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Mitgliedschaft der Städteregion Aachen im "Silent Rider e.V."


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. April 2020 (öffentlich)
Federführend
A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10269

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1. Er beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2020, einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft im Silent Rider e.V. zu stellen.

2. Er entsendet als Vertreter der StädteRegion Aachen in die Mitgliederversammlung des Silent Rider e.V. den_die jeweils amtierende Dezernent_in II derzeit Herr Gregor Jansen.

 

 

Sachlage:

Die Eifelgemeinden – wie auch viele Regionen bundesweit - leiden unter der Belastung des Motorradlärms, der ein zentrales Problem des Umwelt- und Gesundheitsschutzes darstellt. Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, hat die Region Nationalpark Eifel die Entwicklung der bundesweiten Kampagne „Silent Rider – Aktionsbündnis gegen Motorradlärm“ initiiert, die darauf abzielt, deutschlandweit Kräfte zu bündeln, um gemeinschaftlich mit möglichst vielen Mitgliedern und Unterstützern für das Thema „Motorradlärm“ zu sensibilisieren und Veränderungen zu erreichen. Hierzu sollen insbesondere politische Entscheidungsträger (Legislative auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene), aber auch Presse, betroffene Bürger, die Motorradcommunity, Verbände (Hersteller, Naturschutz etc.), ggf. auch prominente Persönlichkeiten, auf die umfassende Problematik des Motorradlärms in vielen Regionen Deutschlands hingewiesen werden.

Der Städteregionsausschuss wurde bereits in seiner Sitzung am 27.06.2019, Sitzungsvorlagen-Nummer: 2019/0299, über die Inhalte und Ziele des Aktionsbündnisses „Silent Rider – die Initiative gegen Motorradlärm“ informiert.

Die Initiative hat einen Forderungskatalog mit neun Kernforderungen erarbeitet, mit denen u.a. die Herabsetzung zulässiger Lärmgrenzwerte, hohe Strafen für technische Manipulationen am Fahrzeug sowie die Ausweitung von (technischen) Möglichkeiten, die eine effektivere Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch die Polizei und die Kreisordnungsbehörden ermöglichen sollen, gefordert werden (s. Anlage 1). Die Mitgliedschaft im „Silent Rider e.V.“ setzt keine vorbehaltlose inhaltliche Befürwortung des Forderungskatalogs voraus, vielmehr soll das grundsätzliche Ansinnen des „Silent Rider e.V.“ unterstützt werden.

Das seitens der Agentur „Welcome, Frechen“ ausgearbeitete Kommunikations- und Kampagnenkonzept „Silent Rider – Aktionsbündnis gegen Motorradlärm“ sieht vor, dass – beginnend mit einer professionell geleiteten Auftaktveranstaltung für die Presse - eine Kampagne mit fortlaufenden regionalen Aktionen und Veranstaltungen und sonstigen Werbemaßnahmen (Pressemitteilungen, Poster, Flyer, Radiospots, social media) gestartet wird, die – zwecks Präsentation des Erreichten - in einem Symposium gipfeln soll. Die Kampagne soll lt. Konzept über einen eigenen interaktiven Webauftritt mit „Aktions-Shop“ und Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung verfügen; ebenfalls wurden Vorschläge zum Hashtag, Claim, Kampagnenlogo, Plakataktionen etc. erarbeitet. Um den Vereinszweck zu fördern, wurde die Initiative so aufgebaut, dass sie regionsspezifisch angepasst werden kann.

Dem Kampagnenkonzept kann deutlich entnommen werden, dass sich die Aktion nicht generell gegen Motorradfahrer richtet, sondern nur gegen diejenigen, die durch ihr rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr unnötigen Lärm verursachen.

Die Gesamtkosten der Kampagne bis zum geplanten Symposium betragen nach der aktuellen Kostenschätzung der Agentur ca. 200.000 Euro.

Der nunmehr gegründete „Silent Rider e.V.“ verfolgt gem. § 3 Abs. 2 der Vereinssatzung den Zweck, das Kampagnenkonzept „Silent Rider – Aktionsbündnis gegen Motorradlärm“ zu finanzieren und umzusetzen. Dies soll durch die Zusammenarbeit aller dem Verein angehörenden Mitglieder geschehen. Weitere finanzielle Mittel sollen mithilfe eines Sponsoringkonzeptes, der Beteiligungsmöglichkeiten und Gegenleistungen aufzeigt (Nennung bei Veranstaltungen, auf der Website, auf Plakaten etc.), realisiert werden.

Als Mitglied im „Silent Rider e.V.“ erhielte die StädteRegion Aachen ein Mitspracherecht über die Ausrichtung der Kampagne, sie könnte ihre Mitgliedschaft auf der interaktiven Website www.silent-rider.de und den Silent Rider Social Media Kanälen presse- und öffentlichkeitswirksam darstellen, Maßnahmen im Sinne der Bekämpfung des Motorradlärms zentral über die Geschäftsstelle des Vereins bündeln, das Presseatelier des „Silent Rider e.V.“ mitbenutzen, um regionale Informationen zum Thema Motorradlärm verbreiten zu lassen u.v.m.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Die aktuelle Vereinssatzung ist als Anlage 2 beigefügt.

Rechtslage:

Die Mitgliedschaft der StädteRegion Aachen im Verein „Silent Rider e.V.“ ist freiwillig.

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe s) KrO NRW ist der Städteregionstag für die Entscheidung zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 8 der Vereinssatzung für den Verein „Silent Rider“ wird von den ordentlichen Mitgliedern eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben. Mit Beschluss des Städteregionsausschusses 2019/0299 wurde dem Aktionsbündnis „Silent Rider die Initiative gegen Motorradlärm“ ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 5.000,- gewährt. Dieser ersetzt die Aufnahmegebühr.

Die Höhe und die Fälligkeit der Aufnahmegebühr sowie der weiteren Beiträge werden gem. § 8 Abs. 3 der Vereinssatzung in einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung geregelt. Änderungen der Beitragsordnung bedürfen lt. § 8 Abs. 4 einer 2/3 Mehrheit der ordentlichen Mitglieder. Vor diesem Hintergrund sind Beitragszahlungen bzw. Beitragserhöhungen auch für ordentliche Mitglieder r die Zukunft denkbar.

Derzeit ist kein Jahresbeitrag vorgesehen, da die StädteRegion kein förderndes Mitglied im Sinne des § 8 Abs. 2 ist, sowie gemäß § 3 der Beitragsordnung als ordentliches Mitglied keine Beiträge entrichtet.

Soziale Auswirkungen:

Der Silent Rider e.V. setzt sich für ein sozialverträgliches Verhalten im Straßenverkehr ein, indem verkehrsgefährdende Fahrweisen und der damit einhergehende Lärm bekämpft werden sollen.

Die Lärmbelästigung kann negative soziale Auswirkungen haben, da sie die Volkswirtschaft durch erhöhte Gesundheitskosten, Umsatzeinbußen im Tourismus oder Wertminderungen bei Häusern und Grundstücken belasten kann.

In Vertretung:

gez.: Jansen

 

 

Anlagen:

Forderungskatalog (Anlage 1)

Vereinssatzung (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. April 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Februar 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug