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Sachstandsbericht - Nutzung des Berufskollegs in der Lothringerstraße; Antrag
der FDP-Städteregionstagsfraktion vom
[10.06.2020](si010.asp?YY=2020&MM=06&DD=10 "Sitzungskalender 06/2020 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10522

Sachlage:

Mit Antrag vom 10.06.2020 bat die FDP-Städteregionstagsfraktion um Aufnahme des obigen Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung der Sitzung des Städteregionsausschusses oder Städteregionstags am 19.06.2020. Aufgrund der Antragsfristen der Geschäftsordnung r den Städteregionstag und die Ausschüsse war zu diesem Zeitpunkt keine Aufnahme des Tagesordnungspunktes mehr möglich, weshalb in Absprache mit der FDP-Städteregionstagsfraktion eine Beratung im Städteregionsausschuss in seiner Sitzung vom 10.09.2020 erfolgt. Da bei dieser Beratungsreihenfolge zeitlich eine Vorberatung im Fachausschuss möglich ist, wurde der Tagesordnungspunkt auch für die Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung am 27.08.2020 aufgenommen.

Mit dem Antrag wird um einen Sachstandsbericht

a) zur Nutzung des Berufskollegs in der Lothringerstraße,

b) dem Neubau einer Berufsschule,

c) auf dem Campus oder einem anderen Ort,

d) die mögliche Finanzierung und

e) die Kombination mit einer Großsporthalle

gebeten.

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Themen gemeinsam behandelt.

Anfang/Mitte 2019 wurden gemeinsam mit dem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung Überlegungen zur Frage angestellt, welche räumlichen Voraussetzungen erforderlich sind, um die bestehenden und auch neue pädagogische Konzepte umsetzen zu können. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass das Bestandsgebäude einige Funktionalitäten modernerer Gebäude nicht oder nur eingeschränkt bietet (siehe Sitzungsvorlage 2019/0170 und 2019/0422).

Mit Antrag vom 20.11.2019 brachte die FDP-Städteregionstagsfraktion - eine Aufgabe des Schulgebäudes vorausgesetzt - mit der Idee eines Ausbildungswohnheimes eine mögliche alternative Folgenutzung r die Immobilie in die Diskussion ein (siehe Sitzungsvorlage 2020/0112 mit E1 und E2).

Die Verwaltung hat stets betont, dass im Rahmen der beruflichen Schulentwicklungsplanung die gesamte städteregionale Berufsbildungslandschaft und nicht nur singulär ein einzelner Standort zu betrachten sei, da zahlreiche Interdependenzen zwischen den Angeboten bestehen (Diskussion zur Sitzungsvorlage 2019/0425).

Zum Schuljahr 2019/2020 sind die Schülerzahlen der 10 Berufskolleg-Standorte insgesamt deutlich um -690 Schüler_innen von 18.501 auf nur noch 17.811 gesunken: Die niedrigste Schülerzahl, seitdem es eine gemeinsame, städteregionale Schulträgerschaft gibt (Schuljahr 2004/2005).

r das neue Schuljahr sind durch die Corona-Krise zahlreiche Unwägbarkeiten zu erwarten (Entwicklung des Ausbildungsmarktes, alternative Entscheidung für v.a. vollzeitschulische Bildungsgänge an Berufskollegs oder Entscheidung von Studienberechtigten zugunsten eines Studiums, usw.). Dazu kommt das Erfordernis, das Profil des BK Alsdorf vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen zu stärken, um auch diesen Standort weiterzuentwickeln (s. Sitzungsvorlage 2020/0113).

Bisher konnte kein geeigneter Standort in der Stadt Aachen r den Bau eines neuen Berufskollegs identifiziert werden. Die Idee des Baus einer Großsporthalle ist ebenfalls noch nicht beratungsreif.

Die mediale Diskussion über den Standort Lothringerstraße hat für Irritationen während der Anmeldephase gesorgt, da der Eindruck erweckt wurde, der Schulstandort würde unabhängig von der Entscheidung über einen Neubau geschlossen. Entsprechende Pläne verfolgt die Verwaltung nicht.

Im Gegenteil werden weitere Erhaltungsmaßnahmen und auch Ertüchtigungsmaßnahmen (z.B. Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Digitalisierung) - wie bei allen anderen Schulstandorten in Trägerschaft der StädteRegion Aachen - durchgeführt und weitere geplant. Entsprechende Investitionen greifen u.a. die Tatsache auf, dass sich die Bildungslandschaft durch die fortschreitende Digitalisierung erheblich verändert und dass gerade in der Beruflichen Bildung pädagogisch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Präsenzlernen und Distanzlernen zu definieren ist.

Zusammengefasst spricht derzeit aufgrund einer grundsätzlich veränderten Sachlage vieles dafür, die Idee eines Neubaus für das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung derzeit nicht weiter zu verfolgen. Es erscheint vielmehr zielführend, zu prüfen, wie die einzelnen Standorte räumlich bestmöglich genutzt und inhaltlich profiliert werden können. Entsprechende Überlegungen sollen im nachzuholenden Schulforum voraussichtlich im Dezember 2020 vorgestellt werden, wenn die neuen Schülerzahlen 2020/2021 ausgewertet sind.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Rechtslage:

Soweit Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände Schulträgeraufgaben nach § 78 Schulgesetz NRW zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Abs. 4) der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben ihnen Empfehlungen.

 

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 10.06.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 27. August 2020Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug