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Euregionales Medienzentrum der Stadt und der StädteRegion Aachen unter
Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
- Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und weiteres Verfahren -


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10552

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1) Er nimmt die von der Verwaltung fristgemäß zum 30.06.2020 eingereichte Kündigung der der Sitzungsvorlage 2020/0410 als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Kenntnis.

2) Er nimmt den Jahresbericht 2019 und den Sachstand zur Überarbeitung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Kenntnis und spricht sich grundsätzlich für die Weiterführung des Euregionalen Medienzentrums für die gesamte Städteregion Aachen unter Beteiligung Ostbelgiens aus.

3) Er beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen und Ostbelgien die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung aufgrund der veränderten bildungspolitischen Rahmenbedingungen zu überarbeiten und eine tragfähige und allen Bildungseinrichtungen in der StädteRegion Aachen dienende Kooperationsgrundlage zu schaffen.

4) Zur Deckung des derzeitigen umfangreichen Beratungsbedarfs bei Schulen und Schulträgern bei der Ausstattung und Anwendung im Bereich der Medientechnik wurde der Haushaltsansatz r das Jahr 2021 im Produkt Bildungsbüro, Teilprodukt 943100-Bildungsbüro unter dem Sachkonto 523201-Beitrag zum Euregionalen Medienzentrum um 73.300,- auf insgesamt 264.000,- von der Verwaltung bereits angepasst und muss im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 beraten und beschlossen werden.

 

 

Sachlage:

Am 19.10.2017 hat der Städteregionstag die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) zum Betrieb des Euregionalen Medienzentrums (EMZ) positiv aufgenommen und einstimmig verabschiedet. Diese örV wurde zum 01.01.2018 rechtskräftig (siehe Anlage 1). Seitdem wird das EMZ durch die Stadt Aachen für alle Partner betrieben (§ 1 Nr. 1 örV).

Die Entwicklungen in den letzten Jahren haben aufgezeigt, dass der gemeinsam eingeschlagene Weg der Neuausrichtung eines Medienzentrums richtig war. Die Digitalisierung der Gesellschaft hat Medienkompetenz zu einer der wichtigsten Schlüsselkompetenzen unserer Zeit gemacht. Medienbildung in Kita und Schule ist nunmehr auch politisch in den Fokus gerückt. Der DigitalPakt Schule des Bundes hat aufgezeigt, dass eine intensive Abstimmung vor Ort mit konkreten Dienstleistungen für die zehn Kommunen als Schulträger nachgefragt wird. Und nicht zuletzt durch die Coronapandemie, welche enorme Herausforderungen für das lehrende und betreuende Personal von Kitas und Schule in Bezug auf das Lernen auf Distanz gebracht hat, wurde deutlich, welchen herausragenden Wert ein gemeinsames Medienzentrum für die Hilfestellung im Rahmen der digitalen Bildung bietet. Das Euregionale Medienzentrum setzt pädagogische und technische Standards in der gesamten Region und kann als staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft mit den Medienberatern des Kompetenzteams der Städteregion eine optimale Passung zwischen den pädagogischen Vorhaben einer Schule (innere Schulangelegenheiten) und der daraus resultierenden Medienausstattung (äere Schulangelegenheiten) herbeiführen. Dabei werden die personellen und zeitlichen Ressourcen von Kommune und Land unter einem Dach effektiv gebündelt. Die Vermittlung von Medienkompetenz erfolgt längs der Bildungskette und setzt bereits im Vorschulalter an. Damit werden auch die Bildungsübergänge mitgedacht und etwaige Lücken geschlossen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Qualifizierung von Multiplikatoren, sodass ein flächendeckendes Angebot angestrebt wird.

Es ist aber auch festzuhalten, dass die gestiegenen Anforderungen aller Kommunen im Einzugsgebiet nicht gleichmäßig erfüllt werden konnten. Zum Beispiel mussten zeitweise Dienstleistungen aufgrund von Personalproblemen eingestellt werden. Dies hat die Verwaltung als Vertragspartnerin seit Bestehen der neuen örV kritisch angesprochen und versucht, für Abhilfe zu sorgen.

Die Entwicklung einer digitalen Bildungslandschaft erfordert ein Medienzentrum, welches flexibel, schnell und bedarfsgerecht reagieren kann und die Schulträger intensiver einbindet.

Seit dem 04.12.2019 verhandeln die drei Vertragspartner, auch unter Einbeziehung der Leitung des Kompetenzteams NRW sowie der Vertretungen der Schulträger, über eine Weiterentwicklung der örV.

Insbesondere die Begleitung der Förderprogramme und diverser Ausstattungsinitiativen vervielfachte den Arbeitsaufwand im Beratungsbereich weiter und überstieg alsbald die personellen und zeitlichen Ressourcen des EMZ. Auf Basis der aktuellen örV konnten nicht mehr alle Kommunen gleichermaßen bedient werden. In einem moderierten Workshop, an dem sich alle Kommunen der Städteregion im Januar 2020 beteiligten, wurde daher ein personeller Ausbau des medientechnischen Bereichs besprochen und vereinbart.

Zudem wurde eine größere Eigenständigkeit des Medienzentrums besprochen, um ungeachtet der Verortung des EMZ als Team in der Abteilung Schule des Fachbereichs 45 im Dezernat IV der Stadtverwaltung Aachen flexibel und effizient auf den jeweiligen kommunalen Bedarf reagieren zu können.

Eine Überarbeitung der örV sollte planmäßig noch in dieser Wahlperiode vorgelegt werden. Die zwischen den Fachabteilungen beider Verwaltungen (Dez. V der StädteRegion und Dez. IV der Stadt Aachen) diskutierte neue Fassung der örV konnte jedoch noch nicht endverhandelt werden.

Aufgrund des Handlungsbedarfs hat die Verwaltung die vorsorgliche Kündigung der örV ausgesprochen. Folgende Kernpunkte sind der Verwaltung bei einer Überarbeitung der örV besonders wichtig:

- ein regelmäßig tagendes Steuerungsgremium mit zusätzlicher Vertretung der städteregionsangehörigen Kommunen (2 Sitze),

- Leitung des EMZ mit Entscheidungsbefugnis beim Einsatz des Personals innerhalb der sdteregionalen Gebietskulissen

- bei Bedarf Beteiligung der Vertragspartner des EMZ bei der Auswahl des Fachpersonals.

- Anpassung der personellen und finanziellen Ressourcen an die steigende Herausforderung digitaler Bildung

Die Verwaltung verweist auf den Jahresbericht 2019 des Euregionalen Medienzentrums (siehe Anlage 2), der ausführlich die Dienstleistungsangebote und Maßnahmen für die Bildungseinrichtungen der StädteRegion Aachen und Ostbelgiens sowie die angegangene Personal- und Organisationsentwicklung beschreibt.

Rechtslage:

Nach § 79 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung erfasst in der heutigen Zeit auch digitale Medien. Seit dem Jahr 2000 übernimmt diese Aufgabe für die Schulträger (außer Aachen) der Kreis Aachen und die StädteRegion Aachen als Nachfolgerin.

r eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) NRW maßgebend. Die Kündigung oder Aufhebung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist nach § 24 (5) GkG der zuständigen Aufsichtsberde (in diesem Falle Bezirksregierung Köln) anzuzeigen.

Sollte keine neue örV geschlossen werden würde die Kündigung zum 31.12.2021 wirksam.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Bei Weiterführung einer gemeinsamen örV sind keine personellen Auswirkungen zu erwarten.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Gem. § 5 Abs. 2 der örV tragen nach Abzug des Anteils der DG (11.000 €) die Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen die verbleibenden Kosten zu gleichen Teilen. Die anteiligen Ausgaben der StädteRegion Aachen werden im Haushalt der StädteRegion Aachen im Produkt Bildungsbüro, Teilprodukt 943100-Bildungsbüro unter dem Sachkonto 523201-Beitrag zum Euregionalen Medienzentrum ausgewiesen. Der Ansatz lag im Jahr 2020 bei 190.700 €.

Die drei Vertragspartner schlagen in Abstimmung mit den städteregionsangehörigen Kommunen eine Erhöhung der personellen Aufwendung im Bereich der Medientechnik (Kosten i. H. v. rund 73.300,- €hrlich) vor. Vorbehaltlich der Zustimmung des SRT wird der Haushaltsansatz entsprechend erhöht.

Soziale Auswirkungen:

Ein Medienzentrum im oben beschriebenen Sinne vermittelt Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig die erforderliche Medienkompetenz und unterstützt kompetent und sachgerecht die Bildungseinrichtungen bei ihrem Bildungsauftrag. Der Erwerb von Medienkompetenz trägt in der Folge zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit bei und ermöglicht insofern die Teilhabe an einer Gesellschaft im digitalen Wandel.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung seit 01.01.2018

Anlage 2: Jahresbericht 2019 des EMZ


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 27. August 2020Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug