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Evaluation der Richtlinien zur Förderung des Sports; weitere Übertragung der
Sportförderung auf den RegioSportBund Aachen e.V.


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10589

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt die aktualisierten Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung des Sports im Altkreis Aachen“ in der in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0446 dargestellten Fassung.

  1. Er beschließt, die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel für den Bereich des Altkreises Aachen weiterhin dem RegioSportBund Aachen e.V. (RSB) zu übertragen. Die Auszahlung der Fördermittel an den RSB erfolgt jährlich jeweils nach Rechtskraft der Haushaltssatzung.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die als Anlage 2 zur Sitzungsvorlagen Nr. 2020/0446 beigefügte „Vereinbarung zur Übernahme der Antragssachbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel für den Altkreis Aachen“r die Zeit ab 01.01.2021 mit dem RSB abzuschließen.

 

 

Sachlage:

In seiner Sitzung am 27.10.2016 hat der Städteregionstag im Rahmen des Strukturkonzeptes die „Richtlinien der Städteregion Aachen zur Förderung des Sports“ beschlossen und die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel für den Bereich des Altkreises Aachen dem RegioSportBund Aachen e.V. (RSB) aufwandsneutral zunächst für die Jahre 2017 bis 2020 übertragen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0333).

Gleichzeitig wurde vereinbart, dass der RSB und die Verwaltung im Frühjahr 2020 eine gemeinsame Evaluation der Entwicklungen in den Jahren 2017 2019 vornehmen und diese dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss, dem Sdteregionsausschuss und dem Städteregionstag mit einem Handlungsvorschlag für die folgenden Jahre vorlegen.

Die o.g. Regelung hat sich als sehr positiv erwiesen. Die Zusammenarbeit zwischen dem RSB und der StädteRegion Aachen (Amt für Kinder, Jugend und Familie) ist in der gesamten Zeit sehr gut verlaufen. Es hat sich gezeigt, dass die neuen Förderbereiche sehr sinnvoll, die Teilbudgets bzw. Förderanteile im Rahmen des Gesamtbudgets aber teilweise zu verändern sind.

Die Sportvereine nehmen die angebotenen Fördermöglichkeiten gut an. Im Jahr 2019 wurde bisher mit der Summe von 99.390,28 € die höchste Bewilligungssumme seit Einführung der neuen Sportförderrichtlinien ausgeschüttet. Der RSB hat seine Bereitschaft signalisiert, auch zukünftig zu den in der als Anlage 2 beigefügten Vereinbarung genannten Konditionen die Antragsbearbeitung zu übernehmen.

Es wird daher vorgeschlagen, die bewährte Verfahrensweise fortzuführen und im Rahmen der gemeinsamen Evaluation für die Zeit ab dem 01.01.2021 folgende Änderungen der Vereinbarung und der Richtlinien vorzunehmen:

Vereinbarung zwischen dem RSB und der Städteregion Aachen:

  • Der RSB übernimmt über den 31.12.2020 hinaus weiterhin die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel der StädteRegion Aachen für den Bereich des Altkreises Aachen.
  • r die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel stellt die StädteRegion dem RSB ab 2021 jährlich einen Beitrag von bis zu 8.000 € als Aufwandsentschädigung zur Verfügung (bisher 6.900 €, Anpassung an gestiegene Personalkosten und Umfang des Verwaltungs- und Beratungsaufwandes).
  • Die Fördersumme für die Vereine beträgt vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzung weiterhin jährlich 112.600 €.
  • Die Auszahlung erfolgt zukünftig jeweils unmittelbar nach Rechtskraft der Haushaltssatzung.

Richtlinien zur Förderung des Sports:

  • Der Pro-Kopf-Zuschuss für Vereine pro jugendlichem Vereinsmitglied wird von 2,25 € auf 2,50 € erhöht, wobei förderfähig Vereine mit einer Mindestzahl von 10 Mitgliedern (bisher 20) sind. Das Budget von 55.000 € reicht auch zukünftig aus, da dieses mit der bisherigen Förderung von 2,25 € nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
  • Die Gesamtsummen für die einzelnen Förderbudgets werden aufgrund der Erfahrungen der letzten 3 Jahre wie folgt neu aufgeteilt:

neu:

bisher:

Vereinsbezogene Kinder und Jugendarbeit

55.000 €

55.000 €

Aus- und Weiterbildung

10.000 €

14.000 €

Talentförderung

4.000 €

2.000 €

rderung des jungen Ehrenamts

3.600 €

3.600 €

Sportgeräteförderung

30.000 €

26.000 €

Projektförderung

10.000 €

12.000 €

112.600 €

112.600 €

Nach wie vor gilt die Regelung, dass Mittel bedarfsbezogen den anderen Budgets zugeführt werden können, wenn nach Ablauf des Stichtages noch Mittel in den einzelnen Budgets verfügbar sind.

  • Der Stichtag für die Antragstellung und für die Verlagerung von Mitteln in andere Budgets wird vom 30.09. auf den 31.10. verlegt. Das Auswahlgremium findet jeweils im November statt.
  • Das Mindestalter für die Ehrenamtsstipendien wird auf 16 Jahre herabgesetzt (bisher 18 Jahre).
  • Bei der Förderung von Aus- und Weiterbildung sind zukünftig auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung förderfähig, da häufig bei entsprechenden Angeboten vom Veranstaltenden Pauschalpreise festgelegt werden. Die maximale Fördersumme pro Jahr und Verein beträgt nun 1.000 € (statt bisher 750 €).
  • Im Rahmen der Sportgeräteförderung ist zukünftig mindestens ein Angebot vorzulegen.
  • Die jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltungen erhalten zukünftig vom RSB statt Zweitschriften von Bewilligungsbescheiden jeweils zum Ende des Jahres zur Information eine Aufstellung der ausgezahlten Fördergelder in Form einer Excel-Tabelle.

Die als Anlage 2 beigefügte Vereinbarung ist mit dem RSB abgestimmt.

Über die Entwicklung wird weiterhin jährlich im Kinder- und Jugendhilfeausschuss berichtet.

Rechtslage:

Bei der Sportförderung im Altkreis Aachen handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f KrO NRW ist der Städteregionstag zuständig für den Erlass von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

In der Haushaltssatzung 2021 werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionstages wie folgt im Produkt 08.01.01 „rderung von Sportvereinen (allg. RU) veranschlagt:

Aufwendungen

Zuweisungen an den RegioSportBund für Sportförderung (SK 531742)112.600 €

Beitrag an den RegioSportBund für Antragssachbearbeitung (SK 523801) 8.000 €

Nach NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Der organisierte Sport leistet einen wichtigen Beitrag zu einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung und trägt zur Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen sowie in besonderem Maße zur Inklusion bei.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlagen:

Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung des Sports im Altkreis Aachen (Anlage 1)

Vereinbarung zur Übernahme der Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel für den Altkreis Aachen (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 03. September 2020Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung