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Bebauungsplan Nr. 232 - Husemannstraße
Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.03.2003


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
A 61 Amt für Planung und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6087

Darstellung der Sachlage:

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 232 – Husemannstraße – liegt östlich der Broicher Straße im Stadtteil Alsdorf-Kellersberg.

Das Plangebiet wird

  • im Norden durch die Husemannstraße,
  • im Südosten durch die Bebauung am Nordring,
  • im Südwesten durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Broicher Straße begrenzt.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 232 – Husemannstraße – ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt ca. 26 100 m² (2,6 ha).

Anlass und Ziel der Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 232 – Husemannstraße

Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 232 – Husemannstraße – sind durch den Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 15.05.2003 verfahrenseinleitende Beschlüsse gefasst worden. Dies sind der Aufstellungsbeschluss, Billigung des städtebaulichen Entwurfes (Anlage 2) und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB fand in Form einer Bürgerversammlung am 10.02.2004 statt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß 4 (1) BauGB ist mit Schreiben vom 10.12.2004 erfolgt.

Durch den Bebauungsplan Nr. 232 – Husemannstraße – sollten ursprünglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhauszeilen geschaffen werden. Zudem wurde dem Wunsch eines zentralen Festplatzes für den Stadtteil Kellersberg in der Planung Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund wurde seinerzeit im Südwesten des Plangebietes die bestehende Turnhalle mit danebenliegender Platzfläche als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt.

Anlass der Planung war der damalige Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Alsdorf (1996 – 2000), der vorsah, den Sportplatz in Kellersberg aus der Nutzung zu nehmen. Insofern sollte hier eine zentrale Fläche innerhalb des Stadtteils Kellersberg einer neuen wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Damals war es im Kontext des dort teilweise heterogen geprägten Ortsteils städtebauliches Ziel, den Bedarf an neuer Einfamilienhausbebauung in zentraler, gut erschlossener Lage zu decken.

Zwischenzeitlich ist der Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Alsdorf 2015-2020 neu aufgestellt und am 15.12.2015 vom Rat der Stadt Alsdorf beschlossen worden, der ebenfalls die Aufgabe der Fläche als Sportplatz vorsieht. Angesichts der städtebaulichen Entwicklungen in den vergangenen 15 Jahren und entsprechender Fortschreibung planerischer Grundlagen werden nunmehr veränderte städtebauliche Zielsetzungen verfolgt, die nicht mehr der städtebaulichen Grundkonzeption aus dem Jahr 2003 entsprach. Am 13.12.2018 hat der Städteregionsrat der StädteRegion Aachen die verbindliche Bedarfsplanung 2019-2021 nach § 7 Abs. 6 Alten- und Pflegegesetz NRW für die Städteregion Aachen beschlossen. Diese weist für die Stadt Alsdorf einen Bedarf von 63 Plätzen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung aus. Vorzugsweise soll die Einrichtung in Alsdorf im Sozialraum „Alsdorf – Kellersberg oder Alsdorf-Ofden, Schleibach“ errichtet werden. Aufgrund der Standortqualitäten der hiesigen Fläche, wie z.B. der zentralen Lage der hiesigen Fläche, seiner guten äußeren Erschließung (Anschluss an das überörtliche Straßennetz B57; fußläufige Entfernung zum Euregiobahnhaltepunkt „Alsdorf-Kellersberg“) sowie der fußläufigen Erreichbarkeit vorhandener Nahversorgungsangebote, ist der Standort städtebaulich prädestiniert für die Errichtung einer Pflegeeinrichtung, um den oben skizzierten kurzfristigen Bedarf an Pflegeplätzen abdecken zu können. Ferner hat das A51.1 – Jungendverwaltungsamt angeregt in der weiteren Planung die Errichtung eines Spielplatzes zu berücksichtigen, um dem Bedarf an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche im Ortsteil Rechnung zu tragen und im städtebaulichen Konzept eine ca. 1.500m² große Spielplatzfläche zu integrieren. Perspektivisch könnte dafür der Spielplatz Kellersberg – Hermannstraße aus der Nutzung entlassen werden.

Angesichts der o.g. geänderten Rahmenbedingungen ist folglich auch eine neue städtebauliche Konzeption zur Nachnutzung des Sportplatzes Kellersberg durch einen Investor vorgelegt, sodass nunmehr auf Grundlage des aktuellen Baugesetzbuches das Bebauungsplanverfahren Nr. 365 (Vorlage 2020/0030/A61) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden soll.

Da das in letzten Jahren ruhende Bebauungsplanverfahren Nr. 232 – Husemannstraße - bisher weder förmlich aufgehoben noch durch die Bekanntmachung eines Satzungsbeschlusses zur Rechtskraft gebracht wurde, ist angesichts der oben geschilderten geänderten Rahmenbedingungen sowie der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 365 - Am alten SC Kellersberg Sportplatz, - die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 232 – Husemannstraße – erforderlich.

In dem Aufstellungsverfahren wurde kein Verfahrensstand gem. § 33 BauGB, also keine vorgezogene Planreife und somit auch keine zulässige neue Nutzung der Grundstücke erreicht. Lediglich der Stand gem. § 3 (1) BauGB bzw. § 4 (1) BauGB wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Trägern öffentlicher Belange erreicht.

Darstellung der Rechtslage:

Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

Beschlussvorschlag:

a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf beschließt den

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 232 – Husemannstraße - (Drucksachennummer 2-022/2003) vom 15.05.2003 aufzuheben und das Bauleitplanverfahren einzustellen.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt mit dem Einstellungsbeschluss. Im weiteren wird auf die VL 2020/0030/A61 verwiesen, in der die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 365 – Am alten SC Sportplatz vorgeschlagen wird.

 

 

Anlage:

Anlage 1: Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 232 - Husemannstraße

Anlage 2: Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 232

gez. Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Nordring
  • Husemannstraße
  • Broicher Straße
  • Hermannstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 06. Februar 2020AfS/WP 17/33. 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
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