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Freiwillige Förderungen im Sozialbereich;
Antrag der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e. V.


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10619

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2021 eine freiwillige Förderung der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. zur Finanzierung des Projektes „Vorortberatung von Mädchen und Frauen in der StädteRegion Aachen“r den Zeitraum 01.01. 31.12.2021 in Höhe von 23.778 €.

 

 

Sachlage:

Mitte 2019 hatte der Verein „Frauen helfen Frauen“ einen Antrag auf Fördermittel r die Einrichtung einer zweiten Frauenberatungsstelle beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW gestellt. Mit einem Letter of Intent hat die Verwaltung diesen Antrag unterstützt. Über diesen Antrag ist bisher noch nicht entschieden worden.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 wurde durch den Städteregionstag in seiner Sitzung am 12.12.2019 beschlossen, 23.000r das Projekt bzw. die Mitfinanzierung der Förderung durch das Land NRW bereitzustellen (s. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2019/0550).

Da der Bedarf an Beratung gestiegen ist, hat sich der Verein seinerzeit entschlossen, vorläufig und unter Vorbehalt mit der Vorortberatung in Eschweiler zu beginnen. Dabei sollten im Falle einer Bewilligung durch das Ministerium die beantragten Mittel in eine Restmittelfinanzierung fließen.

Am 07.02.2020 wurde durch die Beratungsstelle „Frauen helfen Frauen e.V.“ ein Antrag auf Mitfinanzierung des Projektes „Vorortberatung von Mädchen und Frauen in der StädteRegion Aachen, hier in der Stadt Eschweiler“ zunächst für den Zeitraum 01.04. 31.12.2020 gestellt.

In seiner Sitzung vom 19.03.2020 hat der Städteregionsausschuss eine freiwillige Förderung der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. zur Finanzierung der „Vorortberatung von Mädchen und Frauen in der StädteRegion Aachen, hier in Eschweiler“r den Zeitraum 01.04. 31.12.2020 in Höhe von 16.113 € beschlossen (s. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2020/0219). Seit dem 01.07.2020 finden die wöchentlichen Beratungsstunden in den Räumlichkeiten der Villa Faensen Haus der Begegnung in Eschweiler - statt. Die Villa Faensen befindet sich in der Trägerschaft der Stadt Eschweiler. Es ist beabsichtigt, einen Vertrag über die Nutzung der Räumlichkeiten mit der Stadt Eschweiler zu schließen. Hierüber wurde am 27.08.2020 im Ausschuss für Soziales und Senioren der Stadt Eschweiler entschieden.

Am 03.08.2020 hat die Beratungsstelle „Frauen helfen Frauen e.V.“ bei der Verwaltung einen weiteren Antrag auf Mitfinanzierung des Projektes „Vorortberatung von Mädchen und Frauen in der StädteRegion Aachen, hier in der Stadt Eschweiler“ gestellt (s. Anlage). Eine Bewilligung des Antrages aus 2019 durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW liegt bisher immer noch nicht vor. Deshalb erfolgt die Antragstellung für die Beratungsstelle in Eschweiler nur vorläufig und unter Vorbehalt. Beabsichtigt ist, bei einer Ablehnung des Antrages des Ministeriums, das Angebot in Eschweiler längerfristig anzulegen. Im Falle einer Genehmigung des Antrages durch das Ministerium soll ein erneuter Antrag gestellt werden, der dann allerdings in die Restmittelfinanzierung fließen soll.

Aus Sicht der Verwaltung ist das erweiterte Angebot in Eschweiler grundsätzlich eine gute Ergänzung zum bereits bestehenden Beratungsangebot in der StädteRegion Aachen.

Rechtslage:

Bei der Förderung des Projektes „Vorortberatung von Mädchen und Frauen in der StädteRegion Aachen, hier in der Stadt Eschweiler“ handelt es sich um freiwillige Leistungen der StädteRegion Aachen.

Gemäß § 12 Buchstabe b) und § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 ist der Städteregionsausschuss nach Anhörung des zuständigen Fachausschusses zuständig für die Gewährung von Zuschüssen ab 5.000 € bis 250.000 €. Da die Verwaltung vorschlägt, über Haushaltsmittel des Jahres 2021 zu verfügen, ist eine Entscheidung des Städteregionstages erforderlich.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2021 stehen im Produkt 05.01.01 „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ im Sachkonto 531724 „Zuschuss Frauen helfen Frauen“ Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 97.150,00 € zur Verfügung.r die bestehende Leistungsvereinbarung mit Frauen helfen Frauen e. V. sind 73.886 € gebunden. Für das vorgenannte Projekt stehen damit noch 23.264 € zu Verfügung. Die fehlenden 514 € stehen bei entsprechender Beschlussfassung der Vorlage 2020/0470 im Budget des A 50 im Produkt 05.01.01 „Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW, Teilprodukt 950170 „Freiwillige Förderungen“ im Sachkonto 531725 „Zuschuss Rückhalt e. V.“ zur Verfügung.

Soziale Auswirkungen:

Die Beratungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für Frauen in Not. Durch das Beratungsangebot erhalten die von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen entsprechend ihrer Bedürfnisse fachliche Hilfe und Unterstützung.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Antrag der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen e.V. vom 03.08.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 09. September 2020Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Details
Tagesordnung