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Gewährung von Entschädigungen für Online-Fraktionssitzungen an
Mandatsträger_innen


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10257

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er genehmigt nachträglich die bereits im Rahmen der Ausbreitung von COVID-19 gezahlten Entschädigungen r Online- Fraktionssitzungen an Mandatsträger_innen.
  2. Er beschließt, auch über die COVID-19-Pandemie hinaus, die Zulässigkeit der Gewährung von Entschädigungen im Rahmen von Online- Fraktionssitzungen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie, den damit einhergehenden Kontaktverboten und den vorgeschriebenen Mindestabständen für Zusammenkünfte hatten die kommunalen Gebietskörperschaften über die Gewährung von Entschädigungenr die Teilnahme an Online- Fraktionssitzungen zu entscheiden.

Maßgeblich für die Städteregion Aachen sind die §§ 30 und 31 KrO NRW, die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (EntschVO), die Hauptsatzung der Städteregion Aachen i.d.F. der 2. Änderungssatzung vom 06.04.2017 und das Landesreisekostengesetz NRW. Auf diesen Grundlagen werden seitens der Städteregion Aachen folgende Entschädigungen an Mandatsträger_innen gewährt:

  • Verdienstausfallersatz bzw. Entschädigung für die Haushaltsführung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Fahrkosten
  • Aufwandsentschädigungen (lediglich für die Städteregionstagsmitglieder)
  • Sitzungsgeld (lediglich für die übrigen Ausschussmitglieder)

Da, bis auf die Gewährung von Fahrkosten, auf Grundlage der o.a. Bestimmungen bisher keine der vorstehend aufgeführten Entschädigungszahlungen an die körperliche Anwesenheit eines_einer Mandatsträgers_Mandatsträgerin geknüpft war, hat die Städteregion Aachen, mit Ausnahme der Zahlung von Fahrkosten, die Entschädigungen auch im Rahmen von Online Fraktionssitzungen in der Zeit der COVID-19-Pandemie gewährt. Vor dem Hintergrund der Förderung des ehrenamtlichen Engagements sollten für die Mandatsträger_innen keine finanziellen Nachteile entstehen. Gerade in Zeiten der Pandemie waren auch von den Mandatsträger_innen schnelle und dringende Entscheidungen, wie beispielsweise die Beschaffung von Schutzausrüstung, zu treffen.

Mit dem dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 b) beigefügten Erlass wurden seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) Hinweise zur Gewährung von Entschädigungen im Rahmen der COVID-19-Lage gegeben. Die Entscheidung über die Gewährung von Entschädigungen r Online-Fraktionssitzungen ist nach Rechtsauffassung des MHKBG NRW durch die jeweilige Gebietskörperschaft zu treffen. Des Weiteren ist eine nachträgliche Bestätigung der Vertretung über eine solche Entscheidung möglich (Ziffer 1 des Beschlussvorschlages).

Da die Zulassung von Online- Fraktionssitzungen nach den Ausführungen des MHKBG NRW nicht abhängig von dem Bestehen einer epidemischen Lage oder von Einschränkungen der Präsenzsitzungen ist, schlägt die Verwaltung im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung vor, die Zulässigkeit der Gewährung von Entschädigungen für Online- Fraktionssitzungen auch für die Zukunft zu beschließen (Ziffer 2 des Beschlussvorschlages). Maßgeblich für die Gewährung von Fahrkosten bleibt jedoch die Nachweisbarkeit der rperlichen Anwesenheit. Sollten Städteregionstagsmitglieder daher online an Fraktionssitzungen teilnehmen, ist darauf gesondert im Rahmen der Anwesenheitsliste hinzuweisen. Dies gilt für die Teilnahme von sachkundigen Bürgern und Einwohnern an Fraktionssitzungen, welche ihre Fachausschüsse betreffen, analog.

Auch der Landkreistag Nordrhein-Westfalen begrüßt mit dem dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 a) beigefügten Schreiben, dass kommunale Vertretungen unter bestimmten Voraussetzungen auch für Online- Fraktionssitzungen Entschädigungen gewährennnen.

Die Verwaltung würde es wie auch der Landkreistag NRW ausdrücklich begrüßen, wenn (durch Änderung der Kreisordnung und der Entschädigungsverordnung) in dieser Frage eine gesetzliche Regelung getroffen werden könnte.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

Anlagen:

Schreiben des LKT NRW vom 22.06.2020 (Anlage 1a])

Erlass des MHKBG NRW vom 18.06.2020 (Anlage 1 b])


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. September 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug