es eine geringere Anzahl von Kindern im SGB II Bezug, bezogen auf das Jahr 2018. Die zunftige Verteilung soll in einem 3 jährigen Turnus aktualisiert werden.

Die bestehenden Maßnahmen in Herzogenrath sind nicht gefährdet, da für die Frühen Hilfen weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Dezember 2019Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung