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Ausbau der Maßnahmen im Modellprojekt KOBSI zum Schuljahr 2020/2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. März 2020 (öffentlich)
Federführend
A 41 - Schulamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10346

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er unterstützt die Umsetzung des vorgeschlagenen Optionsmodells, das eine breite Partizipation der regionsangehörigen Kommunen ermöglicht und den gezielten Ausbau der KOBSI-Maßnahmen an Grundschulen mit besonderen Bedarfslagen in der Fläche rdert.
  2. Er stimmt dem personellen Mehrbedarf von fünf Stellen zu, der erforderlich ist, wenn alle Kommunen für eine gleichberechtigte Beteiligung im Optionsmodell votieren.
  3. Der Sperrvermerk r die für 2020 vorgesehenen Mittel wird aufgehoben.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Personalmaßnahmen r die im Rahmen der bis zum 30.04.2020 mit den Kommunen zu schließenden Kooperationsvereinbarungen einzuleiten.
  5. r den Haushalt 2021 sind entsprechende Mittel für Personalaufwendungen vorzusehen.

 

 

Sachlage:

Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2020 wurden weitere fünf Stellen für KOBSI ab dem Schuljahresbeginn 2020/2021 unter der Maßgabe bewilligt, dass die regionsangehörigen Kommunen ihrerseits ebenfalls fünf Stellen einrichten. Die hierfür eingeplanten Mittel für 2020 von 125.000 € wurden mit einem Sperrvermerk versehen, über dessen Aufhebung der Städteregionsausschuss entscheidet.

Im Rahmen von KOBSI wird die Inklusionspauschale des Landes in die Stärkung ausgewählter Schulen und damit in die konkrete Arbeit vor Ort investiert. Der Einsatz systemischer Inklusionsassistenzen wurde in den letzten fünf Schuljahren mit der Anhebung der zweckgebundenen Landesfinanzierung auf 21 Schulstandorte ausgedehnt (vgl. Liste „KOBSI-Schulen SJ 2019/2020“ in der Anlage).

Die systemische Assistenz wirkt inklusiv und präventiv. Sie kann Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen frühzeitig und flexibel aus dem System heraus auffangen, entlastet Lehrkräfte für ihre pädagogische Arbeit und stellt eine kostenmpfende Ergänzung zur 1:1-Schulbegleitung dar.

KOBSI bereichert das bisherige System der kostenintensiven individuellen Betreuung um die Alternative der inklusiven Unterstützung aus dem System heraus. Die Personalausgaben für den Einsatz von 23 Inklusionsassistenzen betragen 907.200 Euro für das laufende Schuljahr. Sie werden zu 80 % aus der Inklusionspauschale des Landes refinanziert. Die geschätzten Einsparungen durch die systemische Begleitung der Schülerinnen und Schüler, für die ohne den Einsatz der Inklusionsassistenzen einzelne Schulbegleitungen im Rahmen von § 35a SGB VIII hätten installiert werden müssen, belaufen sich im gleichen Zeitraum auf 1.104.000 Euro (ausgehend von einem Mittelwert von 24.000 Euro schuljährlich pro 1:1-Begleitung).

Weiterer Ausbau:

Mit dem durch den Städteregionstag beschlossenen finanziellen Anreiz für einen weiteren Ausbau des Modells der systemischen Inklusionsassistenz ist die Chance verbunden, zum kommenden Schuljahr 2020/2021 den Transfer des Modells in die Kommunen zu gestalten.

Nach den Erhebungen der Koordinierungsstelle ist ein Anstieg an individuellen Schulbegleitungen insbesondere im Primarbereich zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, sich beim weiteren Projektausbau auf Grundschulen zu konzentrieren (vgl. Sitzungsvorlage 2019/0119).

Bei der Umsetzung der Ausbaumaßnahmen hat sich die Schul- und Bildungsdezernentenkonferenz der StädteRegion in ihrer Sitzung am 11.02.2020 grundsätzlich für ein Optionsmodell zum Ausbau der systemischen Inklusionsassistenz an zehn zutzlichen Schulstandorten ausgesprochen, welches allen Kommunen bzw. Jugendämtern eine Beteiligung am Unterstützungsangebot der StädteRegion ermöglicht.


Die Trägerschaft wird optional von der jeweiligen regionsangehörigen Kommune oder der StädteRegion übernommen. Die Kosten für die systemische Inklusionsassistenz werden zwischen StädteRegion und regionsangehöriger Kommune hälftig geteilt.

Entsprechend der Schülerzahlen aus dem vorletzten Schuljahr (Berechnungsgrundlage für die kommunalen Zuteilungen der Inklusionspauschale) entfallen nach diesem Modell auf die regionsangehörigen Kommunen:

Aachen:4 Stellen

Baesweiler, Roetgen, Monschau, Simmerath: 1 Stelle

Alsdorf:1 Stelle

Eschweiler:1 Stelle

Herzogenrath:1 Stelle

Stolberg:1 Stelle

rselen:1 Stelle

Die Koordinierungsstelle im Schulamt steht den regionsangehörigen Kommunen, die den Ausbau in eigener Trägerschaft und Durchführungsverantwortung gestalten möchten, beim Transfer und im Übergang als Partner unterstützend und beratend zur Seite:

  • Sie sichert die Schnittstelle zur Schulaufsicht.
  • Sie berät bei der Auswahl zusätzlicher Schulstandorte.
  • Sie bietet konzeptionelle Unterstützung.
  • Sie stellt Instrumente für die administrative Umsetzung der Personalmaßnahmen zur Verfügung (Stellenprofil, Ausschreibung, Vergütung nach Jahresarbeitswochenstunden, Stundenzettel, Leistungskontrolle).
  • Sie leistet Hilfestellung bei der Implementierung der Arbeit an Schulen (Beratung der Schulleitung, Gelingensbedingungen, gute Beispiele aus der Praxis: Dokumentationsmuster, Vorlagen für Einsatzpläne, Einbindung in Kommunikationsstrukturen des multiprofessionellen Teams, Einsatz der Inklusionsassistenz in der Intensivbetreuung und zeitweise Herausnahme aus dem Unterricht, Entwicklung kompetenzorientierter präventiver Angebote)
  • Sie bietet die fachliche Stärkung der Assistenzen durch Qualifizierung, Fortbildung und kollegiale Fallberatung an.

Um die operative Umsetzung rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 sicher zu stellen, wird zwischen der jeweiligen regionsangehörigen Kommune und der StädteRegion bis zum 30.04.2020 eine entsprechende zweckgebundene Kooperationsvereinbarung geschlossen, in der die Rahmenbedingungen sowie die jeweiligen Verpflichtungen (z.B. zur Beratung und Unterstützung durch die Koordinierungsstelle der StädteRegion oder zur Sicherung von Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer systemischen Inklusionsassistenzstelle durch die regionsangehörige Kommune) festgehalten werden.

Rechtslage:

Bei der Maßnahme zum weiteren Ausbau der systemischen Inklusionsassistenz an Grundschulen im Schulamtsbezirk der StädteRegion Aachen handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Personalaufwendungen für den Ausbau der Maßnahmen auf bis zu zehn weiteren Grundschulen in den regionsangehörigen Kommunen zum Schuljahresbeginn 2020/2021 am 12.08.2020 sind im Personalbudget des Schulamtes für 2020 enthalten. Für den Haushalt 2021 sind entsprechende Mittel für Personalaufwendungen vorzusehen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für den Ausbau der systemischen Inklusionsassistenz werden zwischen der StädteRegion und der jeweiligen regionsangehörigen Kommune hälftig geteilt.

Das Optionsmodell bietet dabei zwei verschiedene Varianten an.

  1. Transfervariante A: Die Kommune entscheidet sich r die Durchführung der Maßnahme in eigener Trägerschaft und Durchführungsverantwortung nach den Rahmenbedingungen des Kooperationsvertrages (unter Einhaltung der Standards z.B. für die tarifliche Eingruppierung des Personals, der Qualifizierung und Fortbildung, des Rollenprofils, der Regelungen für den Einsatz in der Schule). Dabei steht ihr die Koordinierungsstelle im Schulamt unterstützend und beratend zur Seite. Aus den vom Städteregionstag bewilligten freiwilligen Mitteln erstattet die StädteRegion die hälftigen Personalkosten für den Einsatz der Inklusionsassistenz, die bei der regionsangehörigen Kommune beschäftigt ist. Die Zahlungen an die Kommune werden jeweils zu Beginn des Schuljahres am 01.08. und am 01.02. fällig.
  2. Ausbauvariante B: Die Kommune entscheidet sich dafür, dass die zusätzliche Inklusionsassistenz bei der StädteRegion Aachen beschäftigt wird und leitet anteilige Landesmittel nach § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion an die StädteRegion Aachen weiter. Die StädteRegion übernimmt die vollständige Administration und Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahme. Sie stellt sicher, dass für die wahrzunehmenden Aufgaben der systemischen Inklusionsassistenz fachlich geeignetes Personal ausgewählt und eingesetzt wird. Die Dienstaufsicht obliegt der StädteRegion mit allen arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Die Zahlungen an die StädteRegion werden jeweils zu Beginn des Schuljahres am 01.08. und am 01.02. fällig.

Die mit den Kommunen zu schließenden Kooperationsvereinbarungen regeln die möglichen finanziellen Folgen, wenn die Maßnahme nach §2b UStG ab 01.01.2021 umsatzsteuerrelevant wird.

Vorausgesetzt, die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Optionsmodell in der Ausbauvariante B ist an zehn Schulen erfolgreich und wird fortgesetzt, ist für das Haushaltsjahr 2021 von einem Jahreswert von 400.000 € auszugehen, wovon 200.000 € durch die städteregionsangehörigen Kommunen aus ihrer Inklusionspauschale erstattet werden.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Durch den Einsatz der systemischen Assistenzkräfte werden die Teilhabe- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche in der Städteregion Aachen erhöht.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

KOBSI-Schulen SJ 2019/2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. März 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 04. März 2020Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Details
Tagesordnung