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Zweckverband Region Aachen;
Entwurf des Haushalts 2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10628

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1) Er nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 des Zweckverbandes Region Aachen zur Kenntnis.

2) Er stimmt der anteiligen Mitfinanzierung der Stichting euPrevent durch die StädteRegion Aachen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zu und bewilligt damit verbundene Haushaltsmittel für die erhöhte Zweckverbandsumlage der StädteRegion Aachen.

 

 

Sachlage:

Der Haushaltsentwurf des Zweckverbandes Region Aachen für das Jahr 2021 wurde am 18.06.2020 in die Zweckverbandsversammlung eingebracht (vgl. Anlage 1). Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist für die Zweckverbandsversammlung am 29.10.2020 vorgesehen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 weist in der Planung ein Volumen des Ergebnishaushaltes von insgesamt 3.552.809 aus. Gegenüber dem Vorjahr ist dieses Volumen nahezu unverändert geblieben (Reduzierung um ca.
71.000 in 2021 gegenüber 2020).

Auch die von den Mitgliedskörperschaften für das Jahr 2021 zu zahlende Zweckverbandsumlage ist mit insgesamt 1.527.085 gegenüber der Haushaltssatzung 2020 (1.527.096 €) kaum verändert. Der auf die StädteRegion Aachen entfallende Anteil der Verbandsumlage beläuft sich für das Jahr 2021 somit auf 371.566 € (Anteil 2020: 372.556 €).

Die mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf verbundene Stabilisierung der Zweckverbandsumlage ist allerdings wie auch im Vorjahr mit erkennbaren Risiken behaftet. Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die weiterhin problematische Liquiditätslage des Zweckverbandes, die aus dem hohen Anteil an Projektfinanzierungen resultiert, deren Rückfluss durch die Fördermittelgeber in der Regel zeitlich erst deutlich versetzt nach den tatsächlichen Ausgaben erfolgt. Im Falle unvorhersehbarer Entwicklungen oder kurzfristig hinzutretender Finanzbedarfe im Haushaltsjahr 2021 sind erneute finanzielle Nachschüsse der Mitgliedskörperschaften zum Erhalt der Liquidität des Zweckverbandes zu erwarten bzw. zu befürchten jedenfalls soweit nicht mit ckflüssen bereits vorfinanzierter Projektausgaben zu rechnen ist.

Ob bzw. inwieweit die Auswirkungen der Corona-Pandemie diese finanzielle Situation zusätzlich verschärfen oder möglicherweise entlasten kann von hier aus nicht beurteilt werden. Im Quartalsbericht des Zweckverbandes zum 31.03.2020 werden allerdings für den Fall, dass Projektaktivitäten (coronabedingt) im laufenden Jahr gänzlich ausfallen sollten, mögliche Einsparungen bei den hierfür eingeplanten Eigenmitteln benannt.

Wie bereits im Vorjahr ist auch im Haushaltsentwurf 2021 zudem auffällig, dass der Zweckverband im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung (Jahre 2022 2024) bei den Zuweisungen für lfd. Zwecke sowie insbesondere bei den Zuschüssen (EU, Land, Gemeinden) und sonstigen ordentlichen Erträgen erhebliche Reduzierungen erwartet. Gleiches gilt auch bei den ordentlichen Aufwendungen, allerdings gleichen die dortigen Kürzungen die geplanten Ertragsminderungen nicht aus. Kompensierend ist daher in den Jahren 2022 2024 planerisch ein stetiger Anstieg der Zweckverbandsumlage in Höhe von insgesamt 228.700 (Erhöhung 2024 gegenüber 2021) vorgesehen. Eine Erklärung für diese nachstehend in ihren Beträgen dargestellten Einplanungen ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.


Planansatz für das Haushaltsjahr
in €

2021

2022

2023

2024

Summe: Zuweisungen, Zuschüsse, sonstige ordentliche Erträge

2.025.724

1.609.794

1.118.193

1.081.061

Unterschied zum Vorjahr

-415.930

-491.601

-37.132

Ordentliche Aufwendungen

3.547.309

3.197.399

2.803.818

2.831.346

Unterschied zum Vorjahr

-349.910

-393.581

+27.528

Zweckverbandsumlage

1.527.085

1.593.105

1.691.125

1.755.785

Unterschied zum Vorjahr

+66.020

+98.020

+64.660

Den schrittweisen Anstieg der (anteiligen) Verbandsumlage im Zeitraum 2022 2024 übernimmt die Verwaltung nicht in die Haushaltsplanung. Mit Bezug auf die Beschlussfassung des Städteregionsausschusses vom 28.11.2019 zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Jahr 2020 erwartet die Verwaltung entsprechende Anpassungen in der Haushaltsplanung des Zweckverbandes, damit die Zweckverbandsumlage auch in den Folgejahren auf dem Stand des Jahres 2020 verbleibt.

Im vorliegenden Haushaltsentwurf ist ein Finanzierungsbeitrag für die Stichting euPrevent noch nicht berücksichtigt, da die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 18.06.2020 dieser Finanzierung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der zu beteiligenden te in den einzelnen Gebietskörperschaften zugestimmt hat (vgl. Anlage 2).

euPrevent ist ein euregionales Netzwerk zur Gesundheitsförderung. In diesem Netzwerk besteht eine nachhaltige Zusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensqualität der Bewohner der Euregio Maas-Rhein (EMR). 36 Netzwerkpartner (darunter der Zweckverband Region Aachen) arbeiten im Rahmen von euPrevent nachhaltig zusammen. Sie bestimmen den Inhalt von euPrevent und konkretisieren die dortigen Programme.

r die Jahre 2021 und 2022 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, dass „zur Finanzierung von euPrevent jeweils 30.000 € zusätzlich zur noch zu genehmigenden Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 von den Mitgliedskörperschaften (jeweils 6.000 € p. a.) an den Region Aachen Zweckverband zwecks Weiterleitung an den EVTZ EMR zur Verfügung gestellt werden.“

Der Zweckverband wird hierzu den vorliegenden Haushaltsentwurf hinsichtlich der Finanzierung euPrevent für die abschließende Beschlussfassung in den dortigen Gremien anpassen (Anpassung im Teilprodukt 0101, Allgemeine Verwaltung). Danach werden die Ergebnis- und Finanzpläne um jeweils 30.000 € in den betroffenen Jahren erhöht. Die Refinanzierung erfolgt lt. Beschlussfassung der Verbandsversammlung über die entsprechend erhöhte Zweckverbandsumlage in o. g. Höhe, welche durch die Mitgliedsgebietskörperschaften zu gleichen Teilen (jeweils 6.000 € p.a.) erstattet werden soll. Für die StädteRegion Aachen hat dies eine Erhöhung ihrer anteiligen Zweckverbandsumlage um 6.000 € zur Folge (für das Jahr 2021 danach also in Summe 377.566 statt den o. a. 371.566).

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass sich bei Abwicklung über die Zweckverbandsumlage (Umlagebemessung nach Einwohnerzahlen) ein Betrag in Höhe von rd. 7.300 € ergibt (24,33 % Anteil der StädteRegion Aachen r 2021). Inwiefern der Zweckverband bei Vorlage des Haushaltsentwurfs der Verteilung der Umlage gemäß der Einwohnerzahlen gerecht wird, zeigt sich erst mit den Unterlagen zur entsprechenden Verbandsversammlung am 29.10.2020.

Mit Blick auf die Unwägbarkeiten, die pandemiebedingt auch für das Jahr 2021 zu befürchten sind, kann kaum eine konsolidierende Planung erwartet werden. Sollten sich allerdings entsprechend der nur bedingt aussagefähigen Erwartungshaltung des Quartalsberichtes zum 31.03.2020 und des daraus abgeleiteten Forecast Spielräume im Haushalt bestätigen, wird erwartet, dass entsprechende Überschüsse (auch bloß liquide Überschüsse) vollständig zur Stärkung des Eigenkapitals und damit als Risikoabsicherung verwandt werden. Die Gegenfinanzierung neuer Aufgaben ist unter Gremiumsvorbehalt zu stellen. Dies muss im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 entsprechend gelten.

Zur Sitzung der Verbandsversammlung am 29.10.2020 wird der Zweckverband eine überarbeitete Fassung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2021 vorlegen, welcher die erforderlichen Mittel für euPrevent enthält. Im Vorfeld hierzu findet noch ein Abstimmungsgespräch mit dem Zweckverband Region Aachen statt. Sollten im Zuge des Termins weitere Änderungsbedarfe resultieren, werden diese in den geänderten Haushaltsentwurf für die kommende Verbandsversammlung am 29.10.2020 aufgenommen. Die Verwaltung hat sich hinsichtlich des Beschlussvorschlags zu dieser Vorlage mit der Stadt Aachen abgestimmt und sich an der dortigen Vorlage FB 02/0214/WP17 für die Ratssitzung am 16.09.2020 orientiert.

Hinweis

Die im Text der Vorlage genannte Anlage 1 Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 des Zweckverbandes Region Aachen“ (Stand: 30.06.2020) ist ausschließlich über das Ratsinformationssystem (Allris) abrufbar.

Rechtslage:

Die Mitgliedschaft im Zweckverband Region Aachen ist eine freiwillige Maßnahme der StädteRegion Aachen. Durch die vorliegende Beschlussfassung soll über Haushaltsmittel für 2021 verfügt werden, daher ist eine Entscheidung des Städteregionstages erforderlich.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die StädteRegion.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r das Jahr 2021 werden beim Sachkonto A/537920 Umlage Zweckverband Region Aachen insgesamt 378.000 im Produkt 150201 Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der StädteRegion Aachen eingestellt.

Aufgrund der in der Sachlage dargestellten Beschlusslage zu eu-Prevent und der damit verbundenen finanziellen Bedarfe kann eine Deckung durch die im Haushaltsentwurf der StädteRegion berücksichtigten Haushaltsmittel erfolgen. Sollten die benötigten Mittel jedoch in die Zweckverbandsumlage einfließen und damit nach Einwohnerzahl verrechnet werden, ist der bisher im Haushaltsentwurf der StädteRegion r 2021 veranschlagte Betrag des vorgenannten Sachkontos um rd. 900 € zu erhöhen.

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlagen:

Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 des Zweckverbandes Region Aachen (wird aus Gründen der Ressourcen-Schonung nur digital im Ratsinformationssystem (Allris) hinterlegt) (Anlage 1)

Vorlage/Beschluss zur Finanzierung der Stichting euPrevent (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
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