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Haushaltsplanberatungen 2020


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Finanzsteuerung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21054

Erläuterungen:

Am 09.10.2019 wurde der Haushaltsplanentwurf 2020 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt

Aachen eingebracht. Zusätzlich wurden den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen

Ratsmitgliedern und den Mitgliedern der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen

Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus wurden den Fraktionen sowie den nicht fraktionszugehörigen Ratsmitgliedern und den

Mitgliedern der Fachausschüsse die 1. ausschussbezogene und kontenscharfe

Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2020 zur Verfügung gestellt.

Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1.

Veränderungsnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte.

Der Vorlage sind demnach – sofern Veränderungen vorhanden – beigefügt:

- Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, Produktblätter und §13-Liste)

- Anlage 2: 1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, geänderte Produktblätter und §13-Liste)

Für die Beratung der Veränderungsnachweisung der übrigen Produkte im Finanzausschuss und im

Rat wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.

Die 2. Veränderungsnachweisung enthält neben weiteren Veränderungen durch die Verwaltung auch

die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird

wie im Vorjahr praktiziert in der 2. Kalenderwoche 2020 als

- Anlage 3: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan,

Investitionsplan, Produktblätter und §13-Liste)

nachgereicht. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird Positionen enthalten, die bereits in der 1.

Veränderungsnachweisung enthalten waren und nunmehr durch die Verwaltung aktualisiert oder

aufgrund eines Ausschussbeschlusses angepasst werden. Der jeweiligen Haushaltsposition kann die

Veränderungshistorie anhand einzeln dargestellter Zeilen ebenso entnommen werden wie der

Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss). Zudem werden haushaltsneutrale

Verlagerungen (aufgrund kontierungstechnischer Zuordnung) ebenfalls in einer einzelnen Zeile ausgewiesen, sodass sie von tatsächlich haushaltsrelevanten Änderungen differenziert werden können.

Eine Übersicht über die wesentlichen Veränderungen der 2. VN im Ergebnis- und Investitionsplan wird den Mitgliedern des Finanzausschusses, den Fraktionsgeschäftsführungen sowie den fraktionslosen Mitgliedern des Rates vorab per E-Mail zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.

Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden folgende Unterlagen

ebenfalls in der 2. Kalenderwoche 2020 nachgereicht:

- Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals

- Anlage 5: Haushaltssatzung

Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden ggfls. die Anlage 4: Entwicklung des

Eigenkapitals und die Anlage 5: Haushaltssatzung an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss

angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im

Finanzausschuss beschlossenen Veränderungen.

Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von

Haushaltspositionen darstellen (z.B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produkt

01.09.01) sowie den jeweiligen Produktergebnissen und –volumen nach Beschluss des Rates an die

Beratungsergebnisse angeglichen.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2020 unter

Einbeziehung:

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2020

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung

zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2020 unter Einbeziehung:

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem

Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2020

2. der in der Sitzung beschlossenen Veränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der

Personalkostenaufteilung.


 

 

Anlagen:

Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan und §13-Liste)

Anlage 2:1. Veränderungsnachweisung (VN) für den Finanzausschuss (Ergebnisplan,

konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, geänderte Produktblätter, §13-Liste)

Anlage 3:2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan,

Investitionsplan, Produktblätter und §13-Liste)

Anlage 4:Entwicklung des Eigenkapitals

Anlage 5:Haushaltssatzung



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 22. Januar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Dienstag, 14. Januar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Finanzausschuss
Details
Tagesordnung