Krugenofen Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Hier: Neuberechnung aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW
In seiner Sitzung vom 13.11.2018 hat der Mobilitätsausschuss die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Krugenofen“ auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 (SBS) beschlossen. Die ermittelten gerundeten Beitragssätze betrugen
5,54 €/m²für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie
0,42 €/m²für die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.
Aufgrund der rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung zur vorgenannten SBS mit den beschlossenen Reduzierungen der Anteilssätze der Beitragspflichtigen für die Teileinrichtungen Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Parkstreifen/-stände war eine Neuberechnungder gerundeten Beitragssätze erforderlich. Diese betragen nunmehr
4,91 €/m²für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie
0,37 €/m²für die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.
Die Verwaltung gibt dem Mobilitätsauschuss die angepassten gerundeten Beitragssätze zur Kenntnis und bittet, die Berechnungen der beigefügten Anlage „Beitragssatzermittlung“ zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW zur Kenntnis.
56.545,71 € Erstattung von Beiträgen gem. § 8 KAG NW
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 30. Januar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses