Teilen:

Fortführung der Energieberatungsstelle in der StädteRegion Aachen; Neufassung
des Vertrags mit der Verbraucherzentrale NRW e.V.


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Dezernat IV
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10586

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt die Fortführung der Energieberatungsstelle in der StädteRegion Aachen und beauftragt die Verwaltung, den der Sitzungsvorlage 2020/0443 als Anlage beigefügten Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW e.V. abzuschließen.

 

 

Sachlage:

Bereits seit 1995 nimmt die Verbraucherzentrale NRW e.V. (VZ) im ehemaligen Kreis Aachen und in der StädteRegion Aachen die Aufgabe der Energieberatung wahr.

Die VZ übernimmt mit dem Betrieb der Energieberatungsstelle die Aufgabe, die Verbraucher_innen in der StädteRegion in den Themenbereichen Energie und Klimaschutz zu unterstützen. Dazu hält sie ein Informations-, Aktions- und Beratungsangebot bereit und berät die Allgemeinheit und Einzelpersonen sachlich, unabhängig und anbieterneutral zu Fragen des Klimaschutzes und der Energieeffizienz in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Thematische Schwerpunkte sind die Nutzung erneuerbarer Energien und die Unterstützung der Verbraucher_innen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Förderprogramme, insbesondere auch derjenigen der StädteRegion Aachen, vgl. SV-Nrn. 2020/0386 und 2020/0339 „rderung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Solarkollektoranlagen und Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung“.

Zur öffentlichkeitswirksamen Umsetzung wird Medienarbeit betrieben, es gibt Kurs, Vortrags-, Gruppenberatungs- und Exkursionsangebote sowie Informationsveranstaltungen mit Handwerkern und Architekten, Bau- und Wohnungsämtern sowie anderen relevanten Zielgruppen und kostenlose Beratung und Information auf Messen oder sonstigen Veranstaltungen im öffentlichen Raum sowie digital via Videochat. Außerdem werden kommunale und regionale Initiativen und Produkte, insbesondere auch der kommunalen Energieversorgungsunternehmen, zu Klimaschutz und Energiewende mit Bezug zu privaten Verbraucher_innen unterstützt und es erfolgt eine aktive Vernetzung der relevanten Akteure im Energiebereich vor Ort.

Der derzeit gültige Vertrag zwischen der StädteRegion Aachen und der VZ wurde am 06.04.2017 durch den Städteregionstag beschlossen (SV-Nr. 2017/0142) und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2020, so dass nun die Verlängerung der vertraglichen Bindung ansteht.

Der als Anlage beigefügte Vertragsentwurf wurde zwischen den Vertragspartnern im Vorfeld abgestimmt sowie mit den regionalen Energieversorgungsunternehmen, die sich weiterhin zur Kostenbeteiligung bereit erklärt haben. Sie leisten wie bislang eine Kofinanzierung von insgesamt 44.000 €/Jahr.

Die Vertragslaufzeit wird zunächst auf 3 Jahre, d.h. bis 31.12.2023, festgelegt. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag bis 31.12.2025.

Im Vergleich zur bisherigen Vertragslaufzeit prognostiziert die Energieberatungsstelle in den kommenden Jahren eine Kostensteigerung. Die Gesamtkosten der Energieberatungsstelle in der StädteRegion Aachen steigen gemäß Wirtschaftsplanung der VZ von rund 124 T€ in 2021 auf 131 T€ in 2023. Der auf die StädteRegion und die kommunalen Energieversorgungsunternehmen entfallende 50%-ige Anteil steigt entsprechend von 61.853 € in 2021 auf 65.392 in 2023. Die Kostensteigerung auf kommunaler Seite ist bei gleichbleibender Beteiligung der Energieversorgungsunternehmen durch die StädteRegion aufzufangen.

Die Ursacher diese Steigerung liegt zum einen im Bereich der Personalkosten, da der maßgebliche Tarifvertrag eine neue Bewährungsstufe/Endstufe erhalten hat, die ab 2021 bei der Energieberatungsstelle greift. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund personeller Veränderungen ab 2022 ff. eine Kostenentlastung eintreten wird, die die nachstehende Prognose für die kommunale Seite verbessern wird. Zum anderen ist die Ursache der Kostensteigerung darin zu sehen, dass der Verteilungsschlüssel im Rahmen der „EFRE-Förderung“ (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) von bisher 42 % für die Kommunen auf 50 % steigt.

2020

2021

2022

2023

Gesamtkosten

123.706

127.192

130.784

Kommunaler Anteil

57.500 €

61.853 €

63.596 €

65.392 €

Kofinanzierung EVUs

44.000 €

Anteil StädteRegion

13.500 €

17.853 €

19.596 €

21.392 €

Steigerung / Jahr

+ 4.353 €

+ 1.743 €

+ 1.796 €

Der Vertragsentwurf wurde inhaltlich in zwei zentralen Aspekten weiterentwickelt.

Zum einen ist eine enge Abstimmung mit der Stadt Aachen erfolgt, wo die Verbraucherzentrale ebenfalls eine Energieberatungsstelle betreibt. Künftig ist eine Kooperation der beiden Energieberatungsstellen vertraglich dergestalt sichergestellt, dass Verbraucher_innen aus der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen unabhängig von ihrem Wohnort in beiden Geschäftsstellen im Rahmen des bestehenden Ressourcenumfangs eine Erstberatung wahrnehmen können.

Zum anderen legt der Vertrag fest, dass künftig halbjährliche Abstimmungs- und Informationsgespräche zwischen der StädteRegion und der VZ stattfinden, deren Koordination durch die Energieberatungsstelle erfolgt, die zu den Sitzungen einen Sachstandsbericht vorlegt und über die Planung der Aktivitäten für das folgende Halbjahr berichtet. Zu den Halbjahresgesprächen werden Vertreter der kommunalen Energieversorgungsunternehmen eingeladen. Die dadurch initiierte regelmäßige Kommunikation trägt dazu bei, dass die Angebote der Energieberatungsstelle noch passgenauer als bisher mit den kommunalen Klimaschutzaktivitäten und Förderangeboten abgestimmt werden können.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen. Die Entscheidung über die Vertragsfortführung obliegt dem Städteregionstag.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der kommunale Zuschussanteil an der Energieberatungsstelle in der StädteRegion Aachen steigt entsprechend der unter Sachlage dargestellten Übersicht von bisher 57.500 € auf 61.853 € in 2021 und weiter auf 65.392 in 2023. Hiervon übernehmen die Energieversorgungsunternehmen einen konstanten hrlichen Betrag von 44.000, so dass der durch die StädteRegion zu tragende Anteil von 17.853 € in 2021 auf 21.392 in 2023 steigt. Die entsprechenden Mittel sind für 2021 bereits im Haushaltsplanentwurf im Produkt 14.01.02 „Klimaschutz“ bei Sachkonto 531812 berücksichtigt und sind in den Haushalten 2022-2023 weiter einzuplanen.

Ökologische Auswirkungen:

Die Energieberatungsstelle in der StädteRegion Aachen unterstützt die Verbraucher_innen mit verschiedenen Angeboten in den Bereichen Energieeinsparung und Klimaschutz und leistet Hilfestellung bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel in diesen Bereichen. Sie initiiert somit investive Maßnahmen der Verbraucherseite und trägt zu einem energieeffizienten und ressourcenschonenden Nutzerverhalten und einer Reduktion des CO2-Ausstoßes bei.

Im Auftrag:

gez.:cker

 

 

Anlage:

Entwurf des Vertrags zwischen der StädteRegion Aachen und der Verbraucherzentrale NRW e.V. über die Energieberatungsstelle in der StädteRegion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 03. September 2020Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Details
Tagesordnung