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Förderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digital-
Pakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
(KInvFG II) 2. Tranche;
Änderung der vorgesehenen Maßnahmen sowie Verschiebungen innerhalb der
Förderprogramme


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. April 2020 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10268

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung zur Durchhrung der in den Anlagen 1, 2 und 3 der Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0146 aufgeführten Maßnahmen zum Förderprogramm NRW.Bank.Gute Schule 2020, Förderprogramm DigitalPakt Schule NRW und nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes betreffend KInvFG 2. Tranche („Schulsanierungsprogramm“).

  1. Er stellt fest, dass aufgrund des hohen Bedarfs für eigene Einrichtungen und für Maßnahmen in eigenen Aufgabenbereichen eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte nicht in Betracht kommt.

 

 

Sachlage:

Es wird zunächst auf die folgenden Sitzungsvorlagen verwiesen:

2017/0070-E2rderprogramm NRW.Bank.Gute Schule 2020

2017/0072-E1Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförder-

programms; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen

2017/0489Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG);

Umsetzung der 2. Tranche

2018/0151 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungs-

gesetzes (KInvFG); 1. + 2. Tranche

2018/0520 Beschlüsse zu NRW.Bank.Gute Schule 2020 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2019

  • 2019/0293-E1rderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen
  • 2019/0509rderprogramme - NRW.Bank.Gute Schule 2020 -, Digitalpakt Schule NRW und Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) 2. Tranche; Änderung der vorgesehenen Maßnahmen

Mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 04.09.2019 wurde bekannt gegeben, dass der Städteregion Aachen Fördermittel in Höhe von 6.543.659 € aus dem DigitalPakt Schule NRW zugewiesen wurden. Die Förderung ist an einen 10%igen Eigenanteil (727.073 €) gebunden.

Das zur Verfügung stehende Fördervolumen der vier Förderprogramme beträgt gesamt 31,90 Mio. € exklusive des zu tragenden Eigenanteils in Höhe von 2,13 Mio. €.

Der nachfolgenden Tabelle ist die Aufteilung zu entnehmen:

Bereits in der Vorlage 2019/0509 wurde darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Förderprogramme hinsichtlich der Maßnahmen zu Verschiebungen kommen kann.

Das Ziel ist es, die gesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel zu 100 % auszuschöpfen.

Die obige Tabelle weist gegenüber der in der Vorlage 2019/0509 aufgeführten Tabelle geringfügige Änderungen im Bereich KInvFG II „Digitalisierungsmaßnahmen“ sowie DigitalPakt Schule NRW „Digitalisierungsmaßnahmen“ aus. Die obigen Summen basieren größtenteils auf Kostenschätzungen. Eine Vielzahl an Maßnahmen ist noch zu beauftragen.

Eine aktualisierte Übersicht der für die Förderprogramme KInvFG II, DigitalPakt NRW und NRW.BANK.Gute Schule 2020 vorgesehenen Maßnahmen ist den Anlagen 1-3 zu entnehmen.

Der Anlage 3 DigitalPakt Schule NRW weist unter der lfd. Nr. 15 die mandatierte Schule „Lindenschule“ aus. Eine Förderung der Baumaßnahmen in dieser Schule mittels Förderprogramm DigitalPakt ist nicht möglich, da die Fertigstellung der Arbeiten bereits vor Inkrafttreten des DigitalPakt-Förderprogramms erfolgt ist. Die im Haushalt 2020 für diese Schule angemeldeten Mittel wurden linear auf die anderen sieben mandatierten Schulen verteilt, damit das Gesamtfördervolumen in voller Höhe ausgeschöpft wird. Die Aufwendungen für die Arbeiten an der Lindenschule werden über das Förderprogramm KInvFG II finanziert.

Änderungen für das Förderprogramm KInvFG I erfolgen derzeit noch nicht.

Rechtslage:

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsrderungsgesetzes in NRW, mit dem die zweite Fördertranche umgesetzt wird, wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2018 Nr. 2 vom 18.01.2018 veröffentlicht und ist somit am 19.01.2018 in Kraft getreten.

Mit dem Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.02.2018 über die Bereitstellung von Fördermitteln gemäß § 14 des Kapitels 2 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wurden der StädteRegion Aachen Fördermittel in Höhe von 7.530.197 € (90 % Förderanteil) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur bereit gestellt.

NRW.BANK.Gute Schule 2020

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) erhalten die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen vom Land Schuldendiensthilfen für Kredite, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen dienen. Die Schuldendiensthilfen werden den Kommunen durch vollständige Übernahme ihrer Zins- und Tilgungsleistungen für Kredite in einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro, die im Rahmen des Programms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" aufgenommen werden, gewährt. Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, erstellen ein von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließendes Konzept, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms "NRW.BANK.Gute Schule 2020" eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin prüfen sie systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude. Das Ergebnis ihrer Prüfung dokumentieren sie in einem Konzept, über das die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert wird (siehe Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0342). Das Konzept ist unabhängig davon dafür erforderlich, welche Zwecke (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) mit den Krediten finanziert werden.

DigitalPakt Schule NRW

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, BASS 11-02 Nr. 34; Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (DigitalPakt Schule NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen, gewährt das Land Nordrhein-Westfallen Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen

Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen und der Optimierung vorhandener Strukturen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der durch die StädteRegion aufzubringende Eigenanteil von mindestens 10 % (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Tranche sowie DigitalPakt Schule NRW) ist aus dem städteregionalen Haushalt zu tragen.

Die im Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 vorgesehenen Maßnahmen werden zu 100 % über die Zuwendung refinanziert.

Die konkrete finanzielle Abwicklung wird bei der jeweiligen Vorlage für die Auftragsvergabe der Einzelmaßnahme dargestellt.

Im Auftrag:

gez. Jücker

Anlagen:

Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen KInvFG II (Anlage 1)

Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen Gute Schule 2020 (Anlage 2)

Übersicht der vorgesehenen baulichen Maßnahmen DigitalPakt Schule NRW (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. April 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Februar 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 19. Februar 2020Sitzung des Bauausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung