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Zensus 2021; Übertragung der Aufgabe auf die Stadt Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. April 2020 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10286

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt die Ausübung des Optionsrechtes der Stadt Aachen gemäß. § 6 Abs. 3, S.2 des Aachen-Gesetzes und die damit verbundene örtliche Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen sowie die dafür formal notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2020/0164) zur Kenntnis.

  1. Er stimmt der der Sitzungsvorlage 2020/0164 als Anlage 2 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Umsetzung des Zensus 2021 für das übrige Gebiet der StädteRegion auf die Stadt Aachen zu.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, dar notwendige Haushaltsmittel im Entwurf des Haushalts 2021 und 2022 einzuplanen.

  1. Er ermächtigt die Verwaltung, weitere für diese Aufgabenübertragung notwendige organisatorische Schritte einzuleiten, damit eine reibungslose Übertragung und Durchführung der Aufgabe seitens der Stadt Aachen ermöglicht wird.

 

 

Sachlage:

2021 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2021 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Geude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2021 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet.

Im Rahmen des Zensus werden grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation in Deutschland erhoben.

Auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen werden zum Beispiel die Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Auch der Länderfinanzausgleich, die Berechnungen für EU-Fördermittel und die Verteilung von Steuermitteln beruhen auf den Zensusdaten.

Mit dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 ZensG 2021) vom 26.11.2019 hat der Bund aufgrund seiner europarechtlichen Verpflichtung eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) mit Stand 16.Mai 2021 (Zensusstichtag) als Bundesstatistik angeordnet. Die Länder führen den Zensus als eigene Angelegenheit durch und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Insoweit kommt den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren zu.

Das Zensusausführungsgesetz liegt in der Entwurfsfassung (Stand: 17.12.2019) vor. Die endgültige und verbindliche Bestätigung erfolgt durch das Landesausführungsgesetz zum Zensus 2021 (voraussichtlich Mitte 2020). Danach soll die Zuständigkeit für die örtliche Durchführung des Zensus 2021 gem. § 3 Abs. 1 des Entwurfes zum Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 (ZensG 2021 AG NRW) den kreisfreien Städten (Ziffer 1), den Kreisen für die kreisangehörigen Gemeinden (Ziffer 2) und gem. § 3 Abs. 1 Ziffer der StädteRegion Aachen für ihr gesamtes Regionsgebiet obliegen. Der zu Ziffer 3 im Gesetzesentwurf aufgenommene Zusatz „§ 6 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 des StädteRegion Aachen Gesetzes vom 26.02.2008 in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt“, verweist ausdrücklich auf die Optionsmöglichkeit der Stadt Aachen, die Aufgaben nach dem Zensusaushrungsgesetz für das Gebiet der Stadt Aachen in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Verwaltungsleitungen von Stadt und StädteRegion Aachen darauf verständigt, das Verfahren aus 2011 zu wiederholen. Die Stadt Aachen macht von der Option der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung Gebrauch und würde die Aufgabe für die StädteRegion Aachen bei Kostenerstattung und Mitwirkung übernehmen. Diese Vorgehensweise führt u.a. aufgrund der einmaligen organisatorischen Einrichtung einer Erhebungsstelle zu Synergien.

Nach intensiver Abstimmung innerhalb der Verwaltung wurden zwei öffentlich- rechtliche Vereinbarungen erarbeitet. Eine zur Ausübung des Optionsrechtes der Stadt Aachen und die damit verbundene örtliche Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen (Anlage 1) und eine weitere Vereinbarung zur Übernahme der örtlichen Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen, ausgenommen des Gebietes der Stadt Aachen durch die Stadt Aachen (siehe Anlage 2).

Elementar zur Umsetzung der Aufgabe ist die Einrichtung einer Erhebungsstelle. Diese soll im August 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Die Erhebungsstelle wird bis Februar 2022 aktiv sein. Die Besetzung besteht aus einem/einer Erhebungsleiter/in und Stellvertreter/in sowie ca. 8 Mitarbeitenden zur Datenerfassung und-übermittlung sowie zur persönlichen Auskunft. Die Büroräume werden voraussichtlich am Verwaltungsgebäude am Blücherplatz eingerichtet.

Aufgaben der Erhebungsstelle sind:

- Die Erreichbarkeit für mündliche, telefonische und schriftliche Anfragen von Auskunftspflichtigen und Erhebungsbeauftragten sichern

- Anschriften den einzelnen Erhebungsbeauftragten zuordnen (Bildung von Bezirken) und Vorbegehung der Anschriften mit Sonderbereichen

- Die Organisationspapiere erstellen, Erhebungsunterlagen bereitstellen

- Die zu Befragenden unterrichten und zur Auskunft auffordern

- Klärung von unstimmigen, unvollständigen oder fehlerhaften Erhebungsbögen

- Registrierung der Auskunftseingänge sowie Prüfung der Erhebungsunterlagen und Bereitstellung

Besondere Herausforderungen bestehen aktuell darin, dass das Wahlamt der Stadt Aachen aufgrund der stattfindenden Bundestagswahl anders als 2011 keine Kapaziten für den Zensus hat. Die Suche nach einer geeigneten Erhebungsstellenleitung hat daher Priorität.

Der Umfang des Zensus 2021 wird vergleichbar zu dem aus 2011 sein. Es werden Haushaltsstichproben (etwa 38.500) in der StädteRegion Aachen durchgeführt. Zudem wir die Stelle Unterstützung bei der Vollerhebung aller Gebäude und Wohnungen in der StädteRegion geben und alle Sonderanschriften ermitteln.

Rechtslage:

Der Städteregionstag ist zuständig gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW.

Gemäß dem Entwurf des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Aushrung des Zensusgesetzes 2021 (ZensG 2021 AG NRW) heißt es gemäß § 3 Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen

(1) Die örtliche Durchführung des Zensus 2011 obliegt

1. den kreisfreien Städten,

2. den Kreisen für die kreisangehörigen Gemeinden und

3. der Städteregion Aachen für ihr gesamtes Regionsgebiet; § 6 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) bleiben unberührt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Aufgabe wird auf die Stadt Aachen übertragen, so dass keine eigenen Personalressourcen vorgehalten werden müssen. Die Begleitung der Umsetzung erfolgt über vorhandene Personalressourcen in der Verwaltung.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Gemäß Entwurf des ZensG 2021 AG NRW § 7 gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen sowie der Städteregion Aachen für die mit diesem Gesetz verbundenen Mehrbelastungen einen finanziellen Ausgleich i.H.v. 39.583.023 Euro. Derzeit kann aufgrund der noch nicht vorliegenden gesetzlichen Grundlage keine konkrete Kostenschätzung vorgenommen werden. Es ist von einem vergleichbaren Aufwand wie in 2011 auszugehen. Hier haben sich für den Zensus Kosten i.H.v. 1.180.316,35 ergeben. Die Kostenerstattung des Landes betrug 1.179.118,00 , so dass sichr die StädteRegion Aachen ein Eigenanteil i.H.v. 1.198,35€ ergab. In den Haushaltsentwurf 2021 sowie 2022 werden die entsprechenden Haushaltsmittel (vorauss. 1 Mio € 2021und 200.000 € 2022) eingeplant.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Ausübung des Optionsrechts der Stadt Aachen (Anlage 1)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung des Zensus im Zuständigkeitsgebiet der StädteRegion Aachen (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. April 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 19. März 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 12. März 2020Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen
Details
Tagesordnung