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Grünmanagement - Organisation von Grünplanung und Grünpflege


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20951

Erläuterungen:


Anlass und Rahmenbedingungen

Nach Vorberatung in den jeweiligen Fachausschüssen hat die Verwaltung einen Prozess gestartet, die verwaltungsinternen Zuständigkeiten für die Bereiche

* Grün- und Parkanlagen,

* Straßen- und Platzgrün sowie

* Spielplätze

neu zu ordnen. Die Fokussierung auf diese drei Typen städtischer Freianlagen erfolgte, da ihre strategische Bedeutung in Bezug auf die Funktionen für die Öffentlichkeit besonders hoch ist. Zentrales Ziel ist es, die Steuerung und Entwicklung der Anlagen so zu organisieren, dass sie – unter Berücksichtigung der nötigen Ressourcen – die an sie gestellten ästhetischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Anforderungen, der individuellen Lage im Stadtraum entsprechend, erfüllen können.

In einem ersten Schritt wurde die planerische Zuständigkeit, welche zuvor auf mehrere Organisationseinheiten der Verwaltung verteilt war, beim Fachbereich Umwelt gebündelt. Da es auf allen Planungsebenen weiterhin Aufgaben und Bedarfe anderer beteiligter Fachbereiche gibt, wurden im Rahmen entsprechender Organisationsverfügungen die jeweiligen Arbeitsfelder definiert.

Erforderlich war dies insbesondere für das Verhältnis der Zuständigkeiten zwischen dem Fachbereich Umwelt (FB 36) und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) sowie zwischen dem Fachbereich Umwelt und dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61). Nachfolgend sind die Planungsebenen, für die eine detaillierte Zuordnung der jeweiligen Aufgaben vorgenommen wurde, stichpunktartig aufgeführt:

FB 36FB 45

FB 36FB 61

  • Strategisches Konzept
  • Rahmenpläne,
    integrierte Handlungskonzepte
  • Bebauungspläne
  • Spielplatz- / Objektplanung
    und -management
  • Finanzierung

  • Masterplan
  • Flächennutzungsplan
  • Landschaftsplan
  • Rahmenpläne, integrierte Stadtentwicklungskonzepte
  • Förderanträge
  • Wettbewerbe
  • Bebauungspläne
  • Objektplanung

Grünplanung und Grünpflege

Neben dem oben dargestellten Planungsbereich ist in einem weiteren Schritt die Kooperation zwischen dem Fachbereich Umwelt und dem Aachener Stadtbetrieb (E 18), dort insbesondere dem Geschäftsbereich 'Grünflächen und Friedhofswesen', zu strukturieren.

Hier ist in beiden Organisationseinheiten fachliche Kompetenz für die eingangs genannten Freiraum-Kategorien vorhanden. Es gilt, diese für den Erhalt und die Entwicklung der zahlreichen Qualitäten städtischer Anlagen in der Arbeitspraxis zu bündeln und in den einzelnen Aufgabenfeldern effizient einzusetzen. In diesem Sinne werden sowohl die individuellen Zuständigkeiten, als auch die Themen, die in wechselseitiger Abstimmung zu bearbeiten sind, für den Fachbereich Umwelt und den Aachener Stadtbetrieb dargestellt. Im Einzelnen betrifft dies die nachfolgenden Aufgabenbereiche:

FB 36FB 45

FB 36FB 61

  • Strategisches Konzept
  • Rahmenpläne,
    integrierte Handlungskonzepte
  • Bebauungspläne
  • Spielplatz- / Objektplanung
    und -management
  • Finanzierung

  • Masterplan
  • Flächennutzungsplan
  • Landschaftsplan
  • Rahmenpläne, integrierte Stadtentwicklungskonzepte
  • Förderanträge
  • Wettbewerbe
  • Bebauungspläne
  • Objektplanung

Im Rahmen seiner Produktverantwortung erstellt der Fachbereich Umwelt die strategischen Leitlinien für die Entwicklung der städtischen Grün- und Spielanlagen. Dies erfolgt in Form des aktuell vorliegenden Spielplatzkonzepts und des bereits beschlossenen Freiraumkonzepts 'Die Grüne Krone', auf dessen Grundlage flächenspezifische Pflege- und Entwicklungspläne erstellt werden.

Pflegestandards

Das Freiraumkonzept enthält neben Analysen zur Grünversorgung und zur strategischen Bedeutung einzelner Anlagen auch Einstufungen zur Pflegepriorität. Dies ist die Grundlage für eine weitere Differenzierung nach den sogenannten 'Nutzungsarten', also den verschiedenen Flächen- und Ausstattungstypen in den einzelnen Anlagen.

Für diese Nutzungsarten werden – in Verbindung mit einer Bestandsaufnahme des Ist-Zustands und der jeweiligen Besonderheiten in den Anlagen – in Abstimmung zwischen FB 36 und E18 konkrete Standards definiert. Die jeweils vorgesehenen Leistungen können zwischen den Produkten 'Grün- und Parkanlagen', 'Spielplätze' und 'Straßenbegleitgrün' im Detail Unterschiede aufweisen. Grundsätzlich sind die Arbeiten für die einzelnen Nutzungsarten jedoch in allen drei Produkten gleich. Nachfolgend sind die spezifischen Pflegestandards tabellarisch dargestellt (Stand Oktober 2019):

Nutzungsart

Pflegestandard

Rasenflächen

Rasenmahd ohne Aufnahme mit Hand- und Aufsitzmähern und Freischneidern in der Vegetationsperiode von März bis November in regelmäßigen Turnus (i.d.R. 8-12x); Laubaufnahme manuell und maschinell (2- abschnittsweise 4x); Nachsaat von kleineren Flächen und Schäden; vor den Pflegegängen Sammlung von Abfall auf der Fläche; ungleiche Schnitthöhe (Witterung, betriebsbedingte Verschiebungen), Fehlstellen durch Laufwege, unter Bäumen etc.; Krautiger Übergang zu Gehölzen wird erhalten

Rasenkanten

Pflege im Winter bei Kapazität, Abstecken der Ränder

Intensivrasen

Rasenmahd ohne Aufnahme mit Hand- und Aufsitzmähern und Freischneidern in der Vegetationsperiode von März bis November in regelmäßigen Turnus (bis zu 17x); Laubaufnahme manuell und maschinell (2- abschnittweise 4x); Nachsaat von kleineren Flächen und Schäden; vor den Pflegegängen Sammlung von Abfall auf der Fläche; ungleiche Schnitthöhe (Witterung, betriebsbedingte Verschiebungen), Fehlstellen unter Bäumen etc.

Extensivrasen

Rasenmahd ohne Aufnahme mit Hand- und Aufsitzmähern sowie Freischneidern in der Vegetationsperiode von März bis November 2x; Laubaufnahme in Teilbereichen manuell und maschinell; vor den Pflegegängen Sammlung von Abfall auf der Fläche; Klein- und Hangflächen am Rande von Grünanlagen;

Artenreiche Wiese

Maschinelle Langgrasmahd mit Einachsschleppern sowie Freischneidern in der Vegetationsperiode von März bis November abhängig der Flächen/ Wiesenart, 1-3x mit maschinelle Schnittgutaufnahme; ohne Laubaufnahme

Baum

Baumregelkontrolle digital, 9 monatiger Intervall; verkehrssichernde Baumpflege Vitalitätsstufen 0 bis 2, innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeiträume; inklusive der für Verkehrssicherung erforderlichen Pflege: Totholzentfernung, Lichtraumprofil, Stockausschlag, Massariakontrolle vom Boden aus, inkl. 1 Zusatzkontrolle nach extremen Witterungsereignissen, mit bis zu 50 Pflegemaßnahmen

Baum: Sondermaßnahmen

Sonderleistungen: Jungbaumpflege; verkehrssichernde Baumpflege Vitalitätsstufe 3, innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeiträumen (2,5 % des Baumbestandes); Sondermaßnahmen zum Erhalt der Funktion, Baumuntersuchungen: intensive visuelle Kontrolle und Geräteuntersuchung; Fachberatung

Sträucher- und Gehölzflächen

Verkehrssicherungsschnitt der Gehölzränder entlang von Wegen, Zäunen, Spielgeräten usw. im Laufe der Vegetationsperiode nach Bedarf (i.d. R. 1-2x); flächiger Rückschnitt außerhalb der Vegetationsperiode auf geringen Flächenanteilen < 25 %, vorherige Abfallsammlung in der Fläche bzw. entlang der Randbereiche; Nachpflanzung kleinerer Ausfälle;

Schnitthecken

Rückschnitt (alle drei Seiten) des jährlichen Zuwachses 1-2x innerhalb der Vegetationsperiode; Abfallsammlung am Heckenfuß; weitere Pflege nach Einzelfallfeststellung; ggfs. Nachpflanzung von Ausfällen;

Wechselbeete

Neubepflanzung der Wechselbeete bis zu 3x, hervorragende Pflanzenqualität; Laubaufnahme maschinell/ manuell; regelmäßige Bodenbearbeitung mit Wildwuchsentfernung (bis zu 8x), Düngen 2x (bei Pflanzung), bei Wässern regelmäßige Nachdüngung, Wässern 2-3x / Woche, bei Bedarf täglich; Abfallsammlung aus den Flächen (nach Bedarf); Nachpflanzung bei Ausfällen und Vandalismus;

Rosen- und Staudenflächen

Rosen: Bodenbearbeitung mit Wildwuchsentfernung (bis zu 3x), Abfall sammeln, Laub aufnehmen; Rückschnitt bis zu 2x; ohne deckende Nachpflanzung
Stauden: Bodenbearbeitung mit Wildwuchsentfernung (bis zu 3x), Abfall sammeln, Laub aufnehmen; Rückschnitt 1x zzgl. 1x Randpflege nach Einzelfallfeststellung;

Mobilgrün

Neubepflanzung der Kübel bis zu 3x, hervorragende Pflanzenqualität; regelmäßige Wildwuchsentfernung (bis zu 8x), Düngen mit Wässerung 2-3x wöchentlich bis täglich, Abfallsammlung (nach Bedarf); Nachbepflanzung bei Ausfällen und Vandalismus

Wassergebundene Beläge

Oberflächliche Reinigung der Belagsflächen in regelmäßigem Turnus; Pflege der Wege, Entfernen von Bewuchs entlang der Kanten und in den Rinnen (regelmäßige Pflege nach Intervall); Instandsetzung und Nachbesserungen (z.B. Löcher verfüllen, Deckschicht aufrauen, auffüllen und verdichten)

Wasserundurchlässige Flächen

Reinigung der Belagsflächen in unregelmäßigen Turnus, inkl. Kanten und Abläufe; Pflege der Wege beinhaltet das Entfernen von Bewuchs entlang der Kanten und in den Rinnen; Ausbesserungen im Einzelfall

Treppen

Manuelle und maschinelle Reinigung der Belagsflächen zur Herstellung der Verkehrssicherheit; kleine Ausbesserungsarbeiten in Einzelfällen;

Kunststoff- / Gummibeläge

Wöchentliche Inspektion und Beseitigung gefährlicher Fremdkörper (z.B. Glasscherben);

Kleinere Ausbesserungsarbeiten, maschinelle und manuelle Reinigung (1x); Laub aufnehmen

Spielsandflächen

Wöchentliche Inspektion und ggfs. Beiziehen unter Spielgeräten und bei Löchern; Austausch im Wechsel mit Reinigung;
manuelle Reinigung von Bewuchs und weiteren Fremdkörpern (3-4x), Auffüllen 1-2x bzw. nach Bedarf;

Fallschutz-Sand

Wöchentliche Inspektion und ggfs. Beiziehen unter Spielgeräten und bei Löchern auf vorgeschriebene Höhe;
manuelle und maschinelle Reinigung von Bewuchs und weiteren Fremdkörpern (3-4x), Austausch nach Bedarf (i.d.R. alle 3 Jahre), Auffüllen in Einzelfällen auf vorgeschriebene Höhe;

Fallschutz-Perlkies

Wöchentliche Inspektion und ggfs. Beiziehen unter Spielgeräten und bei Löchern; manuelle und maschinelle Reinigung von Bewuchs und weiteren Fremdkörpern (3-4x), Auffüllen nach Bedarf auf vorgeschriebene Höhe; Austausch nach Bedarf;

Fallschutz-Kunststoff

Wöchentliche Inspektion und Beseitigung gefährlicher Fremdkörper (z.B. Glasscherben);
Ausbesserungsarbeiten und ggf. komplette Erneuerung (bei Fallschutzplatten), maschinelle und manuelle Reinigung (1x); nach Reinigung erneutes Besanden der Fläche (bei ChildsPlay);

Fallschutz-Holzhackschnitzel

Wöchentliche Inspektion und ggfs. Beiziehen unter Spielgeräten und bei Löchern; regelmäßiger Austausch nach Erfordernis; manuelle und maschinelle Reinigung von Bewuchs und weiteren Fremdkörpern (1x); Auffüllen 1-2x bzw. nach Bedarf auf vorgeschriebene Höhe;

Mulchflächen

Bewuchs entfernen; regelmäßig Auffüllen und Entfernen von losem Material aus den umliegenden Flächen

Tennenbelagflächen

Wöchentliche Inspektion und Beseitigung gefährlicher Fremdkörper (z.B. Glasscherben; bei Spielflächen);
maschinelle Pflege der Flächen (2x) inkl. Materialauftrag (nach Bedarf); Laub aufnehmen

Kunstrasen

Wöchentliche Inspektion und Beseitigung gefährlicher Fremdkörper (z.B. Glasscherben); kleinere Ausbesserungsarbeiten, maschinelle und manuelle Reinigung (1x); nach Reinigung erneutes Besanden der Fläche

Gewässer

Laub aus den Gewässern entfernen (am Rand und vor den Abläufen) 1-2 x jährlich; vollständige Reinigung einiger Wasserbecken, inkl. Ablassen des Wassers im Winter (z.B. Veltmannplatz)

Tribünen

Reinigung im Bedarfsfall entsprechend vorhandener Kapazität; kleine Ausbesserungen

Zäune

Jährliche Inspektion und Ausbesserung nach Bedarf

Geländer/Barriere

Reinigung im Bedarfsfall entsprechend vorhandener Kapazität; kleinere Reparaturen

Rinnen

Reinigung der Rinnen maschinell und manuell (2-8x); kleinere Ausbesserungsarbeiten im Einzelfall

Abläufe

Reinigung an Steilstücken und gefährdeten Bereichen bis 4 x jährlich, kleine Reparaturen;

Spielgeräte Typ 1

Inspektion der Spielgeräte gemäß DIN EN 1176 mindestens im wöchentlichen Turnus; zusätzlich operative und jährliche Inspektion; Pflege- und Instandsetzungsarbeiten zur reinen Verkehrssicherung

Sportgerät Typ2 (Fußballtore; Basketballkorb, TT)

Inspektion der Spielgeräte gemäß DIN EN 1176 mindestens im wöchentlichen Turnus; zusätzlich operative und jährliche Inspektion; Pflege- und Instandsetzungsarbeiten zur reinen Verkehrssicherung

Sitzgelegenheit

Reinigung, Anstreichen der Sitzauflagen nach Bedarf; überwiegender Anteil der Bänke: Auflagen 4 jährig erneuert; vereinzelt Überarbeitung in 2-jährigem Rhythmus im Winter

Abfallbehälter

Außenreinigung und Ausbesserung der Behälter nach Bedarf; ebenso Ersatz von Behältern

Abfallbehälter leeren

Leerung Innenstadt: bedarfsabhängig bis zu 1x täglich
Bezirke: 2x / Woche; Zusatzleerung im Rahmen der Pflegegänge

Abfallbeseitigung auf Flächen

Abfallbeseitigung vor Pflegemaßnahmen; regelmäßige intensive Reinigungen in der Innenstadt sind gesondert anzusetzen

Hundekotbeutelspender

regelmäßige Befüllung mit Spezialbeuteln (bis zu 1x/ Woche); Ausbesserungsarbeiten nach Bedarf

Schutzhütte/Unterstand

jährliche Inspektion; Ausbesserungsarbeiten und Anstreicharbeiten nach Bedarf

Pflegekosten

Die jeweiligen Einheitspreise für die verschiedenen Nutzungsarten unterliegen normalen witterungsbedingten Schwankungen. In feucht-warmen Frühjahren ist beispielsweise ein engerer Mahd-Rhythmus erforderlich, in trockenen Monaten sind mehr Wässerungsgänge erforderlich. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, auf Basis von Mittelwerten, der Mengenangaben für die jeweiligen Nutzungsarten sowie der anlagenspezifischen Sonderaufwände, die Kosten zu jeder einzelnen Grünanlage zu ermitteln. Nachfolgend ist dies für sechs Anlagen beispielhaft dargestellt, jeweils als Gesamtsumme und als Aufteilung nach Einzelflächen (Ist-Stand):

Steuerungsmöglichkeiten über Pflegepläne

Die Summe der Pflege- und Unterhaltungskosten für die drei Produkte 'Grün- und Parkanlagen' (2.270.000 m²), 'Spielplätze' (480.000 m²) und Straßenbegleitgrün (2.390.000 m²) beläuft sich insgesamt auf 12,5 Mio €. Hierbei sind für alle Nutzungsarten Mittelwerte bei den Einheitspreisen zugrunde gelegt. Die Steuerung eines höheren, gleichbleibenden oder niedrigeren Standards gemäß der strategischen Vorgaben (siehe oben, 'Freiraumkonzept') erfolgt mit einer – im Einzelfall durch die zuständigen politischen Gremien zu beschließenden – Pflegevereinbarung zwischen FB 36 und E 18. Für notwendige Veränderungen, die nicht allein durch Pflegeleistungen zu erreichen sind, müssen entsprechende Umgestaltungen bzw. Instandsetzungen sowie deren Finanzierung geplant werden. Dies gilt insbesondere für Neuanlagen.

Um konkrete Ergebnisse in den jeweiligen Flächen zu erreichen, müssen auf die einzelnen Nutzungsarten und Ausstattungen bezogene Pflegeziele und -leistungen definiert werden. Um sie möglichst nachvollziehbar darzustellen, erfolgt die entsprechende Dokumentation mit einem Übersichtsplan und Referenzbildern. Diese orientieren sich an dem vom 'Regelwerksausschuss Freiflächenmanagement' der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. herausgegebenen 'Bildqualitätskatalog Freianlagen'. Herangezogen werden auch der 'Objektkatalog Freiflächenmanagement', die VOB sowie anlagenspezifische Besonderheiten. Nachfolgend ist ein Beispielplan (Frankenberger Park, auszugsweise) für die Vereinbarung von Pflegezielen aufgeführt.

In der Pflegevereinbarung ist ebenfalls die tabellarische Beschreibung der in den einzelnen Nutzungsarten angestrebten Pflegeziele und –standards enthalten. Dafür wird auch der oben genannte Bildqualitätskatalog herangezogen, dessen Einstufungen hier exemplarisch dargestellt sind:

In einem nachfolgenden Schritt gilt es, die zuvor exemplarisch vorgestellten Nutzungsarten, Pflegeziele, Pflegestandards sowie den Bildqualitätskatalog auf ein wirksames, handhabbares und nachvollziehbares Maß zusammenzufassen, textlich zu erläutern und mit konkreten Preisen zu hinterlegen.

Weiteres Vorgehen

Zunächst sind die im Grundsatz geklärte Zuordnung von Aufgaben zwischen FB 36 und E 18 sowie die wechselseitige Kooperation hinsichtlich der jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen einer Leistungs- und Pflegevereinbarung abschließend festzulegen. Sofern sich diese auf die Regelungen der aktuellen Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes auswirken, besteht zudem der Bedarf einer Satzungsänderung.

Weiterhin sind für strategisch besonders bedeutende Grünanlagen Parkpflegewerke (insbesondere bei Gartendenkmalen) oder gesonderte Pflegevereinbarungen zu erstellen. Dies gilt speziell auch für neu hergestellte oder umgestaltete Anlagen, um die dort erzielten Nutzungs- und Aufenthaltsqualitäten nachhaltig zu sichern. Hierbei sind jeweils auch die spezifischen Besonderheiten bei der Pflege und Unterhaltung der Anlagen zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus sind Regelungen für besondere Aufwände wie Extremwetterlagen oder starken Vandalismus zu treffen.

Über diese Bereiche hinausgehend soll, um die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient für die Vielzahl an Aachener Grünanlagen einzusetzen, den hoch qualifizierten Fachabteilungen des E18 ein eigenständiges und initiatives Arbeiten in Pflege und Unterhaltung sowie bei Teil-Instandsetzungen ermöglicht werden. Dies alles geschieht auf Grundlage der durch FB 36 verantworteten strategischen Konzepte, ebenfalls unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten der Anlagen und ggf. in Abstimmung mit weiteren Bedarfsträgern. Gleiches gilt für besondere Einzelmaßnahmen auf Flächen, Änderungen bzw. Anpassungen von Standards, mit denen der Stadtbetrieb, im Einzelfall auf Basis politischer Beschlüsse, beauftragt wird.

Die Zuordnung und Bewirtschaftung der finanziellen Mittel für Pflege und Unterhaltung in den drei oben genannten Produkten 'Grün- und Parkanlagen', 'Spielplätze' und 'Straßengrün' ist noch weiter abzustimmen. Bereits jetzt ist jedoch deutlich, dass Abrechnungen bzw. Zahlungen zwischen FB 36 und E 18 nicht nach Einzelleistungen, sondern pauschal nach Gesamtanlagen erfolgen sollen, um nicht unnötig Ressourcen für die erforderlichen Verwaltungsabläufe zu binden.

Übergreifendes Ziel ist es, die jeweiligen Kompetenzen des FB 36 und des E 18 effizient und einander ergänzend einzusetzen, um so den zahlreichen Anforderungen und Herausforderungen in den städtischen Grün- und Parkanlagen bestmöglich gerecht zu werden und ihre Funktionen für die Aachener Bevölkerung zukunftsorientiert weiter zu entwickeln sowie ein System vorzuhalten, welches politisch und administrativ sowohl strategisch als auch operativ gut steuerbar ist.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

./.



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. Januar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss

Dienstag, 10. Dezember 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung