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Situation der Flüchtlinge in Würselen


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.4
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5238

Darstellung des Vorgangs:

Im Kalenderjahr 2019 wurden der Stadt Würselen insgesamt 29 Flüchtlinge aus 12 unterschiedlichen Herkunftsländern zugewiesen (siehe Anlage „Zuweisungen in 2019“). Dies bedeutet, dass die Flüchtlingszuweisungen der Stadt Würselen, dem bundesweiten Jahrestrend abnehmender Asylantragszahlen entsprechend, im vierten Jahr in Folge gesunken sind (2015: 440 Personen; 2016: 72 Personen; 2017: 60 Personen; 2018: 32 Personen). Laut Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg vom29.12.2019 ist die Flüchtlingsaufnahmequote derzeit zu 92,32 % erfüllt (10 Asylbewerber unter 100%).

Auch wenn der Zustrom der Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, seit den letzten Jahren rückläufig ist, ist die Auslastung der städtischen Übergangsheime hoch. Die Ursachen für die zuletzt geringen Auszugszahlen der Bewohner sind vielfältig und können nur ansatzweise benannt werden. Insbesondere für Einzelpersonen erscheint es schwierig, eine kostenmäßig angemessene Wohnung zu finden. Dabei kommt für viele der in Würselen lebenden Flüchtlinge bei der Wohnungssuche erschwerend hinzu, dass sie dem Grunde nach ausreisepflichtig sind. Aus Skepsis vor einer zeitnahen Ausreise und in der Folge ausbleibender Mietzahlungen könnten potentielle Vermieter davon abgehalten werden, einen Mietvertrag mit diesem Personenkreis abzuschließen. Derzeit leben in Würselen 129 geduldete Flüchtlinge, bei denen eine Abschiebung aus den unterschiedlichsten Gründen vorübergehend ausgesetzt ist.

Zahlreiche Familien fühlen sich in den städtischen Übergangsheimen lt. eigener Aussage gut untergebracht und bewohnen die Unterkünfte der Stadt Würselen, die vielfach Wohnungscharakter haben, mitunter seit mehreren Jahren. In den Übergangsheimen leben u.a. acht Familien mit insgesamt 39 Personen, die bereits über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und mit Abschluss des Asylverfahrens einen Leistungsanspruch nach dem SGB II erworben haben (Rechtskreiswechsel von AsylbLG nach SGB II).

In Summe betreibt die Stadtverwaltung Würselen 16 Übergangsunterkünfte, wovon 9 Gebäude angemietet sind. Lediglich das Objekt „Talstraße 11“ wurde im Jahr 2019 an die Eigentümer zurückgegeben. Die beigefügte Anlage „Belegung Unterkünfte“ gewährt einen Überblick über alle betriebenen städtischen Übergangsheime und deren Belegung.

Wie bereits in der Sitzungsvorlage VO/19/0248 im letzten Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur mitgeteilt, werden im lfd. Kalenderjahr voraussichtlich einige Familien aus der Unterkunft „Kaiserstraße 114 - 118“ in das umgebaute Objekt „Helleter Feldchen“ umziehen müssen. Am 11.12.2019 wurde das ehemalige Schulgebäude von der Arbeitsgruppe „Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern/innen“ in Augenschein genommen. Sobald noch fehlende Brandschutz- und Malerarbeiten verrichtet sind, wird das Objekt bezugsfähig sein. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe kann dort eine adäquate Unterbringung erfolgen.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Stefan Kellenter

gez. Stefan Kellenter

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

1. Zuweisungen in 2019

2. Belegung der Unterkünkfte


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Helleter Feldchen
  • Talstraße
  • Kaiserstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 30. Januar 2020Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses

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