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Schließung der Abendrealschule Aachen und Erweiterung des
Weiterbildungskollegs um den Bildungsgang Abendrealschule


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. April 2020 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10254

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass eine eigenständige Fortführung der Abendrealschule Aachen aufgrund der Tatsache, dass die gesetzlich erforderliche Schülerzahl bereits im zweiten Schuljahr unterschritten wird, nicht möglich ist und beschließt die Schließung der Abendrealschule Aachen zum 31.07.2021.
  2. Er beschließt die Erweiterung des Weiterbildungskollegs-Abendgymnasium und Kolleg um den Bildungsgang Abendrealschule zum 01.08.2021. Der neue Schulname ab 01.08.2021 lautet Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen“ (Abkürzung weiter WBK).
  3. Er beschließt, dass die derzeitigen Standorte in Aachen (Eintrachtstraße und Bischofstraße) und Würselen (Friedrichstraße) bis auf weiteres erhalten bleiben.
  4. Er beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Erweiterung in enger Abstimmung mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsarbeit des Weiterbildungskollegs.
  5. Da die derzeitigen Angebote für nachholende Schulabschlüsse der Abendrealschule sowie der mit recht konstanter Nachfrage operierenden VHS in absehbarer Zeit parallel nicht existenzfähig sind, beauftragt er die Verwaltung, mit der Stadt Aachen eine Abstimmung mit dem Ziel der Sicherung der erforderlichen Schülerzahlen im Bildungsgang Abendrealschule durchzuführen.

 

 

Sachlage:

Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0008. Mit dieser wurden gemeinsam mit der Standortkommune Stadt Aachen vereinbarte Ziele zur Sicherung und Fortentwicklung des Zweiten Bildungsweges in der StädteRegion Aachen sowie eine in drei Stufen angelegte Entwicklungsperspektive r ein differenziertes, ortsnahes Angebot in der Weiterbildung beschlossen.

Die Vorlage enthielt einen Prüfauftrag für die Verwaltung zur Frage, ob die Abendrealschule voraussichtlich zum Schuljahr 2021/2022 in das neue Weiterbildungskolleg-Abendgymnasium und Kolleg“ überführt werden sollte. Damit würde erreicht, dass alle drei Bildungsgänge in öffentlicher Trägerschaft in einer öffentlichen Schule angeboten würden, was auch inhaltliche Synergien schaffen würde (u.a. beim Einsatz der Lehrkräfte, jedoch auch bei der Ermöglichung von Übergängen zwischen den Bildungsngen). Zum damaligen Zeitpunkt lagen die Schülerzahlen der Abendrealschule Aachen mit 260 Studierenden noch deutlich über der Mindestschülerzahl von 160, womit auch die Option bestanden hätte, die Abendrealschule als eigenständige Schule weiterzuführen.

Es wird zudem Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage-Nr. 2019/0466 zur Sitzung des Ausschuss für Schulen und Bildung vom 07.11.2019. In dieser wurde die Rechtslage durch die Verwaltung dargestellt. Die nach dem Schulgesetz NRW erforderliche Mindestschülerzahl von 160 wird bereits im zweiten Jahr unterschritten mit zunächst 129 und jetzt noch 125 Studierenden (Statistikzeitpunkt 15.10. des Jahres). Eine eigenständige Fortführung der Abendrealschule ist daher rechtlich als Option nicht mehrglich, von den Schulleitungen der Abendrealschule und des Weiterbildungskollegs sowie der Verwaltung jedoch auch nicht beabsichtigt.

Am 17.01.2020 fand ein Abstimmungsgespräch zwischen der Verwaltung (A 40-Schulverwaltung) und der Bezirksregierung Köln (Dezernate 48 und 43) statt, in dem der Verwaltung zugesagt wurde, das im Beschlussvorschlag formulierte Vorgehen zu genehmigen.

Konkret soll der Bildungsgang Abendrealschule in der Bildungsregion Aachen erhalten bleiben, indem er zum 01.08.2021 nach Schließung der Abendrealschule zum 31.07.2021 im Weiterbildungskolleg organisiert wird, das dadurch einen neuen Schulnamen erhält. Das Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen verzichtet künftig auf die Aufzählung der angebotenen (dann drei) Bildungsgänge. Die Schulleitungen der Abendrealschule Aachen und des Weiterbildungskollegs-Abendgymnasium und Kolleg sind mit diesem Vorgehen einverstanden.

Der kurzfristige Verhandlungserfolg löst jedoch nicht das Problem der unterschrittenen Klassenfrequenzrichtwerte im Bildungsgang Abendrealschule (gleiche Angebotsstruktur und ähnliche Schülerzahlen unterstellt).

Die Bezirksregierung machte im o.g. Gespräch auf das im Schulgesetz normierte Abstimmungsgebot im Zweiten Bildungsweg aufmerksam (§ 23 Abs. 4 SchulG NRW) und teilte die Auffassung, dass es vor diesem Hintergrund eine Option sein könnte, Absprachen zwischen Stadt und StädteRegion Aachen zu den aktuell stabilen Angeboten VHS Aachen und Abendrealschule Aachen zu treffen (konkret: Angebote für Menschen ohne Schulabschluss an der VHS Aachen, Angebote Fachoberschulreife für Menschen mit Hauptschulabschluss ausschließlich im Bildungsgang Abendrealschule).

Andere greifbare Lösungen zur kurzfristigen Erhöhung der Schülerzahlen im Bildungsgang Abendrealschule sind nach übereinstimmender Bewertung aller Beteiligten nicht vorhanden.

Zuvor hatte der Schulausschuss der Stadt Aachen bereits in seiner Sitzung vom 28.11.2019 die Erwartung geäert, dass sich die StädteRegion Aachen als Schulträger für den Erhalt des Bildungsganges Abendrealschule in der Bildungsregion Aachen einsetzt und die beiden Verwaltungen gebeten, die Bildungsangebote abzustimmen.

Die perspektivische Idee „Haus des Lernens“ mit aufeinander aufbauenden Angeboten von

- VHS Aachen,

- Abendrealschule (dann im neuen WBK organisiert) und

- Abendgymnasium/Kolleg

wurde in diesem Kontext auch durch die Schulaufsicht als interessant und sinnvoll bewertet. Hier haben die beiden Verwaltungen eine gemeinsame Analyse der Schülercharakteristika sowie der Kostenstruktur vereinbart.

Die derzeitigen Standorte bleiben bis auf weiteres erhalten und deren Erreichbarkeit damit unverändert.

Rechtslage:

Gemäß § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW sind die Gemeinden bzw. Kreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich.

Gemäß § 23 Abs. 4 Schulgesetz NRW soll das Weiterbildungskolleg schulfachlich und organisatorisch mit den Einrichtungen der Weiterbildung zusammenarbeiten, die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anbieten. Die Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf die Abstimmung der schulabschlussbezogenen Bildungsangebote, auf gemeinsame schulabschlussbezogene Unterrichtsveranstaltungen und auf den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern. Die Bildungsangebote der Berufskollegs in der Region sind in die Abstimmung einzubeziehen.

Gemäß Weiterbildungsgesetz NRW schließt das Bildungsangebot der Einrichtungen der Weiterbildung (hier: Volkshochschulen Aachen und Nordkreis) den Erwerb von Schulabschlüssen ein (§ 3). Zum Aufbau eines Systems lebensbegleitenden Lernens arbeiten die Einrichtungen der Weiterbildung, die Schulen, insbesondere Schulen des

Zweiten Bildungsweges, die Hochschulen und die Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zusammen (§ 5).

 

 

Personelle Auswirkungen:

Bei der Organisation des Schulsekretariats wird nach der Schließung der Abendrealschule (0,7-Stelle) und Erweiterung des WBK (1,5 Stellen) ab 01.08.2021 eine Reduzierung des Stundenumfangs im Umfang einer 0,5 Stelle (auf 1,7 Stellen) erfolgen. Da sich davon unabhängig bereits r die Verwaltung das Erfordernis für eine „Springer“-Stelle r die 20 Schulsekretariate zeigte, um Stellenvakanzen abzufedern, soll diese 0,5-Stelle im Sinne einer Aufgabenverlagerung ab 01.08.2021 kostenneutral dazu genutzt werden, die Leistungsfähigkeit der Schulsekretariate dauerhaft zu sichern. Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, das für die Schulverwaltung notwendige Personal zur Vergung zu stellen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

s. personelle Auswirkungen; im Übrigen ergäben sich bei Weiternutzung der bisherigen Immobilien zunächst keine Veränderungen. Sollten zwischen den Trägern alternative Organisationsformen vereinbart werden, wären deren Auswirkungen vorab zu ermitteln.

Ökologische Auswirkungen:

Die StädteRegion Aachen ist als Schulträger bemüht, ein ortsnahes und umfassendes Bildungsangebot auch im Zweiten Bildungsweg vorzuhalten.

Soziale Auswirkungen:

Gerade die Angebote im Zweiten Bildungsweg tragen zur Bildungsgerechtigkeit in der Gesellschaft bei, da hier die Gelegenheit besteht, Schulabschlüsse nachzuholen, die im ersten Bildungsweg nicht erworben wurden bzw. erworben werden konnten.

Im Auftrag

gez.: Terodde


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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. April 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 19. März 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 04. März 2020Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Details
Tagesordnung