Teilen:

Krugenofen
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß §
8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
Hier: Neuberechnung aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Bauverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21092

Erläuterungen:


In seiner Sitzung vom 13.11.2018 hat der Mobilitätsausschuss die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Krugenofen auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen KAG r straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 11.12.2015 (SBS) beschlossen. Die ermittelten gerundeten Beitragssätze betrugen

5,54 €/m² r die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie

0,42 €/m²r die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.

Aufgrund der rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft getretenen 1. Änderungssatzung zur vorgenannten SBS mit den beschlossenen Reduzierungen der Anteilssätze der Beitragspflichtigenr die Teileinrichtungen Gehweg, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und Parkstreifen/-stände war eine Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze erforderlich. Diese betragen nunmehr

4,91 €/m² r die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung sowie

0,37 €/m²r die Teileinrichtung Parkstreifen/-stände.

Die Verwaltung gibt dem Mobilitätsauschuss die angepassten gerundeten Beitragssätze zur Kenntnis und bittet, die Berechnungen der beigefügten Anlage „Beitragssatzermittlung“ zu entnehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Neuberechnung der gerundeten Beitragssätze aufgrund der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 78910000 Erschließungsbeiträge und Beiträge gemäß § 8 KAG NW - sonstige Investitionsauszahlungen“

Maßnahmebezogene Ausgaben

56.545,71 € Erstattung von Beiträgen gem. § 8 KAG NW

 

 

Anlage/n:

Beitragssatzermittlung



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 30. Januar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung