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8. Änderungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 26.03.15


Letzte Beratung
Dienstag, 10. März 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.4
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5235

Der Rat der Stadt Würselen beschließt die als Anlage beigefügte 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingenund Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom26.03.2015in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

 

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

rgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez.: Stefan Kellenter

gez. Stefan Kellenter

Fachdienstleiter 3.4

Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gem. §5 (1) der Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorrübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom26.03.2015erhebt die Stadt Würselen für die Benutzung der von ihr zur Verfügung gestellten Unterkünfte Benutzungsgebühren.

Gem. §6 (1) bilden die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Gebühren entweder die von der Stadt Würselen an den Vermieter zu entrichtende Kaltmiete und die Vorauszahlungen für die Nebenkosten oder aber die der Stadt Würselen entstehenden Unterhaltungs- sowie anfallenden Nebenkosten. Neben dieser Gebühr wird für den Haushaltsstrom eine Strompauschale in Höhe der tatsächlichen Kosten erhoben. Diese Pauschale wird jährlich der allgemeinen Strompreisentwicklung angepasst. Die Kosten werden auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze aufgeteilt.

Aufgrund veränderter Unterhaltungs-, Neben- und Stromkosten sowie der Aufgabe/Kündigung der angemieteten Übergangsunterkunft „Talstraße 11“ssen die Benutzungsgebühren wie folgt entsprechend angepasst werden:

Artikel I

§ 6 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt angepasst:

(3.1) Für die Hauptstraße 79

285,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 21,00 € pro Person erhoben.

(3.2) Für die Kaiserstraße 114 - 118

121,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 21,00 € pro Person erhoben.

(3.3) Für die Kreuzstraße 45

59,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 14,00 € pro Person erhoben.

(3.4) Für die Neustraße 40

54,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 30,00 € pro Person erhoben.

(3.5) Für die Schulstraße 4

288,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 39,00 € pro Person erhoben.

(3.6) Für das Helleter Feldchen 75

89,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 30,00 € pro Person erhoben.

(3.7) Für die Pleyer Straße 4a

79,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 18,00 € pro Person erhoben.

(3.8) Für die Feldstraße 132

130,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 36,00 € pro Person erhoben.

(3.9) Für die Pleyer Straße 20

45,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 23,00 € pro Person erhoben.

(3.10) Für die Neuhauser Straße 75

66,00 pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 20,00 € pro Person erhoben.

(3.11) Für die St.-Jobser-Straße 31

183,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 27,00 € pro Person erhoben.

(3.12) Für die Balbinastraße 5

117,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 18,00 € pro Person erhoben.

(3.13) Für die Lehnstraße 8

71,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 27,00 € pro Person erhoben.

(3.14) Für die Morsbacher Straße 32 b

233,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 17,00 € pro Person erhoben.

(3.15) Für An Steinhaus 16

171,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 30,00 € pro Person erhoben.

 

 

Anlage:

8.Änderungssatzung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Hauptstraße
  • Kreuzstraße
  • Lehnstraße
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  • Balbinastraße
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  • Pleyer Straße
  • An Steinhaus
  • Helleter Feldchen
  • Talstraße
  • Neuhauser Straße
  • Schulstraße
  • Morsbacher Straße
  • Kaiserstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 10. März 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Donnerstag, 30. Januar 2020Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses

Ausschuß
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss
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