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Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 gem. §
53 (1) KrO NRW i.V.m. § 116 a GO NRW


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10609

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt, auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 zu verzichten und die Verwaltung zu beauftragen, einen Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 zu erstellen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Im Zuge des Inkrafttretens des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (2. NKFWG) wurde in der Gemeindeordnung NRW der § 116a GO NRW eingefügt. Dieser regelt die Möglichkeit einer Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses.

Der Städteregionstag kann bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres entscheiden, ob auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet werden kann.

Voraussetzung für den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses ist, dass am Abschlussstichtag des Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der drei nachstehend aufgeführten Merkmale zutreffen:

1.Die Bilanzsummen der Städteregion und der einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche übersteigen insgesamt nicht mehr als 1.500.000.000 Euro.

2.Die ordentlichen Erträge der einzubeziehenden Tochterunternehmen machen weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus.

3.Die Bilanzsummen der einzubeziehenden Tochterunternehmen machen weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde aus.

Durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) wurde ein sog. „Befreiungstool“ entwickelt, an dem sich zur Ermittlung der Befreiungsvoraussetzungen bedient wurde.

In den Konsolidierungskreis wurden folgende Unternehmen einbezogen:

-Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft GmbH

-enwor energie & wasser vor Ort GmbH

-Wirtschaftsförderungsgesellschaft der StädteRegion Aachen

-Senioren- und Betreuungszentrum Eschweiler

Als Ergebnis der Auswertung (Anlage 1) ist festzuhalten, dass die Ziffern 1 bis 3 erfüllt sind und die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung des Gesamtabschlusses erfüllt sind.

Sofern von der größenabhängigen Befreiung mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht wird, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.

Die Prüfung zur Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses ist jedes Jahr erneut vorzunehmen und bedarf in jedem Jahr eines Beschlusses des Sdteregionstages.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Personelle Auswirkungen:

keine

In Vertretung:

gez.: Jansen

 

 

Anlage: Auswertung Prüfung Befreiungsmöglichkeit


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug